Frage zur Veräußerung einer Gewerbe Immobilie (Hotel), Steuerliche Auswirkung (Spekulationssteuer)?
Hallo alle. Ich hoffe, dass ihr mir in meiner Angelegenheit irgendwie weiterbehilflich sein können!!
Ich möchte gerne eine Gewerbe Immobilie verkaufen (Hotel), die innerhalb der Spekulationsfrist liegt. Also 10 Jahren sind noch nicht um. Es sind aber 2 Ferienwohnungen dabei, die ich selbst bzw. meine Familie die letzten 3 Jahre bewohnen, also die Frist 2 Jahre für die 2 Ferienwohnungen ist ja auch um.
Spekulationssteuer wird nur anteilig für das Hotel berechnet, da die Ferienhäuser selbst benutzt werden, daher bei Gewinnermittlung (Spekulationsgewinn) nicht berücksichtigt werden?
Das Hotel ist verpachtet. Das heißt zu der Gewinn aus dem Verkaufsgeschäft wird noch der Gewinn aus Vermietung und Verpachtung aus dem laufenden Jahr zuzüglich gerechnet?
Wenn die Gewerbeimmobilie, das Hotel nur die Verluste verursacht hat, dann könnte es bei Berechnung der Spekulationsgewinn auch mitberücksichtigen werden?
Für ihre Antwort und Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
3 Antworten
Erst einmal gibt es eine "Spekulationssteuer" überhaupt nicht.
Gewinne aus Immobilienverkäufen führen also dazu, dass dieser Gewinn das Einkommen in dem betreffenden Jahres erhöhen.
Ohne eine ausführliche Beratung durch einen Steuerbüro solltet ihr da also erst einmal gar nichts unternehmen. Das kostet zwar Geld, aber das kann sich sehr schnell bezahlt machen.
Die Ferienwohnungen dürfen herausgerechnet werden, wenn sie von den Eigentümern und ggf. zu berücksichtigenden Kinder für Ferienzwecke genutzt wurden.
Wenn sie im fraglichen Zeitraum (ab Dezember 2014) mal vermietet wurden, ist das nicht möglich.
gehört das Hotel zum Privatvermögen? Sind die Ferienwohnungen getrennt mit eigenem Wert oder ist alles eine Einheit? Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden in Jahr des Verkaufs noch in der Steuererklärung berücksichtigt. Verluste sind Sinn und Zweck von vermieteten Immobilien und werden bei der Ermittlung vom Gewinn des Immobiliengeschäfts mit berücksichtigt. Auf diesen Gewinn muß man dann Einkommensteuer zahlen. keine Spekulationssteuer
Wenn ihr in einem Kalenderjahr einen Verlust gemacht habt, musstet ihr diesen Verlust als Verlustvortrag ins nächste Jahr hinüber nehmen.
Wie ich bereits vorher geschrieben habe, solltet ihr das nicht ohne Steuerberater versuchen.
Danke für Ihre Rückmeldung.
1. Das Hotel gehört mehreren Privatpersonen. Somit bildet sich eine GbR. Bzw. die GbR wurde vom FAmt zugewiesen. Ist trotzdem Privatvermögen.
2. Die Ferienwohnungen sind die Bestandteile des Hotels, das sind Zwei Anbauhäuser, die noch am Anfang mitgebaut wurden.
3. Ja, ok. Das nennt sich so Spekulationssteuer (Gewinn aus Verkauf einer Immobilie). Wenn ich richtig verstanden habe angenommen: habe wir die Spekulationsgewinn 100.000 und die Einnahmen aus vermietung und V. 50000. So werden für das Jahr 2016 die Einnahmen in Höhe von 150.000 € mit der Einkommenssteuer besteuert?
Die Verluste werden aber von vorigen Jahren nicht mitgezählt? Beispielsweise, wenn die Immobilie nur die Verluste gebracht hat?
Hoffe, ist alles verständlich...