Ab wann kontrolliert das Jobcenter meine Verkäufe auf Ebay?
Hallo ich habe heute in den Nachrichten gelesen das, dass Jobcenter schauen will was die Hartz4 empfänger da so verkaufen und Wieviel sie verkaufen ( also Gesamt wert ) nun war da die rede von 100€ aber was ist wenn ich was im Wert von über 100€ verkaufe wie z.b. meine Eisenbahn Sammlung wo teils schon eine Lokomotive im wieder verkauf mehr als 100€ bringt ziehen diese das dann vom Hartz4 ab also was über den 100€ liegt ? Und außerdem wollte ich wissen ob das schon fest steht das die das machen dürfen usw. ?
Danke schonmal :)
10 Antworten
Also: Ja, daß JobCenter kontrolliert auch E-Bay, aber ohne Anhaltspunkt ist es nicht immer einfach, Dich aus der Masse herauszufiltern.
- Wenn Deine Eisenbahnsammlung Dich nicht zu einem vermögendem Menschen über dem Freibetrag macht, was Du hättest angeben müssen, kannst Du sie Stück für Stück verkaufen. Das ist nichts weiter als eine Vermögensumwandlung. Du könntest Dir von diesem Geld dann wieder einen Kühlschrank kaufen. Du hättest damit nichts dazu verdient. Das ist erlaubt. Dennoch: "Keine schlafenden Hunde wecken." Falls sie es dennoch mitbekommen, verweise auf Deine legale Vermögensumwandlung und schalte einen Anwalt ein.
- Wenn Du günstig einkaufst, um es teurer zu verkaufen, sind es Einnahmen. Einnahmen mußt Du leider immer angeben, selbst, wenn sie unter dem Freibetrag von 100,- Euro pro Monat liegen. Dazu bist Du verpflichtet. Wenn Du unter 100,- Euro liegst und sie dennoch illegal Kürzungen vornehmen, schalte einen Anwalt ein. Siehe zu, 100,- Euro nicht zu überschreiten.
P.S.: Einkommen jeglicher Art mußt Du angeben, Vermögenswandlungen nicht.
"Gehe nicht zu First, wenn Du nicht gerufen wirst." Vorauseilender Gehorsam ist schädlich. ;-)
@klaranaklar: Erschrecken, wie schnell unser Vorstellungsvermögen manchmal von der Realität sogar noch überholt wird... Danke für die Info.
@scholle: Dankschön für den Stern. Ich wünsche Dir viel Glück.
Lieben Gruß und alles Gute,
Soulbridge
Wie hoch ist den der freibetrag ? Also die Sammlung wenn wir alles auf einmal Verkaufen würden könnte es sein das es villt insgesammt also alles was wir haben villt 1000-1500€ wären villt auch 2000€ aber das kann ich nicht genau sagen.
Diesen Betrag muß Du zu allen anderen Vermögensbeträgen, die Du außerdem hast, hinzufügen. Du kommst dann auf ein Gesamtvermögen. Ich kenne den aktuellen Vermögensfreiheitsbetrag nicht mehr, aber der liegt normalerweise sehr viel höher. (hängt außerdem von Deinem Alter ab) Am besten, Du informierst Dich noch mal über den aktuellen Stand in Foren oder unabhängigen Arbeitslosenhilfen-Organisationen, wie z.B. die ASG. Dann liegst Du auf der sicheren Seite.
P.S.: nur so als Anhaltspunkt: Z.B. ein Auto, wer es sich denn leisten kann, wird mit einem Wert von bis 7000,- Euro abzugsfrei tolleriert.
Die Diskussion, die zur Zeit in der Öffentlichkeit bzw. den Medien geführt wird, zeugt überwiegend von vollkommener Unkenntnis der Materie.
Im Grundsatz gibt es zwei Fallkonstellationen:
a) du agierst nicht gewerblich und wandelst geschütztes/privilegiertes Vermögen um: In dem Fall sind die Einnahmen im Grundsatz nicht anrechenbar, egal wie hoch sie sind, wobei allerdings zu beachten ist, dass durch den Verkauf die Privilegierung des Vermögens fortfällt und dadurch der Vermögensfreibetrag überschritten werden könnte.
b) du agierst gewerblich: um vom Jobcenter als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt zu werden, kommt es weniger auf den Wert der Gegenstände an, als vielmehr auf ihre Art und die Häufigkeit der Transaktionen. Ist eine Einzelfallentscheidung.
