Minijob Büro putzen - auf Rechnung - freiberuflich oder Gewerbeschein?
Hey, die Frage steht eigentlich in Kurzform schon oben.
Ich mache eine schulische Ausbildung und möchte nun gern einen Reinigungsjob machen, bei dem ich bis zu 240 Euro monatlich verdienen werde.
Ich soll dem Unternehmen Rechnungen schreiben. Muss ich mir nun einen Gewerbeschein zulegen oder reicht die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung aus und am Ende des Jahres die Angabe in der Lohnsteuererklärung?
Liebe Grüße
Lalilia
7 Antworten
ja, mit Gewerbeschein und Steuernummer. Reinigungshilfen sollten auch versichert sein.
Putzen ist (wenn man es selbstständig macht) ein Gewerbe und keine "freiberufliche Tätigkeit" - also Gewerbeanmeldung.
Wenn man aber nur für einen Kunden und arbeitnehmerähnlich arbeitet, riskiert der Auftraggeber Probleme wegen Scheinselbstständigkeit - und Du bist nicht mal unfallversichert.
Besser/sicherer: Anstellung als Minijob.
Wenn du eine Rechnung ausstellen willst brauchst du eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer für das Gewerbe.
Es gibt bestimmte Berufe, die auch freiberuflich ausgeübt werden können. Dabei entfällt die Gewerbeanmeldung und man zahlt keine Gewerbesteuer. Ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt genügt dazu schon. In diesem Link findest Du mehr Infos und die in Frage kommenden Berufe:
http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm#Katalogberufe_Freiberufler
Immer Steuernr samt Gewerbeschein