Darf ich ein gefundenes Fahrrad vom Sperrmüll verkaufen?
Habe gerade ein tadelloses Fahrrad im Sperrmüll gefunden. Es ist nicht abgeschlossen und steht mitten drin. Daran, ob es zu dem Sperrmuell gehoert, besteht also kein Zweifel. Darf ich es mitnehmen und verkaufen? Ich freue mich ueber Rueckmeldung. Danke!
12 Antworten
Selbst wenn das Fahrrad wirklich zu dem abgelegten Sperrguthaufen gehören würde, so darfst Du es streng genommen von dort schon mal nicht weg nehmen, da es damit nun in den Besitz des zuständigen Entsorgungsbetriebes übergegangen ist. Das nur theoretisch am Rande.
Deutlich wichtiger wäre hier aber die Frage, ob das Fahrrad nicht zuvor gestohlen wurde und entsprechend mit Rahmennummer bei der Polizei als vermisst gemeldet wurde. Da Du dieses ja nicht weisst, so KÖNNTEST Du bei späterer ( ungeprüfter ) Veräusserung durchaus in Erklärungsnöte kommen, wenn der Käufer damit angehalten wird und es dann wirklich gestohlen ist.
Für den rein eigenen Gebrauch KÖNNTE man dieses Wagnis noch eingehen, für den geplanten Verkauf allerdings nicht.
Zur Polizei kannst Du zwecks "Unbedenklichkeitsüberprüfung" vorher auch nicht gehen, da Du dann ja auch sagen müsstest, wo Du das Fahrrad her hast . "Gefunden" kannst Du ja schlecht angeben, weil Du den Fund dann bei der Polizei oder im Fundbüro nebst Übergabe der Fundsache melden müsstest.
Und vom Sperrmüll darfst Du es halt streng genommen auch nicht nehmen, weil es DANN auch ein Diebstahl wäre, den Du gegenüber dem Entsorger begangen hast.
Wenn es mitten im Sperrgut-Haufen lag, dann lag es ja nicht ( scheinbar ) herrenlos irgendwo am Strassenrand.
Folgen wir aber mal Deinem theoretischen Gedanken mit Deiner kleinen Lüge eines " scheinbar herrenlosen Fundes ", so musst Du den Fund aber dennoch erst mal abgeben bei der Polizei. Die werden es dann aber auch erst mal eine Weile sicherstellen, da nach der Fundmeldung ja immer noch eine Diebstahlmeldung eingehen könnte.
Ob sie nach Ablauf einer bestimmten Lagerungsfrist von einigen Monaten das Fundstück dann an den Finder herausgeben, oder später öffentlich versteigern , das richtet sich dann nach den Gegebenheiten der jeweiligen Stadt oder Region selbst ohne Eingang einer möglichen Diebstahlmeldung.
Ob sie nach Ablauf einer bestimmten Lagerungsfrist von einigen Monaten
das Fundstück dann an den Finder herausgeben, oder später öffentlich
versteigern , das richtet sich dann nach den Gegebenheiten der
jeweiligen Stadt oder Region
Nein, das richtet sich nicht nach dem Gutdünken der Stadt, sondern in einem solchen Fall - der in der Frage zwar nicht vorliegt - wird der Finder nach 6 Monaten der neue Eigentümer der Fundsache. Das ergibt sich aus § 973 BGB:
Naja, rechtlich ist es so eine Sache. Was Müll angeht, darf er (vom Gesetz her) nicht einfach so mitgenommen werden, da er noch immer Eigentum des Vorbesitzers ist. Es steht da um der Müllentsorgung zugeführt zu werden [auch wenn's seltsam klingt, das ist so, als wenn eine Palette mit Gütern auf der Rampe zum abholen bereit steht].
In der Regel wird derjenige, der den Müll rausstellt dagegen keinen Einspruch erheben, aber erlaubt ist das eigentlich nicht.
Formal korrekt hat der Vorbesitzer des Sperrgutes mit der Bereitstellung zur Abholung im öffentlichen Raum auch automatisch sein Eigentum an der Sache an den zuständigen Entsorger übertragen. 😉
ob es zu dem Sperrmuell gehoert, besteht kein Zweifel.
Das ist Deine Ansicht, mit der Realität muss das nichts zu tun haben.
Darf ich es mitnehmen und verkaufen
Nein. Auch Sperrmüll hat einen Eigentümer und ohne dessen Zustimmung etwas daraus zu entnehmen ist Diebstahl.
Eigentlich ja nicht. Ich würde das Fahrrad nehmen und immer wieder gucken ob die Müllabfuhr den Müll mitgenommen hat. Wenn der Rest dann aufgeräumt ist würde ich es dann das meine nennen. Was du dann damit machst ist ja ab dann deine Sache.
Du hast es nicht "gefunden", sondern gestohlen. Der Sperrmüll ist nicht herrenlos.
Hast du es "gefunden" bring es auf das Fundbüro, nach einem Jahr würde es dir gehören. Die prüfen dann auch die Rahmennummer ob es anderswo gestohlen ist
Kann ich nicht bei der Polizei nachfragen ob es als gestohlen gemeldet wurde? Wenn ich sage es stand unabgeschlossen auf der Strasse luege ich ja auch nicht. In wessen Besitz geht es über wenn es sich als nicht gestohlen herausstellt. Fundbüro? Meinen?