Sonderkündigungsrecht für Epileptiker?
Hallo,
ich bin Epileptiker und kann durch einen kürzlich wieder aufgetretenen Anfall meine Zweitwohnung (150 km entfernt), welche ich unter der Woche zwecks Studium bewohnt habe, nicht mehr bewohnen. Da ich ein Fahrverbot bekommen habe ist es für mich unmöglich die Wohnung zu erreichen (Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gegeben). Außerdem kommt hinzu, dass ich mein Studium abbrechen muss.
Darf ich die Wohnung außerordentlich kündigen ???
6 Antworten
Nein. Du mußt dich an die Vertraglichen Kündigungsfristen halten.
Eine Alternative währe, dich an den Vermieter zu wenden und einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Dem muß der Vermieter aber nicht zustimmen.
Darf ich die Wohnung außerordentlich kündigen ???
Nein darfst Du nicht.
Warum?
Der Vermieter kann ja nichts dafür das Du Epilepsie hast.
Aber ich würde mal mit dem Vermieter reden, vielleicht gibt es eine Lösung.
Dafür, dass sich deine Lebensumstände geändert haben, kann der Vermieter nichts. Und die Wohnung an sich hat sich nicht verändert. Eine Sonderkündigung könntest du in Anspruch nehmen, falls die Wohnung zb durch einen massiven Wasserschaden plötzlich unbewohnbar wäre.
Sprich einfach mit dem Vermieter. Wenn ihr euch einig werdet, kommst du sicher früher aus dem Vertrag hinaus.
Nein. Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Aber sprich doch mit dem Vermieter direkt darüber. Vielleicht ist er so nett und entlässt dich aus dem Vertrag vorzeitig, sobald ein Nachmieter gefunden werden konnte.
Nein, das ist kein Grund
jedoch solltest du mit deinem Vermieter sprechen was man da machen kann, vielleicht kann ein Auszug schneller von statten kommen wenn du schnell einen geeigneten Nachmieter findest
du schnell einen geeigneten Nachmieter findest
...oder der Vermieter selbst.