Trittst du also gewerblich auf, hast du in der Tat einen Freibetrag von 100€ auf den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben (Transaktionsgebühren bspw.).
Im gewerblichen Fall hast du allerdings noch ganz andere Probleme als die Einkommensanrechnung, denn hier gibt es echt fiese Regelungen zur Rechnungslegung und Dokumentation.
Sowohl im Fall a), als auch b) hast du die Geldzuflüsse mitzuteilen.
Fazit: Du kannst Probleme bekommen, wenn du entweder bei einer Vermögensumwandlung über deinen Freibetrag rutscht (mindestens 3850€) oder wenn du als gewerblicher Verkäufer eingestuft wirst. Ein immer problematischer Fall wäre natürlich, du verscherbelst ungeschütztes Vermögen - bspw. den von Oma geerbten Picasso -, das du beim JC nicht angegeben hast; hier spielt es letztlich keine Rolle, ob du das Ganze privat oder gewerblich auftrittst.
Wie hoch ist den der freibetrag ? Also die Sammlung wenn wir alles auf einmal Verkaufen würden könnte es sein das es villt insgesammt also alles was wir haben villt 1000-1500€ wären villt auch 2000€ aber das kann ich nicht genau sagen.
Für die Anrechnung vom Vermögen gilt § 12 SGB II.
Einfach mal lesen; das Ganze relativ eingängig.
Die Freibeträge sind abhängig vom Lebensalter; hast jedoch mindestens immer 3850€ frei.
generell wollen sie ja z.B. bnei Antragstellung Konto-Auszüge 3 Monate zurück. Lückenlos. Denke mir, so ähnlich wird es dabei auch sein.
Als Hartz IV-Empfänger bist du verpflichtet, Ebay-Einnahmen angeben. Tust du das nicht, könnte das im äußersten Fall sogar eine Anzeige wegen Sozialbetrugs nach sie ziehen.
SIe dürfen deine Kontoauszüge ja schon immer überprüfen; auch ein evlt. papyal-Konto darf einer Prüfung unterzogen werden.
Von daher ist es auch schon immer möglich, dass deine Ebay-Tätigkeiten kontrolliert werden.
Du musst jederzeit damit rechnen.
Ja die Kontoauszüge bekommen die ja immer. Ich verkaufe Privat und auch nur meine Gebrauchten sachen nur geht es darum wenn ich dann doch mal was habe was mehr als 100€ in einer Auktion bringt sagen wir mal 200€ ziehen die dann einen 100€ also vom Hartz4 ?
ja, vermutlich soll das der Zweck der Sache sein, dass die Deinen Dir zustehenden Unterhaltsanspruch vom Staat kürzen. Sauerei ist das!
warum sauerei ? wer geld verdient , braucht kein hartz4 , zumindest nicht komplett.
Ja die Kontoauszüge bekommen die ja immer. Ich verkaufe Privat und auch nur meine Gebrauchten sachen nur geht es darum wenn ich dann doch mal was habe was mehr als 100€ in einer Auktion bringt sagen wir mal 200€ ziehen die dann einen 100€ also vom Hartz4 ?
Nein!
So einfach ist es nicht.
Den 100€-Freibetrag hast du auf Erwerbseinkommen; das generierst du aber nur, wenn du als gewerblicher Verkäufer eingestuft wirst.
Verkaufst du "privat" dein Sofa (geschützter Hausrat) für 1000€, so ist das im Grundsatz eine Vermögensumwandlung und das Jobcenter guckt in die Röhre.
Das beste wird sein du gehst zum Jobcenter und erkundigst dich mal.Nicht das du hinterher noch eine böse Überraschung erlebst.Ist der sicherste Weg. Lg
Wenn Du zum JobCenter gehst und Dich dort erkundigst, kannst Du ziemlich sicher sein, daß Du eine böse Überraschung erleben wirst. Man fragt doch nicht seinen Gegner um Rat.
Suche eine unabhängige Beratungsstelle für Erwerbslose auf, z.B. die ASG. Die sind auf Deiner Seite und helfen Dir, Dich gegen die illegalen Handlungen und Betrügereien der JobCenter zu wehren.
