Spätere Höhergruppierung?
Hallo,
ich habe mich erfolgreich auf eine neue Beschäftigung beworben, welche in der Entgeltgruppe, eine Stufe höher ist als meine jetzige. Es fehlen mir noch fünf Monate und ich würde in der Entwicklungsstufe 5 kommen. Nun sagt mir mein Arbeitgeber, dass er mich mit Aufnahme der neuen Beschäftigung höhergruppieren will und die Stufenlaufzeit neu beginnt. Nach allem was ich bisher recherchiert habe, ist es gesetzlich korrekt. Habt die Community eventuell ein Beispiel oder Tipp, wie man eine spätere Höhergruppierung schafft? Danke schon mal
4 Antworten
Welcher TVöd? Beim TVöD Bund bleibt mW deine deine Entwicklungsstufe erhalten, bei den Kommunen meines Wissens inzwischen auch. Dein Chef kann auch die Bearbeitung deiner Höhergruppierung immer wieder nach unten legen. Papier ist geduldig, er kann dir die höheren Tätigkeiten dann immer noch rückwirkend übertragen.
Das Problem mit der Rückstufung ist mir aus dem TV L bekannt. Es kommt auf deine E Gruppe an um festzustellen, ob du dich tatsächlich schlechter stellst.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/hoehergruppierung.html
Bei mir war das so, daß die Gruppierung mit der wachsenden Verantwortung auch gestiegen ist. Zudem war natürlich auch die Belastung höher. Von nichts kommt auch nichts.
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten. Es fehlen wohl noch ein paar Zahlen/Daten/Fakten.
Also, ich bin jetzt EG 10 Stufe 4. Im März '18 würde ich in die EG 10 Stufe 5 kommen. Meine neue Tätigkeit soll ich aber schon im September aufnehmen und in die EG 11 Stufe 4 mit neu beginnender Stufenlaufzeit eingruppiert werden. Nun halt die Frage, ob es irgendwie möglich ist, Die Höhergruppierung bis März aufzuschieben, damit ich in die EG 11 Stufe 5 eingruppiert werde.
Es handelt sich um den Tvöd VKA.
ich verstehe nicht was du mit "eine spätere Höhergruppierung schaffen" meinst. Ich kenne es vom Chemietarif.
Wenn man höhergruppiert wird, darf das Entgelt nicht geringer sein, als das aktuelle Entgelt inklusive einer, wie du es nennst, Entwicklungsstufe.
Wenn du höhergruppiert wirst wegen der neuen Beschäftigung, dann beginnt die Stufenlaufzeit von vorne. Oder aber, du kommst in die nächste Entgeltgruppe und bekommst schon 1 oder 2 Entwicklungsstufen mit angerechnet, weil eben bei der Umgruppierung nicht weniger Entgelt bezahlt werden darf.