Sorgerecht, Vater aus Frankreich, Vaterschaftsanerkennung etc.

3 Antworten

nach der geburt geht der vater die vaterschaft anerkennen. das könnt ihr gemeinsam machen, wenn du dich weigerst, dann bereitet er das beim jugendamt vor. da er ja bei der geburt dabei ist, wird dort bereits festgehalten das er der vater des kindes ist mit namen und adresse etc. somit hat er einen anhaltspunkt gegeben.

es gibt keine möglichkeit ihn nicht anzuerkennen. damit würdest du dich strafbar machen der personenstandsfälschung. auch auf unterhalt darfst du nicht verzichten, denn es ist nicht für dich, sondern für sein kind.

er hat mit geburt des kindes anrecht auf die vaterschaft, anrecht auf gemeinsames sorgerecht, er wird unterhalt zahlen, wenn er zahlungsfähig ist. er hat das recht auf umgang mit seinem kind. zudem nennst du keinen einzigen grund, warum er dies nicht haben sollte. auch großeltern haben umgangsrecht. freu dich, das kind wird  sehr viel zeit in frankreich verbringen.

also höre auf dich wie ein egoistisches kind zu verhalten und werde erwachsen. 

schneefloeggle 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 09:41

Natürlich wird das Kind viel Zeit in Frankreich verbringen darauf freue ich mich auch Oma und Opa sind super... Er kann auch keinen Unterhalt zahlen. daher würde ich seinetwegen auch auf die Anerkennung verzichten aber nicht dem kindeswillen und weil ich ja das beste Fuer unser kind möchte. Es geht allein nur um das Sorgerecht das ist alles. Ich habe Niemals davon gesprochen ihm unser Kind zu verwehren also sachlich bleiben und nicht beleidigen!

Menuett  22.03.2015, 12:55
@schneefloeggle

Du weißt aber, dass dir vom Gesetz her nicht auf den Unterhalt des Vaters verzichten darfst?

Das ist Geld des Kindes, welches Du verwaltest und für sein Leben verbrauchst.

§ 1614

Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.

nadannn  22.03.2015, 14:32
@schneefloeggle

das sorgerecht ist etwas was ihm zusteht, das kannst du ihm nicht verwehren. wenn er es haben will, wird er es zu deinen lasten bekommen. sprich du wirst seine kosten zur erlangung dessen tragen. ob er unterhalt zahlen muss oder nicht, wird errechnet werden. in der zwischenzeit bekommst du unterhaltsvorschuss.

schneefloeggle 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 15:46
@nadannn

Also irgendwie kommt es mir so vor als ob die Rechte fuer vaaeter mehr geworden sind als fier muetter. Denn ich muss ja fier alle Kosten aufkommen wie Kinderwagen Arzt schule etc. Und das muss ich alles alleine tragen und kann nicht mal das alleinige Sorgerecht beantragen aber der Vater darf alles oder wie. Verstehe ich jetzt nicht ganz. Unterhalt ist ja nicht das alltägliche Leben oder ? Ich muss alles teilen was die Rechte betrifft aber die vaeter der nicht ?

nadannn  25.03.2015, 08:16
@schneefloeggle

du kannst nicht auf die anerkennung verzichten, damit machst du dich strafbar. zudem wird er durch sein beisein bei der geburt bereits registriert als vater durch die hebamme. name der mutter, wie soll denn das kindchen heißen, wer ist der vater? sind die ersten fragen nach der geburt. wenn er nicht zahlen kann, wird er auch nicht zahlen müssen, dass prüft die beistandschaft die du dann einfach einrichtest. wenn er also sorgerecht möchte, wird er es bekommen. er muss nicht anwesend sein um gemeinsame entscheidungen zu treffen. darauf läuft es hinaus. du wirst auch damit leben müssen das er unter umständen sein kind in frankreich meldet und dadurch in frankreich alleiniges sorgerecht hat. das ist so bei kinder zweier nationalitäten...

warum willst du die ganze zeit irgendwas haben oder verwehren, was dich garnicht beeinträchtigt in den späteren jahren. wie gesagt es ist doch selbstverständlich das er das sorgerecht bekommt oder hast du das kind allein gebaut?

