Spekulationssteuer bei Mini Rente?
Es geht um einen bekannten, der sich vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung zur Kapitalanlage kaufte.
Nun kam aber alles anders.
Ein Unfall und eine super kleine monatliche Rente von etwa 600€.
Nun muss die Kapitalanlage verkauft werden, damit er sich sein Bad und alles behinderten gerecht umbauen kann.
Es werden etwa Gewinne von 60 tsd Euro erwartet, die Wohnung war damals aus einem Notverkauf ein echtes Schnäppchen.
Muss er nun tatsächlich etwa 25-30 tsd davon ans Finanzamt abdrücken? Oder rechnet sich das aufgrund schwerbehinderung und Dauerrente nun anders
Bitte noch mal lesen: es gibt keinen persönlichen Steuersatz.
Die Steuer ist bei null
5 Antworten
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - wegen der kurzen Zeit der Inhaberschaft werden die Steuern fällig - warum man veräußert, ist steuerrechtlich belanglos
ich gehe auch davon aus, wenn die Immoblie "ein Schnäppchen" war, dass dann noch genug übrig bleibt, um die notwendigen Umbauten zu finanzieren ...
Im Übrigen könnte sich der Betroffene auch erkundigen, ob sich z.B. die Krankenkasse an den Umbauten beteiligt
Richtigerweise wäre es die Pflegekasse - falls ein Pflegegrad vorliegt
Hallo,
die "Spekulationssteuer" gibts so nicht.Es handelt sich um die Einkommenssteuer. Wer keine Einkünfte hat (Einkommen 0,00 €) dem wird der Verkaufsgewinn (60.000 €) dazugerechnet und die Summe versteuert.
Ist der Gewinn wie du schreibst steuerpflichtig, ist zusammen mit übrigen Einkünften und abzüglich Sonderausgaben, außergerichtlichen Belastungen usw das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Danach wird dann die Einkommensteuer bemessen.
Daher lässt sich pauschal schwer sagen wie hoch die Einkommensteuer sein wird. Er wird aber ja vermutlich hohe außergewöhnliche Belastungen haben. Das sollte er mit einem Steuerberater besprechen. Wichtig wird wohl sein das die außergewöhnlichen Belastungen im selben Jahr abfließen in dem der Veräuserungsgewinn zu versteuern ist, da die nicht vorgetragen werden können.
Angenommen er hätte ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro würde die Einkommensteuer inklusive soli in 2020 gut 17.000 Euro betragen
Es geht doch nicht um Einkommen Steuer, sondern um Spekulationenssteuer
Ok....wieviel steuern würden denn anfallen? Wirklich die Hälfte ?
Wie oben geschrieben. Kommt auf das zu versteuernde Einkommen an. Das kennen wir hier ja nicht. Der Steuersatz ist progressiv und steigt mit dem Einkommen an.
Die 17.000 € könnten hinkommen.
Hab doch das Einkommen im Text geschrieben, 600€ im Monat
Es gibt kein zu versteuerndes Einkommen
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte (Rente und Gewinn aus dem Verkauf) werden dann aber noch u.a. Sonderausgaben (insbesondere kranken und Pflegeversicherung) und außergewöhnliche Belastungen (z.b. Krankheitskosten) abgezogen. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen am Ende des Jahres tatsächlich ist muss im Einzelfall berechnet werden.
wenn er darin gewohnt hat gelten die 10 Jahre nicht.
sonst... die Steuer bei Immobilien kennt kein erbarmen. auch bei einer Scheidung werden ja Immobilien veräußert und bei denen wird genau so steuern erwartet.
ABER
er kann durchaus alle Umbaumaßnahmen die nötig sind von der Steuer absetzten. damit kann er die Steuerrückzahlung entsprechend drücken.
Umbau von selbst genutzten Wohnungen kann man nicht von der Steuer absetzen. Ev. gibt´s Zuschüsse oder vergünstigte Kredite
er kann durchaus alle Umbaumaßnahmen die nötig sind von der Steuer absetzten.
Ach... Nach welcher Vorschrift?
Ne war vermietet
Diese 10 Jahre Karenzzeit sind massgebend, ansonsten waere alles verhandelbar und der Staat kommt mit diesem Gesetz dann ins schleudern.
Die Steuer wird faellig werden, ohne wenn und aber.
Ja aber die Person hat KEINEN persönlichen Steuersatz
Der richtet sich nur auf die Verkaufsmasse nicht auf seinen Einkaufspreis davor.
In diesem Fall, auf die Eigentumswohnung, sind es 4 Tsd. Euro
Du verstehst es nicht, oder? In meinem Fall ist der persönliche Steuersatz NULL.
Der interessiert doch niemanden und den macht dir auch keiner streitig. 4 Tsd. Euro will und nimmt das Finanzamt dir ab und du wirst es verstehen muessen.
Es sind zwei unterschiedliche Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.
Die Einkommensteuer ermittelt sich anhand des zu versteuernden Einkommens.
Also vereinfacht geschrieben: (nicht ganz vollständig)
Rente soweit steuerpflichtig
-werbungskosten
+ gewinn aus der Verkauf des Gebäudes
+ Einkünfte aus der Vermietung (bis zum Verkauf)
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
= zu versteuerndes Einkommen.
Das ist die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer. Die Formel hierzu steht in §32a Einkommensteuergesetz
der Steuersatz wir am Ende das Jahres festgelegt
Letztmalig, die Spekulationssteuer ist eine Extrasteuer, da gibt es keine Beziehungen zur Einkommenssteuer.
es gibt keine Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien. Der "Gewinn" zählt als Einkommen und wird als solches versteuert.
Da bin ich dann hilflos, danke.
Korrekt. Wobei der letzte Satz recht unwahrscheinlich ist. Aber versuchen kann man es ja.
Wahrscheinlicher wäre es, dass man hier Einmalzahlungen von einer eventuell vorhandenen privaten Unfallversicherung bekommt.