Erkundigst du dich diesbezüglich beim Jobcenter stehst du unter Beobachtung.Auch dein Konto.Hinzu kommt das Jobcenter dann nicht ohne weiteres Gelder sperren dürfen.Man geht ja auch zum Gegner um zu erfahren was der dann macht.Nennt man Trick 17. Lg
Darüberhinaus empfehle ich Dir in Hartz4-Foren Rat zu suchen und nicht hier.
Dort bekommst Du Informationen aus erster Hand mit hunderten von Erfahrungsberichten und kompetenten Rat, wie es in den Manipulations-Medien natürlich nie verraten wird.
Erkundigst du dich diesbezüglich beim Jobcenter stehst du unter Beobachtung. Auch dein Konto.
...was nicht so toll ist. ;)
Hinzu kommt das Jobcenter dann nicht ohne weiteres Gelder sperren dürfen.
... was sie nicht daran hinder es trotzdem zu tun.
Man geht ja auch zum Gegner um zu erfahren was der dann macht.Nennt man Trick 17. Lg
... normalerweise eine gute Idee. Aber sie sagen nicht, was sie wirklich machen werden. Sie sagen Dir, was Du zu tun hast. Und wenn Du es dann so getan hast, zeigen sie Dir "die lange Nase". Das nennt man auch eine "Falle".
;-)
Von dem JobCenter abhängig zu sein, ist wie Schach spielen zu müssen: Man muß immer 10 Züge vorausschauen.
Man muß sich einfach klar machen, daß zwischen Erwerbslosem und JobCenter ein Interessenskonflikt besteht:
Der Erwerbslose möchte von eigener Arbeit wieder frei, unabhängig, würdevoll und sinnerfüllt leben können.
Die JobCenter möchten genau dieses nicht: Sie möchten, daß der Erwerbslose abhängig von Hartz4 bleibt und dabei Kosten sparen, indem sie ihn abhängig in Lohndumpingjobs halten oder, wenn dies nicht gelingt, in die Obdachlosigkeit bringen. Für jede Einsparmaßnahme bekommen die Geschäftsführer Boni, ebenso für Vermittlung zu unsinnigen Maßnahmen, Lohndumpoingjobs und Zeitarbeitsfirmen. Das ist ein riesen Geschäft. Und wenn sich die Mitarbeiter an diese dafür notwendigen Vorgaben nicht halten, sitzen sie schnell auf der anderen Seite des Tisches. Es gibt auch Einsparungsvorgaben...
Ich habe meine eigenen Methoden an die 10 Züge zu kommen.Aber egal.Was du schreibst mag wohl richtig sein und ist eine wertvolle Ergänzung.Vielen Dank. Lg
Ich danke Dir, für die gute Diskussion. Es erweiter für uns alle das Bewußtsein. Auch für mich. Und das freut mich sehr. Danke.
Lieben Gruß
Kannst du mir villt nen link senden von solch einem Hartz4 forum ?
Foren z.B.:
gegen-hartz.de/
hartz.info/
erwerbslosenforum.de/
anwaelte-gegen-hartz4.de/
usw.
Institutionen, wo man sich persönlich beraten lassen kann:
asg-hannover.de/
usw. (je nachdem, wo Du wohnst)
Außerdem empfehle ich Facebook:
.facebook.com/ralph.boes
.facebook.com/gegenhartz?fref=ts
usw. Du kommst so von einem Kontakt zum nächsten und baust Dir ein Netzwerk auf.
stimmt ... kann ich auch empfehlen. Guter Tip :)
Also: Ja, daß JobCenter kontrolliert auch E-Bay, aber ohne Anhaltspunkt ist es nicht immer einfach, Dich aus der Masse herauszufiltern.
Ein Anhaltspunkt wären Geldeingänge von eBay-Kunden und PayPal (dann werden PayPal-Kontoauszüge gefordert).
Danach bittet man das Finanzamt um Amtshilfe und die haben die geeignete Software um jeden Verkäufer bei eBay "aus der Masse herauszufiltern".
Das Finanzamt benutzt diese Software aber auch so und wenn die den Verdacht einer Straftat haben (in diesem Fall Sozialleistungsbetrug), dann meldet sich das Finanzamt u.a. auch beim Jobcenter.
Merke: Sich bei eBay in der Masse verstecken funktioniert nicht im Computerzeitalter.