Storno Gebühr zahlen ja oder nein?
Guten Morgen liebe Com,
ich habe ein Problem, mein Vater ist letztes Jahr im November verstorben im September hat er sich jedoch noch einen teuren Sessel bestellt und eine Anzahlung in Höhe von 641,51€ getätigt.
Nun ist seine damalige Freundin hin gegangen und hat diesen Sessel zu sich nachhause bestellt und die Restzahlung überwiesen.
Ich bin jedoch Alleinerbe und die beiden waren kein Ehepaar oder hatten eine eingetragene Lebenspartnerschaft etc. Sie haben nicht einmal zusammen gewohnt.
Jetzt wollte ich von Schaffrath das Geld zurück haben, diese sagen jedoch ich müsse dem Kaufvertrag dann nachkommen oder eine Storno machen und diese würde 30% betragen.
Ich bin kein Jurist, aber hat Schaffrath in diesem Fall nicht zuerst den Kaufvertrag gebrochen in dem sie den Sessel an jemand für mich fremdes geliefert haben??
2 Antworten
die haben recht
Der Tod Deines Vaters ändert leider juristisch nichts an dem gültigen Kaufvertrag. Wohin der Sessel geliefert wird und wer ihn im Empfang genommen hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle .
-> oder um es böse zu sagen , - das hat nicht den Verkäufer zu interessieren !
Leider verstehe ich nicht, was Du nun "retournieren" willst, wenn die damalige Freundin Deines Vaters nun den Sessel behalten hat und auch die Restzahlung veranlasst hat ?
Eine Stornogebühr ist für Sonderanfertigungen darüber hinaus leider üblich.