Spekulationssteuer persönlicher Steuersatz bei Verheirateten?
Mal eine Frage,
wenn man z. B. ein Mietobjekt nach 3 Jahren veräußert, fällt ja Spekulationssteuer an. Die Höhe richtet sich laut vieler Quellen nachdem so genannten "persönlichen Steuersatz".
Aber wie ist der zu berechnen bei Eheleuten, bei einer steuerlich gemeinschaftlich veranlagten Alleinverdiener Ehe wo nur der Verdiener der Eigentümer der Immobilie ist?
Ist da bei Verheirateten in dem Fall wegen der steuerlichen zusammen Veranlagung nicht der wesentlich geringere Durchschnittssteuersatz als persönlicher Steuersatz anzuwenden?
Sonst könnte man ja an denjenigen Partner mit den geringeren Einkünften eine Schenkung vornehmen (Freibetrag Schenkung bis 500000€ bei Eheleuten) und ein 1-2 Jahre später verkauft derjenige das Haus der den geringeren persönlichen Steuersatz hat.
4 Antworten
Es werden die einkommen beider zusammen gerechnet, beim Alleinverdiener also nur der des Ehemanns) und dann durch 2 geteilt. Da wird die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 1EStG ermittelt. Der Wert wird dann verdoppelt. So ist es egal wer von beiden das einkommen bezogen hat. Die beiden haben durch die zusammen Veranlagung einen gemeinsamen persönlichen Steuersatz
Der persönliche Steuersatz bei Eheleuten richtet sich immer nach der Splittingtabelle, also der Steuertabelle für Verheiratete.
Den Steuersatz findest du hier: https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/splittingtabelle/2021
- Es gibt keine Spekulationssteuer
- Es kann einen Spekulationsgewinn geben, der den übrigen Einkünften hinzugerechnet wird, es ist eben auch eine Einkunftsart
- Somit kommen auch diese Einkünfte in den gemeinsamen Topf bei einer Zusammenveranlagung, das Recht auf Einzelveranlagung von Ehegatten bleibt natürlich auch bestehen
- Die Höhe richtet sich nicht nach dem persönlichen Steuersatz, das ist der Steuersatz, den Ihr ohne den Spekulationsgewinn habt
- Für den Steuersatz, der auf den Spekulationsgewinn entfällt, musst du nach dem Grenzsteuersatz googeln, dieser ist maßgeblich für die auf den Spekulationsgewinn entfallene Steuer (das liegt am progressiven Steuertarif)
Habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Spielt doch keine Rolle in dem Fall, da gemeinsam veranlagt.
Ich dachte halt das die Spekulationssteuer irgendwie seperat läuft und nur die alleinige Höhe der Einkünfte des Verkäufers als Berechungsgrundage für dessen "persönlichen Steuersatz" genutzt wird.
Der Begriff "persönlicher Steuersatz" klang so zwingend nach Einzelperson, daher war ich mir nicht sicher ob der übliche "Durchschnittssteuersatz" bei Eheleuten auch gleichzeitig den "persönlichen Steuersatz" darstellt, der dann für die Berechnung der Spekulationnsteuer dient. Sorry bei dem Steuerkram formuliere ich immer sehr umständlich halbwissend.