nadannn  26.03.2015, 13:47
@schneefloeggle

mütter hatten schon immer mehr rechte als väter. darum wurden die rechte der väter erweitert. was daran nicht zu verstehen ist, ist fraglich. wenn kv nicht zahlen kann, stehst du allein da. das ist richtig. du kannst bei nicht vorhandener leistungsfähigkeit ja auch erstausstattung etc beantragen.

schneefloeggle 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 09:37

Ich habe nirgendwo geschrieben dass ich ihn nicht anerkennen will. Ich möchte nur nur das Sorgerecht alleine haben da er in Frankreich wohnt und er nur alle drei vier Monate kommen kann und ich von daher nicht alle Absprachen immer mit ihm machen muss z.b. welche Schule etc. Da er sich hier ueberhaupt nicht auskennt und die Sprache auch nicht spricht.

Menuett  22.03.2015, 12:53
@schneefloeggle

Dann wird er die gemeinsame Sorge vermutlich gar nicht erhalten.

Ich dachte jetzt eher an Abstände wie z.B. Saarbruecken und Forbach.

nadannn  22.03.2015, 14:30
@schneefloeggle

er muss sich nicht auskennen, er muss die sprache nicht sprechen können um gemeinsame entscheidungen für sein kind mit dir treffen zu können. er wird, so er es will natürlich das sorgerecht bekommen. w

Wenn er die Vaterschaft anerkennt, muß er Unterhalt zahlen.

Nein, es ist nicht möglich ihn die Vaterschaft anerkennen zu lassen und niemand sagt ihm, dass er auch die gemeinsame Sorge haben kann. Es ist aber auch nicht unbedingt gesagt, dass man ihn darauf aufmerksam macht.

Wenn er einen Antrag vor Gericht stellt, dann wird er das Sorgerecht erhalten.

Aber - so viel gibt die gemeinsame Sorge gar nicht her.

Du brauchst seine Unterschrift nur bei:

Pass/Personalausweis, Umzügen, aber nicht innerhalb der Stadt/des Kreises, Psychotherapien, Schulwechsel, OPs, Religionszugehörigkeit und Kontoeröffnungen.

§ 1687 BGB

Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

nadannn  22.03.2015, 09:41

für pass und personalausweis wird die unterschrift des kv nicht gebraucht. für umzüge ist es von ort zu ort unterschiedlich. in den meisten fällen wird die unterschrift benötigt schon beim umzug von einer straße in die nächste. für schulen etc wird es auch oft vernachlässigt.

martinzuhause  22.03.2015, 10:39
@nadannn

solange das kind unter 16 ist müssen beide sorgereberechtigte bei ausweis und pass zustimmen. auch wenn das einige ämter vernachlässigen. nach einer kurzen mitteilung an das zuständige amt das der kindesvater dem ausweiss dann nicht zustimmt darf das amt den ausweiss dann wieder einziehen oder für ungültig erkläremn lassen.

Menuett  22.03.2015, 12:50
@nadannn

Das mit dem Pass und dem Personalausweis ist wohl nur in Deiner Stadt so. Hier brauchst Du definitiv die Unterschrift des anderen Elternteils - solange das Kind unter 16 ist.

Einwohnermeldeämter sollen die andere Unterschrift verlangen - aber wenn das Kind umgezogen ist und dort wohnt, dann müssen sie es anmelden. Es kann nicht in der alten Wohnung gemeldet bleiben. Hier passen 2 Gesetze nicht zusammen.

