Bis zu €400 bei ALG1 während einer Umschulung?
Hallo zusammen,
bei mir in der Umschulung geht die Info um das man bei ALG1 nicht nur €165 sondern bis zu €400 dazuverdienen darf (ohne das es aufs ALG1 angerechnet wird), wenn sich diese Tätigkeit auf die Umschulung (also im gleichen Berufszweig, den man lernt) bezieht.
Weiss da jemand genaueres? Vielen Dank!
1 Antwort
Du meinst das hier:
Bei Arbeitslosengeld ist die Tätigkeitsdauer entscheidend
Wenn Sie in der Situation sind, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen und einen Zuverdienst suchen, spielt der Zeitaufwand für den Zuverdienst eine wesentliche Rolle. 1
§ 119, Absatz 3 des Sozialgesetzbuches III sagt deutlich, dass bei einer Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche, unabhängig von der Entlohnung, keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt. 2
Der zweite Punkt, den Sie beachten sollten, ist der Freibetrag. Dieser beträgt 165 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich 165 Euro im Monat verdienen können, ohne dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld stattfindet. Beträgt der Zuverdienst mehr als 165 Euro, wird der Mehrbetrag auf das Arbeitslosengeld angerechnet. 3
Bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 800 Euro monatlich und einem Zuverdienst von 165 Euro beträgt das Einkommen ohne Kürzung 965 Euro. 4
Haben Sie einen Zuverdienst von 200 Euro, wird das Arbeitslosengeld um 35 Euro, 200 Euro minus 165 Euro gekürzt.5
Zuverdienst bei Weiterbildung ist erhöht
Befinden Sie sich berufsbedingt in einer Weiterbildungsmaßnahme, so erhöht sich der Freibetrag des Zuverdienstes auf das Arbeitslosgengeld auf 400 Euro. 1
Erhalten Sie von dem Unternehmen, bei dem Sie die Weiterbildungsmaßnahme ausüben beispielsweise eine Vergütung in Höhe von 500 Euro, so werden 100 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet. 2
Unabhängig davon, wie hoch der Zuverdienst ist, so bildet er auch bei Anrechnung auf das Arbeitslosengeld eine Option, das Haushaltsnettoeinkommen zu erhöhen und durch die Tätigkeit wieder in das Berufsleben zurückzufinden.
Frag lieber beim Sachbearbeiter nach, ob das auch für Umschulung gilt, das hier bezieht sich auf Weiterbildung.