Gemeinsames Sorgerecht aber Partner kümmert sich nicht ums Kind?

7 Antworten

Ob er sich kümmert oder nicht, spielt beim Sorgerecht erstmal keine Rolle. Er hat zwar ein Umgangsrecht und auch eine Umgangspflicht, aber wer will das schon einklagen, wenn der Kindsvater so gar kein Interesse an seinem Kind hat.

Was Anderes wäre da die Unterhaltspflicht. Aber dafür müsste man schon wissen wo er ist...

Aber du kannst und solltest einen Unterhaltstitel erwirken und regelmäßig (einmal im Jahr) einen Pfändungsversuch starten. Vielleicht taucht er eines Tages wieder auf und hat sogar Geld...

Zusätzlich eine Anzeige gegen ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung. Somit würde er , falls er mal in eine Polizeikontrolle kommt, zumindest gleich festgehalten. Allerdings werden dererlei Verfahren meist innerhalb von 3 Jahren wieder eingestellt.

Wenn er untergetaucht ist, dann stehen die Chancen auch gut, dass man dir das alleinige Sorgerecht überträgt.

s. dazu auch §1671 BGB:

Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1671.html

Du solltest dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und damit zum Anwalt gehen. Der wird mit dir auch gerne den Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen.

das sorgerecht hat nichts damit zu tun, wie oft er sein kind sieht. weiterhin ist der vater des kindes nicht dafür zuständig dir den alltag zu erleichtern: kita, betreuung, arbeit, haushalt und alles was damit zusammenhängt ist deine aufgabe allein und nicht seine. nichts davon hat mit sorgerecht zu tun.

er wird sein sorgerecht behalten, da er ein anrecht darauf hat. eine klage kannst du dir also schenken, da diese keinerlei aussicht auf erfolg hat.

Ob er sich um das Kind kümmert, ist nicht relevant für das Sorgerecht.

"er untergetaucht und sei angeblich im Ausland" Dies könnte aber durchaus relevant für ein mögliches Sorgerechtsverfahren sein. Wenn er nicht für dich erreichbar ist, nicht bereit ist, z.B. die Schulanmeldung des Kindes zu unterschreiben oder einer nötigen Arztbehandlung zuzustimmen und generell nicht erreichbar ist, damit du dich mit ihm abstimmen kannst, dann wäre es möglich, dass man ihm das Sorgerecht entzieht (oder er stellt dir eine Vollmacht aus, dass du fast alles allein entscheiden kannst).

Ich würde erstmal beim Jugendamt versuchen.

Das kostet nichts.

Schildere denen das und dann nicht bestimmen wollen.

Ganz neutral fragen, ob sie meinen, dass 50 50 da Sinn macht?

Wende dich an das Jugendamt

Abteilung Amtspflegschaft.

Die können dich in der Sache beraten. Der Kindesvater müsste auch Unterhalt zahlen. Er kann sich als Unterhaltspflichtiger nicht ewig auf seiner Arbeitslosigkeit ausruhen. Bezüglich der Beantragung des alleinigen Sorgerechtes müsstest du einen Anwalt aufsuchen. Falls der Kindesvater sich im Ausland aufhält, dann dürfte das als Begründung reichen, dass du ihn nicht erreichen kannst, sobald es um Entscheidungen geht.