Die meisten Schulen fragen nicht danach, das stimmt. Sie sollten es aber eigentlich. Aber auch hier gilt die gesetzliche Schulpflicht. Deswegen machen es sich die meisten Schulen ganz einfach und schreiben in ihre Aufnahmeformulare, dass das unterschreibende Elternteil auch im Namen des anderen Elternteils unterschreibt.

nadannn  22.03.2015, 14:27
@martinzuhause

nein das müssen sie nicht. derjenige der betreuender elternteil ist kann pass und personalausweis oder kinderausweis allein beantragen. das ist nicht nur in meiner stadt so, dass ist deutschlandweit so. wenn menu in deiner gemeinde ein sb sich nicht ans gesetz hält, dann schalte den teamleiter ein und lege ihm das passgesetz vor die nase oder deren kommentierung. ein anruf vom amtsgericht sollte genügen. der vater hat also kein mitspracherecht in passangelegenheiten wenn er nur umgangselternteil ist. der pass wird nicht eingezogen, der sb erklärt das dem kv auch gerne am telefon.

einwohnermeldeämter sollen die unterschrift zur ummeldung verlangen, tun sie oft nicht. wenn die unterschrift nicht vorliegt, dann wird sie gerichtlich ersetzt, solange wird kind nicht umgemeldet.

nadannn  25.03.2015, 08:12
@Menuett

nein du brauchst die unterschrift des anderen elternteils nicht. wenn das in deiner gemeinde so ist, dann hilft ein gang zum amtsleiter und die vorlage der verwaltungsvorschriften zu der thematik, dann funktioniert das auch. auch ein hinweis dazu das er gerne seine kenntnisse auffrischen kann beim amtsgericht ist sinnvoll. das ist in ganz deutschland so, nur manche verstaubten bürokraten kommen mit der zeit nicht ganz mit, da sie sich einfach nicht informieren. situation ist seit jahren so.

Menuett  27.03.2015, 13:56
@nadannn

Zeig doch bitte mal den Paragraphen.

Hier hält sich nicht nur ein Sachbearbeiter an die Pflicht zur Unterschrift, hier sind es sämtliche Meldeämter der Stadtteile und das Hauptstandesam.

nadannn  28.03.2015, 19:54
@Menuett

schau doch selber nach. den passus hab ich dir schon vor ner ganzen weile geschickt. wie gesagt, wenn der sb sich nicht an die vorschriften hält, dann genügt ein anruf beim amtsgericht und sie erhält von dort schon mal einen rüffel. weiterhin eine saftige dienstaufsichtsbeschwerde und sie lernt wo sie ihre infos herbezieht. in kleinen klitschen kann das vorkommen. in den großen städten deutschlands funktioniert das einwandfrei. die verwaltungsvorschrift ist ja klar formuliert.

gebe an Vater unbekannt, Du hattest mit mehren flüchtigen Bekanntschaften Geschlechtsverkehr , warst blau hast Dir das Kennzeichen nicht gemerkt, die Namen vergessen .. denke Dir weitere Geschichten aus..

das  ist die einzige Möglichkeit, denn wenn er das Kind anerkennt bekommt er erstmal alle Rechte die ihm zustehen , Du kannst dann gerichtlich versuchen da was  ändern zu lassen .. 

martinzuhause  22.03.2015, 10:43

"gebe an Vater unbekannt, Du hattest mit mehren flüchtigen Bekanntschaften Geschlechtsverkehr"

das wäre dann allerdings betrug. die flüchtigen bekannten müssen da aber auch angegeben werden und dürfen dann zur vaterschaftsfeststellung. das jugendamt merkt da schon wenn sich jem,and geschichten ausdenkt. da wäre es dann evtl. angebracht per gericht teile des sorgerechts af das jugendamt zu übertragen da vermutet werden kann das die mutter auch in zukunft einiges nicht wissen wird was für das kind am besten ist

Menuett  22.03.2015, 12:57
@martinzuhause

Ähem, wie willst Du Dir flüchtig Bekannte beim Jugendamt angeben?

Der Fritz wars! War irgendwann mal in der Disko.

nadannn  22.03.2015, 14:37
@Menuett

ähm wie erklärt sie den typen der bei der geburt dabei ist und sich als vater des kindes vorstellt? sie wird sehr unschön beim jugendamt befragt mit wem sie in der fraglichen zeit verkehr hatte, mit wem sie zusammen war etc. diese namen werden aufgenommen und eingeladen zum vaterschaftstest. wenn sie hier anfängt  zu lügen, dann trägt sie die kosten der vaterschaftstests.

schneefloeggle 
Beitragsersteller
 21.03.2015, 20:56

Wenn er die Vaterschaft anerkennt, heisst das doch nicht, dass er auch gleich das Sorgerecht hat. Oder? Denn ich gelte ja als alleinerziehend! Somit habe ich das alleinige Sorgerecht.

