Ist eine Forderung vom inkasso mit falschem Rechnungsdatum gültig?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bekam ein Schreiben von inkasso, dass ich eine warenlieferung vom 21.1.14 angeblich nicht bezahlt habe. Die Rechnung ist natürlich lange beglichen. In Wirklichkeit geht es um eine andere Forderung von November 2016, da gab es leider Probleme mit der retoure, da der Verkäufer sehr lange auf keinerlei Mails antwortete. Nun ging die Forderung an ein inkasso Unternehmen, welche mir dann schrieben, aber ein falsches Datum Angaben und die Hauptforderung stimmt auch nicht mit meiner Rechnung überein.
Alle Rechnungen sind zwischenzeitlich beglichen, allerdings hatte sich dies mit deren Schreiben überschnitten.
Muss ich das nun dennoch zahlen, obwohl das Datum der angeblichen offenen Rechnung nicht stimmt?
Sie schrieben, dass sie die warenlieferung bzw deren Rechnung vom 21.1.14 einfordern und wie gesagt, die ist bezahlt, genauso wie die letzte Rechnung.
2 Antworten
Die Forderung ist von 2014 ist längs begleichen und damit strittig, du musst rein gar nichts tun und schon gar nicht erraten was gemeint ist und den Inkassobetrüger auf die Sprünge helfen, wo deren Fehler liegt. Das ist nicht dein Problem, sondern deren.
Was nun 2016 angeht: Was genau war denn das Problem?
du musst rein gar nichts tun
Ja und nein. Das einzige, was man tun "muss" ist einmalig zu widersprechen. Das Muss steht in Anführungszeichen, denn der einzige rechtliche Effekt ist es, dass man einen Schufa-Eintrag mit dem Widerspruch eigentlich verhindert.
Oder anders: Ohne Widerspruch riskiert man einen Schufa-Eintrag. Den bekommt man zwar ggf. mit gerichtlicher Hilfe wieder raus, weil die Forderung nicht berechtigt ist. Aber den Ärger muss man sich nicht antun.
Ich empfehle daher immer, dass man bei halbwegs "seriösen" Händlern und Inkassos exakt einmal deutlich widerspricht und danach schweigt.
Das kann auch so aussehen: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Handelt es sich um klarna ?
Nein, es geht um inkasso did. Auftraggeber ist ein großer tierfutter onlineshop.
Weise die Forderung schriftlich zurück ( ohne auf den Fehler hinzuweisen)
"...Sehr geehrtes Inkassobuero, Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ......teile ich Ihnen folgendes mit : Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Weitere Briefe ihres Hauses sowie Ihrer Vertrags Kanzlei aendern nichts an diesem Sachverhalt.Mit der tel.kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden..."
Ich bin ewig dem retourenschein nach gelaufen, den bekam ich dann im Februar und schickte dann die falsche Ware zurück. Anschließend beglich ich nach neuer Rechnung meine “Schulden“. Ich schrieb denen eine Mail, dass ich die Forderung zurückweisen, denn ich habe keine offene Rechnung zu dem Datum. Die drohen mir nun mit einem gerichtlichen mahnverfahren, obwohl ich für die Rechnung im November, die, die scheinbar meinen gar keine Post bekam. In deren schrieb wird ein Rechnungsdatum von 14 genannt.