Sorgerecht entziehen lassen weil er keinen Unterhalt
Kann ich dem vater das Sorgerecht entziehen lassen weil er keinen Unterhalt zahlt
8 Antworten
Wenn du ihm das Sorgerecht enziehst bekommst du ja auch nicht mehr Unterhalt. Ein Grund dies zu tun wäre das mangelnde Interesse gegnüber dem Kind, womit du im Gerichtsverfahren bessere Chancen hast.
Der Kindsvater ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen wenn nicht, mußt Du die notwendigen Schritte einleiten um dem Kindsvater das Sorgerecht zu entziehen.
Ich weiß wir sind dabei...wir sind schon seid August 2011 dabei....er windet sich wie ein Aal und er findet immer wieder einen Weg...ja natürlich wir auch..mit Einspruch und wieder zum nächsten Gericht...und bis jetzt hat er jedesmal verloren....und auch die Kosten der Gerichtsverhandlungen aufgedrückt bekommen. Ich weiß auch das es da den §170 im Strafgesetzbuch gibt. Er beantragt Pfändungschutz auf Konto dieses P-Konto und auf seinen Lohn und wir müssen erst wieder Einspruch einlegen.
Was für einen Unterhalt meinst du? Kindesunterhalt oder Unterhalt für dich?
Zudem müsste erst mal zu klären sein, aus welchem Grund der KiVa etwaigen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.
Wie gesagt: er wäre zu klären, wieso er nicht zahlt. Sofern er nicht genug Geld hat, kann er nicht zahlen.
Hier wäre eine gerichtliche Klärung eventuell anzuraten, notfalls bis zur Vollstreckung des Titels. Wenn er aber, etwa durch Arbeitslosigkeit, den Zahlungen wirklich nicht nachkommen kann, dann ist da auch nichts zu holen.
Das haben wir schon geklärt...sogar vor dem Oberlandesgericht ...der Beschluß ist 14 Seiten stark....er geht Arbeiten....er hat Netto 1500 Euro. Er lebt mit seiner neuen Lebenspartnerin zusammen...sie hat auch 1500Euro
Das sollte reichen, um Unterhaltszahlungen leisten zu können. Hier könnte sich also eine Klage lohnen. Wenn du einen Titel hast, kannst du vollstrecken lassen. Befrage dazu am besten einen Fachanwalt für Familienrecht.
Dann kannst auch auf dem P-Konto pfänden lassen. Das P-Konto kann man nur bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag nicht pfänden. Alles was darübergeht, kann gepfändet werden.
Außerdem kannst du direkt sein Gehalt beim Arbeitgeber pfänden lassen.
Kurz und knapp, nein!
Das sind 2 voneinander unabhängige Rechtsgebiete.
Ich denke die Lösung ist einfach. Er nimmt die Kinder und du zahlst Unterhalt. Das wäre doch mal Gleichberechtigung!
Damit hätte ich auch kein Problem..das er sie nimmt...das Problem ist nur das die Kids nicht zu ihm wollen.
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kinder ihrem Vater gegenüber positiv zu beeinflussen.
Es handelt sich um den Kindesunterhalt...Beschluß liegt sogar vom OLG vor und er hält sich trotzdem nicht drann.