Entgeltgruppe 4 trotz 3 jähriger Ausbildung. Und das in demselben Beruf?
Hallo - ich hoff einer kann mir helfen.
Ich arbeite nach TV-L und habe eine 3 jährige Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht.
Nun arbeite ich alleine im Lager und bin (Lagerverwalter).
Es ist jedoch ein "kleines" Lager. Tätigkeiten sind Warenannahme, Warenausgabe, Wareneingang und noch so dies und das....eben alles alleine.
Eingestuft bin ich in E4
Obwohl ich in dem was ich gelernt habe arbeite.
Derjenige der das hier zu entscheiden hat ist der Meinung:
"Für das was ich hier mache braucht man keine 3 jährige Ausbildung...."
Und deshalb kann er mich in die E4 einstufen statt E5 ???
Ist das den so rechtes ?
In der Entgeltordnung habe ich folgendes gefunden:
Entgeltgruppe 5 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. 2. Beschäftigte, die nach einer mindestens dreijährigen ununterbrochenen Beschäftigung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren eine verwaltungseigene Prüfung erfolgreich abgelegt haben und eine entsprechende Tätigkeit ausüben.
Entgeltgruppe 4 Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen....!!!!
Und der Personalrat - naja - der ist eher auf der Seite des Herren der das entscheiden darf.
2 Antworten
Aus welchem Abschnitt des TvL hast du das rauskopiert? In "meinem" habe ich nämliche keine E 5.1. Ich hätte auch keinen Abschnitt Lagerverwaltung gefunden, also solltest du mW unter den allgemeinen Teil (Beschäftigte im Büro- Buchhalterei und sonstigen Innendienst ) fallen. Es gibt auch noch ein Forum öffentlicher Dienst, ist eigentlich gut, ein Versuch evtl wert, aber viel Hoffnung würde ich mir dort auch nicht machen.
Das Problem mit nicht wissendem PR Rat kenne ich. Da bleibt dir nur der Eintritt in die Gewerkschaft und dort die Rechtsberatung zu fragen. Maßgeblich für den Bereich des TV L ist immer deine Tätigkeit und entsprechend bist du einzugruppieren. Und diese lässt sich an Hand deiner Beschreibung nicht beurteilen. Zumal es in diesem Bereich um solche Begriffe wie schwierige Tätigkeit (E4) und gründliche Fachkenntnisse (E 5) geht. Wie sah die Stellenauschreibung aus, was war gefordert, gibt es eine Stellenbewertung, evtl Einsicht in deine Personalakte machen und dir dort deine Stellenbeschreibung kopieren.
ansprechpartner ist nicht ein laienforum im internet, sondern dein personalrat..
dafür ist er gewählt.
wenn er dir nicht helfen will drohe ihm mit einer dienstaufsichtsbeschwerde
Danke für den Tipp - der konnte / kann oder will mir nicht helfen !
Zudem sind hier auch Menschen unterwegs die keine Laien sind!!