Welche Strafe droht bei: Tachomanipulation und versuchter Verkauf mit manipulierter KM-leistung von einem PKW?
Danke für die Antwort.
3 Antworten
Es kann eine einjährige Freiheitsstrafe geben, wird aber nicht passieren.
Realistisch kommt dabei immer eine Geldstrafe raus
Weil man alles tut, um Leute nicht einbuchten zu müssen. Jeder Insasse kostet einen Haufen Geld. Da kassiert man lieber eine ordentliche Geldstrafe ab und bessert die Staatskasse auf.
Solange man also nicht gewerbsmäßig zig Tachos zurückschraubt und Leute vielleicht sogar noch zu schaden kommen, da das Auto längst diverse neuteile benötigt, wird es wohl auf eine Geldstrafe und/oder Bewährung hinauslaufen
Eine solche "Mutmassung" stellst Du also einfach mal so an.
Aus der Frage ergibt sich nichts im Bezug auf den Täter. Ist er zum ersten Mal auffällig? Ist er Vorbestraft, möglicherweise sogar einschlägig? Ist er ein Händler der derartige Manipulationen möglicherweise geschäftsmässig durchführt?
Nichts davon weisst Du. Von daher ist Deine "Einschätzung" mehr als gewagt.
Wieviel schätzten Sie wird an Strafe fällig ?
Keine Ahnung. Kommt ja individuell auf jeden Fall an.
es droht nicht nur strafe vom richter .....
Es gibt hier Zwei Strafen. Zum einen natürlich Strafrechtlich. Hier gibt es ein Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.
Zivilrechtlich: Der leidtragende kann Schadensersatzansprüche stellen. Je nach Auto kann das richtig teuer werden. Daher: Einfach lassen :D
Beim Missbrauch von Wegstreckenzählern ist tatsächlich nicht mehr Strafe vorgesehen. Aber das gilt nur, wenn der Tacho manipuliert wurde, ohne das Auto zu verkaufen.
Aber wenn das Auto mit manipulierten Tacho verkauft wurde, um einen höheren Preis zu erzielen, sehe ich hier vollendeten Betrug. Da kann die Strafe auch höher sein.
Das stimme ich zu. Betrug gibts dann auch noch. Und da ist ja wie immer auch der Versuch strafbar. Das könnte also richtig unangenehm werden.
Bei versuchtem Verkauf und keine Vorstrafen, Geldstrafe oder und wie hoch? ca.
Vermutlich Geldstrafe, das liegt aber an den Umständen.
Und vermutlich kommt noch Betrug dazu-das ist kein Kavaliersdelikt mehr.
Hier gibt es ein Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.
Mit welchem Gesetz begründest Du das?
https://dejure.org/gesetze/StVG/22b.html
Mit dem. Hättest du auch echt selbst Googlen können.
Ich brauche für sowas nicht googeln, denn ich weiss was auf das was in der Frage steht passt, und das ist nicht der § 22b StVG.
Entscheidend ist in der Frage folgendes:
Tachomanipulation und versuchter Verkauf
Das wurde bestimmt nicht gemacht um einen Preisnachlass zu gewähren und damit ist es schlicht und einfach ein Betrugsversuch.
Ach du Schlaumeier, dann schau mal zwei Kommentare weiter unten. Da stimme ich dem zu, die Strafrechtlich relevante Komponente bleibt aber natürlich weiterhin erhalten. Der Betrug kommt nur dazu.
Der Betrug kommt nur dazu.
Nein, es ist genau umgekehrt. Der Betrug ist die Straftat mit der höchsten Strafandrohung und wird somit angeklagt. Der Rest interessiert niemanden mehr.
Genau. Du hast es verstanden. Geh Jura studieren.
Deine Logik: Ich hab jemanden umgebracht, dann kann ich ja auch Rasen, weil es verfällt dann die Strafe.
Hint: Natürlich verfällt die Strafe nicht.
Ich hab jemanden umgebracht, dann kann ich ja auch Rasen, weil es verfällt dann die Strafe.
Du wirst es nicht glauben, aber das wird gar nicht erst angeklagt.
Geh Jura studieren.
Muss ich nicht, ich weiss auch so wo was steht:
Bis zu 5 Jahre Knast, je nach dan weitern Umständen auch bis zu 10 Jahre und mindestens 1 Jahr.
Wie kommst Du darauf?
und womit begründest Du diese Mutmassung?