Oder bin ich da jetzt komplett falsch??

himako333  21.03.2015, 21:02
@schneefloeggle Die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Neureglung
  •  Wenn die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirat sind, erhält zunächst die Mutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht.
  • Sind sich die Eltern einig, dass sie gemeinsam die elterliche Sorge ausüben wollen, können sie, wie bisher, übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Die gemeinsamenSorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, durch den Notar oder das Jugendamt.
  • Erklärt die Mutter nicht  ihr Einverständnis mit der gemeinsamen Sorge, hat der Vater nun die Möglichkeit, sich an das Jugendamt zu wenden, um eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Hält der Vater diesen Weg nicht für erfolgversprechend, kann er auch jederzeit das Familiengericht anrufen.
  • Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, hat die Mutter Gelegenheit zum Antrag des Vaters eine Stellungnahme abzugeben. Die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt.
  • Das Verfahren vor dem Familiengericht wird beschleunigt. Das Gericht entscheidet ohne persönliche Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Verfahren, und zwar dann wenn die Mutter entweder gar nicht Stellung nimmt oder sich zwar äußert, aber keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vorträgt und dem Gericht auch sonst keine Gründe bekannt sind. Nur in Fällen, in denen das Kindesswohl strittig ist, kommt es zu einer Verhandlung.
  • Widerspricht die gemeinsame Sorge nicht dem Kindesswohl, dann spricht das Familiengericht dem Vater das geteilte Sorgerecht zu.
  • Erhält der Vater vom Gericht das Sorgerecht, bedeutet das auch, dass ihm der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
schneefloeggle 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 09:35
@himako333

Meine Frage ist eigentlich nur wenn wir Eltern zum Jugendamt oder Standesamt gehen und die vaterschsftsanerkennung machen, wird dann gleichzeitig nach dem Sorgerecht gefragt oder kommt dies später mit der Post und muss ausgefüllt sein. Denn ich möchte nicht mit dem Vater Streit anfangen weil ich die sorgerechtserklaeeung nicht unterschreiben möchte.

Menuett  22.03.2015, 12:56
@schneefloeggle

Mit Deiner Auslegung liegst Du falsch.

Du würdest auch als alleinerziehend gelten, wenn ihr die gemeinsame Sorge habt.

nadannn  22.03.2015, 14:34
@schneefloeggle

das wird heutzutage direkt bei der vaterschaftsanerkennung gefragt. wenn du dem dort nicht zustimsmt,wird es wohl erstmals einen schalen geschmack beim vater aufwerfen. was willst du tun? er hat anspruch auf das sorgerecht, er wird später auch mit dem kind allein nach frankreich fahren um seinem umgang nachzugehen.

nadannn  25.03.2015, 08:18
@schneefloeggle

in vielen gemeinden wird bereits das sorgerecht bei der vaterschaftsanerkennung geklärt. wenn du das dort verweigerst, dann wird ihm das schon komisch vorkommen und er holt es zu deinen lasten gerichtlich ein. dauert heute nicht mehr lange, beinhaltet keinen anwaltszwang und du trägst die kosten. wo ist eigentlich dein problem?

Menuett  21.03.2015, 20:44

Nein, automatisch bekommt er das gemeinsame Sorgerecht nicht.

ER muß vor Gericht einen Antrag stellen, wenn sie das nicht will.

himako333  21.03.2015, 21:10
@Menuett

ich habe geschrieben der Vater bekommt alle Rechte , die ihm zustehen, heißt/ beinhaltet ::: er hat auch das Recht die gemeinsame Sorge zu beantragen .. m.lieben Gruß :)h

nadannn  22.03.2015, 14:32
@Menuett

muss er nicht. die werdende mutter kann es finanziell günstig vor dem jugendamt mit ihm erklären.