Zahlungsaufforderung und vollstreckungsvorankündigung!?
Eine Rechnung von 2013 vom Entsorgungsverband wegen Sperrmüll Abfuhr von 15 € wird mir unterstellt. Bei Anruf wurde mir mitgeteilt dass es reicht wenn man seinen Namen durch gibt und ich dies getan hätte mit Adresse was jedoch nicht stimmt. Mein Verdacht ist dass mein Vermieter Sperrmüll auf meinen Namen nach Auszug aus der Wohnung rausgestellt hatte. Letztendlich kam ein Brief nach mehreren Mahnungen auf die ich geantwortet hatte dass ich nie Sperrmüll bestellt hatte. Nun wird mit vollstreckungsvorankündigung gedroht. Von den 15 € sind wir jetzt bei 54,75€. Lohnt es sich Widerspruch oder einspruch eizulegen ??? Müssen Sie mir nicht beweisen dass ich auch wirklich die Sperrmüll Abfuhr bestellt habe ?Es gibt keine Beweise und die Frage ist ob sie damit durchkommen und ich Widerspruch oder einspruch gegen diese vollstreckungsvorankündigung einlegen sollte !
8 Antworten
So gesehen kann es wohl jeder gemacht haben, da du ja Name und Adresse rausgegeben hast. Vielleicht sind es Betrüger? Du solltest dich an die offizielle Stelle des Entsorgungsverbandes wenden und die zutreffenden Unterlagen anfordern.
Tja...ich würde Einspruch einlegen.
Du hast mehrere Mahnungen ignoriert und nicht reagiert, keinen schriftlichen Widerspruch eingelegt und kein Gespräch mit deinem EX Vermieter gesucht um der Sache auf den Grund zu gehen. Hast in 3 Jahren keine Unterlagen angefordert. Sorry ich hätte damals die 15 € gezahlt und wäre damit zum Vermieter um die Sache aufzuklären. Was willst du jetzt noch erreichen?
Ich würde zahlen, bedeutet weniger Stress!
Alles andere birgt Risiken, macht die Sache noch teurer, kostet nerven und wenn Du verlierst zahlst Du noch Anwalts- und Gerichtskosten!
Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht ob ich da irgendwelche Chancen habe rauszukommen da ich nichts bestellt habe und ich nicht weiß ob ich schriftlich richtig auf die Mahnungen reagiert habe. Mir geht es um das Prinzip nichts bestellt Warum bezahlen aber rechtlich weiß ich nicht ob es der klügste weg ist nicht zu zahlen ?!