Sozialbetrug, strafe?
Hallo Com!
Ich habe eine Frage, ich habe letztes Jahr bei uns die Bezirkshauptmannschaft um insg. 238€ betrogen (mindestsicherung) und habe einen zettel der Geisteskrankenkasse verändert, sodass ich weniger von der Kasse bekamm und mehr von der Bezirkshauptmannschaft.
Das hatte ich 1x gemacht und dann beim zweiten mal kamen mir die beiden drauf. Also ging das zweite mal nicht mehr.
Ich habe der Bezirkshauptmannschaft und der TGKK eine Entschuldigung und die Erklärung warum ich das machte (zu wenig geld, keine arbeit, werdender vater) per Mail geschrieben, bekamm aber keine Antwort. Ich bot an dies zu bezaheln die 238€.
Ich muss am Mittwoch um 10 Uhr zur Polizei eine Niederschrift machen.
Zu meiner Person
Ich bin 20 jahre alt (24.04.98) und werde jetzt in diesem Monat Vater
Was wird passieren? GEFÄNGNISS? Wenn ja kann ich dann Fussfesseln haben?
Bekomme ich nur eine Geldstrafe?
Jugendlicher Leichtsinn?
Ich habe sonst nichts angestellt bzw einen einwandfreien Leumund.
Hilfe
3 Antworten
ich empfehle dir nix bei der polizei zu sagen ( am besten garnicht erst hingehen ) du würdest dich nur unnötig selbst belasten. du musst dich auch nicht äußern geh am besten freitag gleich zu einem anwalt der sich auf sozialrecht spezialisiert hat. das erste gespräch sollte kostenlos sein. wenn du die anwaltskosten nicht bezahlen kannst dann kannst du das bei manchen anwälten auch auf ratenzahlung abbezahlen.
Der Polizist meinte wenn ich nicht komme holen sie mich..
Ein Betrug liegt nur vor, wenn die Tat unter Vorsatz begangen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, ist ein Sozialbetrug aber immer noch eine Ordnungswidrigkeit.
Wer also aus Fahrlässigkeit versäumt, dem zuständigen Amt wichtige Änderungen oder Tatsachen zu finanziellen Verhältnissen mitzuteilen, kann einen Bußgeldbescheid erhalten.
Nach § 63 Abs. 2 SGB II kann diese Geldbuße bis zu 5.000 Euro betragen. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt im Gegensatz zum Betrug allerdings schon nach 2 Jahren.
In der Regel werden Sie nach einer Anzeige wegen Betrug erst über ein Ermittlungsverfahren informiert, wenn Sie zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung eingeladen werden. Zu diesem Termin sollten Sie nicht ohne einen Anwalt erscheinen! Grundsätzlich sind Sie trotz einer Anzeige wegen Betrug nicht verpflichtet zu dieser Vorladung zu gehen! Sie müssen sich als Beschuldigter durch eine Anzeige wegen Betrug nie selbst belasten und dürfen demnach die Aussage verweigern, um sich selbst zu schützen.
Sie sollten sich bei einer Anzeige wegen Betrug in jedem Fall an einen rechtskundigen Anwalt wenden . Dieser kann Akteneinsicht beantragen und ihnen danach empfehlen, ob Sie sich zu den Anschuldigungen in der Anzeige wegen Betrug besser äußern sollten oder nicht.
In den meisten Fällen wird ein Sozialbetrug als Ordnungswidrigkeit
gewertet, die die Rückzahlung der erschlichenen Geldsumme und die Zahlung eines
Bußgeldes nach sich zieht. Bereits der Versuch eines Betrugs ist strafbar, die
Verjährung liegt bei fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen macht man sich jedoch
auch nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dafür muss allerdings der
Tatbestand erfüllt sein, dass der Betrüger sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte. Kann dieser nachgewiesen
werden, muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu
fünf Jahren rechnen. Zusätzlich wird ein Eintrag in das Bundeszentralregister durchgeführt,
in dem sämtliche Straftaten aufgelistet sind.