Beleg für Auszahlung von Provisionen an unbekannten Zahlungsempfänger?
Wenn ein Unternehmen einem Vermittler eine Provision auszahlt, gibt es zwei Möglichkeiten, wer einen entsprechenden Beleg für die Buchhaltung dazu erstellen kann. Einerseits kann der Vermittler eine Rechnung ans Unternehmen stellen, andererseits kann das Unternehmen dem Vermittler eine Gutschrift ausstellen. Beide Belege müssen diverse Angaben zu Leistungsnehmer, sowie Leistungsgeber enthalten. Dazu zählen auch Name und Anschrift. So weit ist mir alles klar.
Bei Cashback-Seiten, wie bspw. Shoop, Aklamio oder iGraal, bei denen man eine Rückvergütung, also einen nachträglichen Rabatt, für einen Einkauf erhält, müssen Name und Adresse allerdings gar nicht angegeben werden. Wie stellen diese Unternehmen dann einen Beleg über die erfolgte Zahlung aus, der von den Finanzbehörden anerkannt wird?
Wird dies bis zu einem Betrag von 250 Euro einfach als eine Art Kleinbetragsrechnung gehandhabt, bei der einige Angaben weggelassen werden können? Oder liegt es daran, dass es sich nicht um eine Zahlung für Waren oder Dienstleistungen, sondern um eine Art Rückerstattung handelt?
2 Antworten
Eine Rechnung ist doch vor allem wichtig für den Leistungsempfänger. Wenn ich jetzt eine Ausgangsrechnung nachträglich mindere, dann kann ich doch für das Finanzamt genauso Aufzeichnungen darüber führen, wie wenn ich dem Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung geschickt hätte.
Und natürlich muss der Unternehmer auch entsprechende Aufzeichnungen machen, über seine Einnahmen und Ausgaben.
Meine Frage richtet sich ja danach, wie diese Aufzeichnungen auszusehen zu haben. Das Geld kann schließlich nicht einfach ins "Nichts" gebucht werden. Meine Vermutung ist, dass es über eine einfache Quittung geregelt wird und als Leistungsempfänger der Inhaber des Kontos, welches für Auszahlungen genutzt wird, angegeben wird.
Wenn ein Unternehmen Belege für Zahlungen an "unbekannte Personen" einreichen würde, werden diese eben nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Damit hätte das Finanzamt kein Problem. Und wenn sie sich weigern anzugeben, wohin das Geld geflossen ist, können sie auch gleich Konkurs anmelden.
Diese Unternehmen existieren seit vielen Jahren und wickeln solche Zahlungen jährlich in Millionenhöhe ab, dementsprechechend gehe ich davon aus, dass dies so auch rechtens ist, wie sie es machen.
Die erste Auszahlung muss via Banküberweisung erfolgen, dort hat das Unternehmen also die IBAN und den Namen des Kontoinhabers, wobei letzterer nicht zwangsläufig stimmen muss. Die nächsten Auszahlungen können bspw. auch in Bitcoin erfolgen.