ebay Kleinanzeigen - Käufer droht mit Anwalt / Polizei - Was tun?


12.04.2020, 17:17

Ergänzung:

1.) Die ebay Kleinanzeige ist ja inzwischen gelöscht. Kann man meinen Text trotzdem noch irgendwo aufrufen?

2.) Ich hatte folgende Formulierung in meine Kleinanzeige. Bringt die überhaupt etwas?

"Der/Die angebotene/n Artikel ist/sind in Zustand und Lieferumfang nach bestem Wissen wie oben beschrieben. Es handelt sich hier um einen Privatverkauf. Sie erklären sich bei Kauf des/der Artikel ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte."

14 Antworten

Wenn bei der Abholung das Auto nicht funktioniert hätte, hätte ers nicht gekauft. Oder?

Also lass ihn machen er wird sich wundern und ausserdem wird ihm jeder Anwalt einen Vogel zeigen bei dem Streitwert!

Und die Polizei macht garnix, ist ja Zivilrecht.

Lass ihn sich austoben, trink in Ruhe deinen Tee und feddich.

Frohe Ostern vom Opa.

Du hast zwar die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen, aber ich würde den Vogel trotzdem ignorieren.

Maira27 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 17:13

Danke für den Hinweis. Wie / mit welchem Satz kann ich denn in Zukunft die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen?

chevydresden  12.04.2020, 17:15
@Maira27

Schau mal bei mobile.de rein. In dem Mustervertrag ist die entsprechende Formulierung enthalten.

wilees  12.04.2020, 17:18
@Maira27

Der Verkäufer verkauft Teil X unter Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung )

VirageXO  12.04.2020, 17:34
@wilees
Der Verkäufer verkauft Teil X unter Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung )

Das würde ich nicht machen, wenn ich mir jegliche Diskussionen über die Wirksamkeit sparen wollte.

micha259  12.04.2020, 21:59
@Maira27

Du hast dir die Frage schon selber beantwortet:

"Die Sachmängelhaftung wird (ausdrücklich) ausgeschlossen!"

mit dem Vermerk "Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme".

und unter diesen Vorbedingungen wurde der Kaufvertrag geschlossen ..... er hatte bei persönlicher Abholung des Spielzeugs die Möglichkeit sich von dessen Funktionalität zu überzeugen ..... selbst wenn Du diese bei Abholung nicht vorgeführt hättest .... es wäre sein Problem.

Also bleibe gelassen ..... die Kripo würde eher schmunzeln, denn eine Anzeige entgegennehmen .... wo wäre denn bei dieser Sachlage eine Straftat?

Und selbst wenn der Käufer eine Rechtschutzversicherung hätte .... ich denke die würde müde abwinken.

Ah ja und was meint der Gute wohl, was ihn ein Gutachter kosten würde und was ein Anwalt?

Maira27 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 17:24

@wilees Vielen Dank! Die Kleinanzeige habe ich ja längst gelöscht - ich kann also gar nicht beweisen, was drin stand. Ändert das was?

Der Typ ist eindeutig verbittert....ignorier das am besten.

Kriminalpolizei einschalten....😄😅🤣😂🤭...und das wegen nem Spielzeugauto. Kann man nicht ernst nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Weswegen will er dich denn jetzt anzeigen. Er hat sich doch VOR der Bezahlung von dem Zustand überzeugt und es dann auch mitgenommen.

Wenn er will, kann er sich bei der Polizei natürlich lächerlich machen.