Gemeinsames Sorgerecht aber Partner kümmert sich nicht ums Kind?
Hallo,
Mein Partner und ich sind seit September letzten Jahres getrennt. Wir haben ein gemeinsames 1,5 Jähriges Kleinkind.
Das Kind lebt bei mir, der Vater hatte es aber mehr oder weniger regelmäßig gesehen, vielleicht 2 mal die Woche für 3 Stunden.
Jetzt seitdem die Trennung endgültig meinerseits ausgesprochen wurde, ist er untergetaucht und sei angeblich im Ausland.
Jedenfalls kümmere ich mich um alles alleine, bringe und hole ihn von der Kita ab obwohl ich arbeiten gehe (bekomme aber zusätzlich aufstockend staatliche Unterstützung sprich Alg 2), bringe ihn zum Arzt usw. Also die ganze Last bleibt an mir hängen. Mein Kind ist auch immer bei mir.
Sein Vater wohnt 6 Minuten mit dem Auto entfernt und ist zur Zeit arbeitslos, aber jetzt will er es mir quasi heimzahlen und bestraft mich quasi damit dass er die ganze Last an mir hängen lässt, um zu versuchen mich zu überfordern.
Die Betreuer von der Kita wissen auch über alles Bescheid und bekommen natürlich mit, dass ich alleine mich um alles kümmere.
Die Frage ist, ob ihm somit noch 50 Prozent des Sorgerechts zustehen, wenn er sich um nichts kümmert und keine Verantwortung trägt.
Er sieht ja nicht einmal sein Kind. Mir würde es reichen wenn er ihn 2-3 Tage die Woche sieht für wenige Stunden.
Mein Ex Partner und ich waren nicht standesamtlich verheiratet (nur islamisch, spielt aber glaube ich keine Rolle?). Damals habe ich ihm bei der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt 50 Prozent des Sorgerechtes freiwillig gegegeben, was ich jetzt natürlich sehr bereue.
Was kann man da machen ? Steht mir das alleinige Sorgerecht überhaupt zu ? Lohnt sich überhaupt so eine Klage und wie hoch sind die Aussichten dass man gewinnt? Und was ist wenn man nicht gewinnt, muss ich dann alleine die ganzen Gerichtskosten tragen?
Vielen Dank im Voraus.
7 Antworten
Ob er sich kümmert oder nicht, spielt beim Sorgerecht erstmal keine Rolle. Er hat zwar ein Umgangsrecht und auch eine Umgangspflicht, aber wer will das schon einklagen, wenn der Kindsvater so gar kein Interesse an seinem Kind hat.
Was Anderes wäre da die Unterhaltspflicht. Aber dafür müsste man schon wissen wo er ist...
Aber du kannst und solltest einen Unterhaltstitel erwirken und regelmäßig (einmal im Jahr) einen Pfändungsversuch starten. Vielleicht taucht er eines Tages wieder auf und hat sogar Geld...
Zusätzlich eine Anzeige gegen ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung. Somit würde er , falls er mal in eine Polizeikontrolle kommt, zumindest gleich festgehalten. Allerdings werden dererlei Verfahren meist innerhalb von 3 Jahren wieder eingestellt.
Wenn er untergetaucht ist, dann stehen die Chancen auch gut, dass man dir das alleinige Sorgerecht überträgt.
s. dazu auch §1671 BGB:
Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1671.html
Du solltest dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und damit zum Anwalt gehen. Der wird mit dir auch gerne den Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen.
das sorgerecht hat nichts damit zu tun, wie oft er sein kind sieht. weiterhin ist der vater des kindes nicht dafür zuständig dir den alltag zu erleichtern: kita, betreuung, arbeit, haushalt und alles was damit zusammenhängt ist deine aufgabe allein und nicht seine. nichts davon hat mit sorgerecht zu tun.
er wird sein sorgerecht behalten, da er ein anrecht darauf hat. eine klage kannst du dir also schenken, da diese keinerlei aussicht auf erfolg hat.
Ob er sich um das Kind kümmert, ist nicht relevant für das Sorgerecht.
"er untergetaucht und sei angeblich im Ausland" Dies könnte aber durchaus relevant für ein mögliches Sorgerechtsverfahren sein. Wenn er nicht für dich erreichbar ist, nicht bereit ist, z.B. die Schulanmeldung des Kindes zu unterschreiben oder einer nötigen Arztbehandlung zuzustimmen und generell nicht erreichbar ist, damit du dich mit ihm abstimmen kannst, dann wäre es möglich, dass man ihm das Sorgerecht entzieht (oder er stellt dir eine Vollmacht aus, dass du fast alles allein entscheiden kannst).
Ich würde erstmal beim Jugendamt versuchen.
Das kostet nichts.
Schildere denen das und dann nicht bestimmen wollen.
Ganz neutral fragen, ob sie meinen, dass 50 50 da Sinn macht?
Wende dich an das Jugendamt
Abteilung Amtspflegschaft.
Die können dich in der Sache beraten. Der Kindesvater müsste auch Unterhalt zahlen. Er kann sich als Unterhaltspflichtiger nicht ewig auf seiner Arbeitslosigkeit ausruhen. Bezüglich der Beantragung des alleinigen Sorgerechtes müsstest du einen Anwalt aufsuchen. Falls der Kindesvater sich im Ausland aufhält, dann dürfte das als Begründung reichen, dass du ihn nicht erreichen kannst, sobald es um Entscheidungen geht.