Bekommt man ALG1, wenn man eine Jobzusage hat?
Hallo zusammen,
wie verhält es sich eigentlich mit dem Erhalt von ALG1, wenn ich eine Jobzusage habe, der Antritt aber erst z. B. in 2 Monaten ist. Bekomme ich dann weiterhin ALG1? Muss ich mich dann weiterhin noch auf andere Jobs bewerben in der Zeit?
5 Antworten
Wenn du schon einen Arbeitsvertrag hast bzw.eine feste Zusage des Arbeitgebers die du der Agentur für Arbeit auch vorweisen kannst,dann bekommst du deine Leistungen weiter gezahlt bis du die Beschäftigung beginnst !
Würdest du angenommen am 01.06.2016 anfangen,dann steht dir ALG - 1 bis zum 31.05.2016 zu,also für 30 Tage deine volle Leistung.
Ob du dich dann noch auf andere Stellen bewerben müsstest hängt dann sicher von deinem Vermittler ab,wenn du dich mit diesem gut verstehst wird er darauf sicher verzichten.
Bringen wird es dann im Endeffekt ja eh nichts,denn für eine solche kurze Zeit wird dich dann kein anderer AG - einstellen.
Danke dir für deinen Stern !
Wenn die Stelle sicher ist und du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast musst du dich nicht mehr bewerben
Aber falls nicht dann schon
Und Geld bekommst du weiterhin bis zu deinem ersten selbstverdienten Gehalt
MfG
Dein Anspruch auf ALG 1 richtet sich danach was du in der Vergangenheit getan hast. Und wenn die Zusage verbindlich ist und ein Arbeitsvertrag vorliegt, musst du dich auch nicht weiter bewerben. Wenn die Zusage aber nicht verbindlich ist, musst du weiterhin Bewerbungen schreiben.
Wenn Du aktuell im Bezug von ALG I stehst, dann bekommst Du auch solange weiter diese Leistung, bis Du die Stelle auch wirklich antrittst. ( also bis zum ersten Arbeitstag )
Wenn Du z.B. am 15.6. die Stelle antrittst, so bekämst Du bis einschliesslich 14.6 auch noch ALG I . ( Beim ALG II sind die Regelungen etwas anders )
Solange Du die Stelle noch nicht wirklich angetreten hast, so müsstest Du prinzipiell auch noch entsprechend kurzfristige Vermittlungsvorschläge wahrnehmen.
Hast Du die Stelle denn per Zusage schon wirklich sicher ?
Wenn du die Arbeitsstelle am 1. Juli antrittst, bekommst du weiterhin AlG 1 bis einschließlich Juni.
Ob du dich weiter bewerben musst. liegt dann daran, wie fest die Zusage für diese Stelle ist. Also der Vertrag muss unterschrieben sein.