ebay Kleinanzeigen - Käufer droht mit Anwalt / Polizei - Was tun?
Ich habe da eine Frage, die vielleicht so oder so ähnlich schon mal jemand von euch erlebt hat. Wie ist es dabei ausgegangen? Könnt ihr mir Tipps geben?
Ich habe über ebay Kleinanzeigen ein gebrauchtes, batteriebetriebenes Feuerwehrauto mit Fernbedienung verkauft - mit dem Vermerk "Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme".
Der Käufer kam am 04.04. an die Haustür und ich habe ihm die Funktionen (Leiter fährt aus, Auto fährt und spritzt Wasser, macht Geräusche) vorgeführt. Weitere Personen waren nicht anwesend. Der Käufer war zufrieden, hat bezahlt (14 €) und ist weggefahren. Nun (eine Woche später) behauptet er, das Feuerwehrauto funktioniert nicht (was gelogen ist) und möchte sein Geld zurück. Es sind zwar nur 14 €, aber ich finde das so frech, dass ich gerne wissen möchte, ob und wie ich dagegen vorgehen kann.
Mail des Käufers:
"Wir haben eine Vereinbarung geschlossen, die beinhaltet, dass ich das Spielzeug mit Atrikelnummer: xxxxx für einen Betrag von Euro 14 kaufe. Beim Abholung hast du mir der Wasserfunktion vorgefürt, und anderen Funktionen nicht - ich habe dir vertraut.
Deine Aussage "Alles hat einwandfrei funktioniert", werde sich gutachterlich klären lassen. Auch bei diese Aussage: "Außerdem ist das ein Privatverkauf ohne Garantie und ohne Rückgabe", solltest du dir lessen (hier: § 323 Abs. 5 BGB) was das wirklich bedeutet.
Ich bestehe auf Erfüllung unserer Vereinbarung und setze dir eine Nachfrist zur Erfüllung bis spätestens kommenden Mittwoch 15.04.202 um 17 Uhr.
Solltest du dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich eine Rechtsanwalt zu deinen Lasten einschalten und bei der Kriminalpolizei eine Betrugsanzeige aufgeben.
Ich hoffe, dass es dazu nicht kommt. Es liegt allerdings in deiner Hand."
Kennt sich da jemand aus? Was sollte ich tun?
Vielen Dank!
Ergänzung:
1.) Die ebay Kleinanzeige ist ja inzwischen gelöscht. Kann man meinen Text trotzdem noch irgendwo aufrufen?
2.) Ich hatte folgende Formulierung in meine Kleinanzeige. Bringt die überhaupt etwas?
"Der/Die angebotene/n Artikel ist/sind in Zustand und Lieferumfang nach bestem Wissen wie oben beschrieben. Es handelt sich hier um einen Privatverkauf. Sie erklären sich bei Kauf des/der Artikel ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte."
14 Antworten
Wenn bei der Abholung das Auto nicht funktioniert hätte, hätte ers nicht gekauft. Oder?
Also lass ihn machen er wird sich wundern und ausserdem wird ihm jeder Anwalt einen Vogel zeigen bei dem Streitwert!
Und die Polizei macht garnix, ist ja Zivilrecht.
Lass ihn sich austoben, trink in Ruhe deinen Tee und feddich.
Frohe Ostern vom Opa.
Du hast zwar die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen, aber ich würde den Vogel trotzdem ignorieren.
Schau mal bei mobile.de rein. In dem Mustervertrag ist die entsprechende Formulierung enthalten.
Der Verkäufer verkauft Teil X unter Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung )
Der Verkäufer verkauft Teil X unter Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung )
Das würde ich nicht machen, wenn ich mir jegliche Diskussionen über die Wirksamkeit sparen wollte.
Du hast dir die Frage schon selber beantwortet:
"Die Sachmängelhaftung wird (ausdrücklich) ausgeschlossen!"
mit dem Vermerk "Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme".
und unter diesen Vorbedingungen wurde der Kaufvertrag geschlossen ..... er hatte bei persönlicher Abholung des Spielzeugs die Möglichkeit sich von dessen Funktionalität zu überzeugen ..... selbst wenn Du diese bei Abholung nicht vorgeführt hättest .... es wäre sein Problem.
Also bleibe gelassen ..... die Kripo würde eher schmunzeln, denn eine Anzeige entgegennehmen .... wo wäre denn bei dieser Sachlage eine Straftat?
Und selbst wenn der Käufer eine Rechtschutzversicherung hätte .... ich denke die würde müde abwinken.
Ah ja und was meint der Gute wohl, was ihn ein Gutachter kosten würde und was ein Anwalt?
@wilees Vielen Dank! Die Kleinanzeige habe ich ja längst gelöscht - ich kann also gar nicht beweisen, was drin stand. Ändert das was?
Der Typ ist eindeutig verbittert....ignorier das am besten.
Kriminalpolizei einschalten....😄😅🤣😂🤭...und das wegen nem Spielzeugauto. Kann man nicht ernst nehmen.
Weswegen will er dich denn jetzt anzeigen. Er hat sich doch VOR der Bezahlung von dem Zustand überzeugt und es dann auch mitgenommen.
Wenn er will, kann er sich bei der Polizei natürlich lächerlich machen.
Danke für den Hinweis. Wie / mit welchem Satz kann ich denn in Zukunft die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen?