Minijob Büro putzen - auf Rechnung - freiberuflich oder Gewerbeschein?

7 Antworten

ja, mit Gewerbeschein und Steuernummer. Reinigungshilfen sollten auch versichert sein.

Putzen ist (wenn man es selbstständig macht) ein Gewerbe und keine "freiberufliche Tätigkeit" - also Gewerbeanmeldung.

Wenn man aber nur für einen Kunden und arbeitnehmerähnlich arbeitet, riskiert der Auftraggeber Probleme wegen Scheinselbstständigkeit - und Du bist nicht mal unfallversichert.

Besser/sicherer: Anstellung als Minijob.

Wenn du eine Rechnung ausstellen willst brauchst du eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer für das Gewerbe.

Es gibt bestimmte Berufe, die auch freiberuflich ausgeübt werden können. Dabei entfällt die Gewerbeanmeldung und man zahlt keine Gewerbesteuer. Ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt genügt dazu schon. In diesem Link findest Du mehr Infos und die in Frage kommenden Berufe:

http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm#Katalogberufe_Freiberufler

Immer Steuernr samt Gewerbeschein