Beleg für Auszahlung von Provisionen an unbekannten Zahlungsempfänger?

2 Antworten

Eine Rechnung ist doch vor allem wichtig für den Leistungsempfänger. Wenn ich jetzt eine Ausgangsrechnung nachträglich mindere, dann kann ich doch für das Finanzamt genauso Aufzeichnungen darüber führen, wie wenn ich dem Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung geschickt hätte.

Und natürlich muss der Unternehmer auch entsprechende Aufzeichnungen machen, über seine Einnahmen und Ausgaben.

loopingluke92 
Beitragsersteller
 02.03.2021, 01:34

Meine Frage richtet sich ja danach, wie diese Aufzeichnungen auszusehen zu haben. Das Geld kann schließlich nicht einfach ins "Nichts" gebucht werden. Meine Vermutung ist, dass es über eine einfache Quittung geregelt wird und als Leistungsempfänger der Inhaber des Kontos, welches für Auszahlungen genutzt wird, angegeben wird.

Wenn ein Unternehmen Belege für Zahlungen an "unbekannte Personen" einreichen würde, werden diese eben nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Damit hätte das Finanzamt kein Problem. Und wenn sie sich weigern anzugeben, wohin das Geld geflossen ist, können sie auch gleich Konkurs anmelden.

loopingluke92 
Beitragsersteller
 28.02.2021, 14:24

Diese Unternehmen existieren seit vielen Jahren und wickeln solche Zahlungen jährlich in Millionenhöhe ab, dementsprechechend gehe ich davon aus, dass dies so auch rechtens ist, wie sie es machen.
Die erste Auszahlung muss via Banküberweisung erfolgen, dort hat das Unternehmen also die IBAN und den Namen des Kontoinhabers, wobei letzterer nicht zwangsläufig stimmen muss. Die nächsten Auszahlungen können bspw. auch in Bitcoin erfolgen.