Grundschuld auf Haus durch offene Pflegekosten meiner Mutter?
Hallo, der Antrag den ich für meine Mutter beim Sozialamt gestellt hatte wurde abgelehnt da sie als Miteigentümerin in dem Haus eingetragen ist wo mein Vater (Ihr Ex-Mann) und ich zurzeit leben. Die Finanzabteilung ihres Pflegeheims hat gesagt das wohl eine Grundschuld in höhe der laufenden Pflegekosten auf das Haus gelegt wird.
Wie kann ich mir das vorstellen? Ist eine Grundschuld auf alle Fälle zu bezahlen (in dem Falle von ihrem Ex) oder wenn jemand später mal das Haus verkauft kriegt man halt kein Geld? Dazu muss ich noch erwähnen das vom Kaufpreis von 120 000 € lediglich 20 000€ erst abbezahlt sind und kein Cent des nicht vorhandenen Vermögens meiner Mutter dort reingeflossen ist.
Wichtig ist das meine Mutter in dem Pflegeheim bleiben kann weil ich mich als 19-jähriger nicht dazu in der Lage sehe sie zu pflegen. Und natürlich möchte ich auch nicht eine lebenslange Schuldenlast für mein Vater oder mich in Kauf nehmen. Geschweige denn aus dem Haus raus zu müssen.
Sollte gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden oder würdet ihr mir sonstige Schritte empfehlen, was kommt alles auf mich zu?
Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Danke schon mal im voraus
MfG Geoffrey
5 Antworten
Ihr Ex hat mit der Sache vermutlich nichts mehr zu tun. Höchstens die Überlegung warum diese Eigentumsgemeinschaft bei Scheidung nicht aufgelöst wurde.
Die Sicherungshypothek wird eingetragen auf den Eigentumsanteil der Mutter. Beantragen wird dies das Sozialamt, nicht das Pflegeheim.
Lies dich hier durch.
Betrifft dann zunächst dich als voraussichtlichen Alleinerben der Mutter. Neben dem Hausanteil würdest du auch die Schulden erben. Sofern deine Mutter auch noch als Darlehensnehmer haftet - ist auch das anteilige Darlehen Teil deine Erbmasse. Bei der Angabe des Vermögens- hast du diese Schulden dann auch angegeben?
Empfehlen würde ich dem Ex oder euch gemeinsam den Eigentumsanteil der Mutter zum Verkehrswert abzukaufen. Da deine Mutter hier nicht mit finanziert - sollte die finanzierende Bank mitspielen. Besser wäre der Schritt vor Beantragung Sozialleistungen gewesen- vermutlich muss jetzt ein Gutachten vorgelegt werden.
Und die Summe der Sicherungshypotheken kann den Wert des Hauses durchaus überschreiten, die finanzierende Bank wird hier auch nicht gehört. Der Zank beginnt erst bei einer Zwangsversteigerung oder wenn der Sozialstaat bei der Bank eine Rangrücktritt fordern würde - was voraussichtlich nicht geschieht.
Falls du die Betreuung der Mutter hast - bevor du beim Sozialamt irgendwas unterschreibst - Beratung bei einem Anwalt Sozialrecht oder bei einem Sozialverband. Auch einen Widerspruch würde ich nur nach Beratung fertigen.
Danke für den Stern :).
Damit du den Weg der Erbausschlagung bedenkenlos wählen kannst- wäre es wichtig die Eigentümergemeinschaft an dem Haus aufzulösen. Ansonsten wird dies für deinen Vater ein schwieriger Weg - und letztendlich bist du auch vermutlich dessen Erbe.
Mögliche Erwerber- wären auch die Eltern deines Vaters - sofern sie noch leben - unter Umständen in Verbindung mit einem Testament.
Die sogenannte Sicherungshypothek wird bei einem späteren Eigentümerwechsel fällig und dann in der höhe der vom Gläubiger geltend gemachten Beträge zahlbar.
Also dann zahlbar vom neuen Eigentümer oder in diesem Falle meinem Vater bzw meine Mutter die ja sowieso kein Geld hat?
Die Grundschuld nebst dem zugrunde liegenden Betrag wird vollstreckt, dies geschieht über die Geltendmachung im Übertragungsfall (Erbe/Verkauf) auf einen neuen Eigentümer, notfalls im Wege einer Zwangsversteigerung.
Die Finanzabteilung ihres Pflegeheims hat gesagt das wohl eine Grundschuld in höhe der laufenden Pflegekosten auf das Haus gelegt wird.
Noch gibt es nichts inschriftlicher Form, wogegen Du Dich etwa mit einem Widerspruch zur Wehr setzen müßtest bzw. Deine Mutter.
Eine Grundschuld kann nur dann noch eingetragen werden, wenn ein Haus mehr wert ist..
habt ihr das Haus über eine bank finanziert, wird die auch Grundschulden eingetragen haben.. wie hoch sind die?
Das Haus wird über eine Bank finanziert und es wird pro Jahr ungefähr 1500€ getilgt, das andere sind Zinsen. Die Heimkosten meiner Mutter sind ungefähr 3000€ pro Monat. Somit werden zwangsläufig die Schulden höher als der Betrag der vom Haus abbezahlt wird. Wegen den bestehenden Grundschulden muss ich mal nachfragen.
Das kannst du im Grundbuchauszug ersehen… erstmal Widerspruch einlegen…
Wieso wird für das Pflegeheim nicht das vorhandene Vermögen von deiner Mutter genommen.
Ja, die Grundschuld musst du bezahlen, sowie du zu Geld kommst. Zahlst du die Grundschuld nicht, besteht für das Sozialamt die Möglichkeit das das Haus in die Zwangsversteigerung kommt.
Dein Vater ist da aber raus.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Ich werde mich dann mal auf die Suche nach einem Anwalt oder fachkundiger Beratung machen. Ich habe gehört es gibt die Möglichkeit binnen 6 Wochen nach Todesfall ein Erbe auszuschlagen, dies würde ich in dem Fall wohl machen.