was wenn mir 4 Tage zu 360 Tagen Arbeit fehlen bezüglich alg1?

7 Antworten

Ich bin seit 14.08.2014 beschäftigt im Moment Krank geschrieben diese Schein Endet am 11 .07 Ab da geht meine kündigungsfrist seiten des Arbeit gebers los somit endet meine Beschäftigung zum 10.08.15 dann fehlen 4 Tage ich glaube die werden mir nicht so Kündigen das ich 365 voll bekomme da wir streit haben 

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, was genau da steht.

Ich kenne viele Verträge, in denen der Wortlaut heißt "Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende". Das würde heißen, der Termin der Kündigung liegt auf dem 31.08.


Dass krankgeschriebene Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, ist eine unter Arbeitnehmern weitverbreitete Ansicht. Und damit einer der häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht. Auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung ist nicht allein wegen der Krankheit unwirksam. Es gelten vielmehr die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung wirksam ist."

Das bedeutet, dass auch einem krankgeschriebenem Arbeitnehmer ... personenbedingt oder verhaltensbedingt gekündigt werden kann. Bei einer . Bei einer personenbedingten Kündigung ist der Beweis erforderlich, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft im Betrieb nicht mehr eingesetzt werden kann. Und bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss ein entsprechendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachgewiesen werden –

.Das mit der weiteren Krankschreibung bringt nichts - außer, du redest mit eurem Personaler und bietest an - keine weitere Krankschreibung von dir (formuliere es so: du lässt dich gesundschreiben) - im Gegenzug Kündigung zum 31.08.2015.

Wenn du sicher bist, dass es eine Kündigung wird, würde ich den Deal versuchen.

Viel Glück

Pady86 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 09:04

Guten Morgen Danke für deine Antwort ich habe mich auch nochmal Informiert das Problem ist das ich mich am Rücken verletzt habe und momentan so nicht auf dem Dach rum rennen kann. Es ist auch mein erster Krankenschein seit ich dort Arbeite vorjer war ich nur auf Urlaub eine Woche zuhause weil meine Tochter im KH lag und ich auf unser zweites Kind Aufpassen musste da meine Frau mit im Kh war.Steht mir trotzdem noch Urlaub zu auch wenn ich jetzt im mitten vom Jahr gekündigt werde? Da muss es doch Möglichkeit geben.Das ich erst ab dann Gekündigt werden kann damit ich auf den 14.08 Komme.Ich habe das mit Gesundschreiben auch schon in betracht gezogen nur glaube ich wenn ich dann Gesund geschrieben bin das er die 4 Wochen macht und ich sicher nicht auf den 14.08 komme. Ich war im Jahr 2014 6 Monate auf einer Langzeit Therapie über die Rentenkasse zählt das nicht mit den ich glaube in der Zeit wurden Rentenbeiträge von dem Leistungsträger bezahlt somit hätte ich die 360 Tage voll.Bei mir ist es Auch so das ich dann das erste mal alg1 beziehen würde vorher in Arbeitslosigkeit war es immer hartz4. Macht das nochmal einen Unterschied wenn es das erste mal ist ?

EstherNele  30.06.2015, 17:10
@Pady86

Mit dem Urlaub . das hängt davon ab, wieviel Urlaub du lt. Vertrag im Kalenderjahr hast und wieviel du schon genommen hast.

Wenn du (Bspiel.) 24 Tage hast, dann sind das 2 Tage pro Monat, also bis Ende August 16 Tage. Ich denke, dass dir das bloß nicht weiterhilft. Dein Chef kann dir die Kündigung Mitte Juli zur Mitte August aussprechen und dich ab sofort in den Urlaub schicken. Es gibt keine Regel, dass du während der Kündigungsfrist keinen Urlaub nehmen darfst. Der wird dann angeordnet und fertig ...

Die Rentenbeiträge, die während der Zeit der Therapie bezahlt wurden, haben nichts mit Arbeitslosengeld zu tun.

Pady86 
Beitragsersteller
 05.07.2015, 12:23
@EstherNele

HU HU Also es hat sich geklärt ich habe Kündigung zum 15.08 Bekommen dmait ich das Jahr voll habe :-)

Neue versicherungspflichtige Beschäftigung suchen oder ALG - 2 beim Jobcenter beantragen,evtl. besteht da ja dann ein Anspruch !

Dann besorgst Du Dir für mindestens eine Woche eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung zum Beispiel bei einem Unternehmen für Zeitarbeit, wobei es dann egal ist, was Du dort zu tun hast.

Pady86 
Beitragsersteller
 29.06.2015, 19:26

Ich bin seit 14.08.2014 beschäftigt im Moment Krank geschrieben diese Schein Endet am 11 .07 Ab da geht meine kündigungsfrist seiten des Arbeit gebers los somit endet meine Beschäftigung zum 10.08.15 dann fehlen 4 Tage ich glaube die werden mir nicht so Kündigen das ich 365 voll bekomme da wir streit haben 

Angenommen mein KH-Schein würde noch um eine Woche verlängert dann könnten die mich gesetzlich ja erst nach Ablauf des KH-Scheins Kündigen mit der Frist von 4 Wochen somit hätte ich das Jahr voll Natürlich nicht die gute Art zu Beenden aber zu mir war auch keiner Gut die Zeit

Dann hast du Pech gehabt und keinen Anspruch auf ALG1!