Rechnungsadresse weicht vom Gewerbetreibenden ab?

4 Antworten

Belege brauchst Du erst dann einzureichen, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert.

Anerkannt werden nur Rechnungen, die an Dich ausgestellt sind.

Du brauchst somit eine Rechnung oder eine Quittung des privaten Verkäufers (z.B. beim Kauf von einer Privatperson über Ebay).

snkrhype 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 15:07

Danke. Wenn auf der Rechnungsadresse alles identisch zu mir ist, außer der Vorname. Wird das trotzdem nicht anerkannt? Und was passiert denn, wenn die Rechnung nicht anerkannt wird.

Muss ich also einen Privatverkäufer dazu auffordern, mir eine Quittung oder Rechnung auszustellen? In welcher Form, kann ja nicht gleich zu einer Rechnung sein, die man als Unternehmen ausstellt, oder?

Ja, das Finanzamt meckert dann. Du kannst nur solche Belege in deiner Buchhaltung berücksichtigen, die auf deinen Namen ausgestellt sind. Auch wenn nur der Vorname nicht passt - es ist nicht mehr dein Name und somit ist der Beleg nicht mehr auf dich als Unternehmer ausgestellt.

Berechnest du deine Steuer nun trotzdem mit diesen Belegen und es kommt zu einer Betriebsprüfung, wird das Finanzamt im besten Fall eine Steuernachzahlung fordern, im schlechtesten Fall kommt es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Je nach Gemütslage des Betriebsprüfers...

Es kann ja auch sein, dass ich etwas bei einem privaten Verkäufer kaufe und er mir den originalen Kaufbeleg (mit seinem Namen) mitgibt und ich den beim Finanzamt vorlege.

Nein, das kann nicht sein, denn der Beleg ist nicht auf dich ausgestellt und hat somit auch nichts beim FA zu suchen. Der Verkäufer hat dir eine Quittung über den Kaufpreis auszustellen. Das dürfen auch Privatverkäufer. In seltenen Ausnahmefällen - wenn der Verkäufer sich wieso auch immer weigert eine Quittung auszustellen o.Ä. - kannst du einen "Eigenbeleg" anlegen. Besteht deine Buchhaltung aber nur aus solchen, wird das Finanzamt das auch nicht akzeptieren.

Du kannst Dir auch von Privatpersonen eine Quittung ausstellen lassen.

Rechnungen an denjenigen, der an Dich verkauft hat, sind natürlich nicht tauglich. Du wirst ja kaum genau das gleiche bezahlt haben. Und wenn, dann solltest Du das nachweisen können.

Wenn Du von Deinen Familienmitgliedern kaufst dann solltest Du Dich erst recht einigen können.

Du darfst in deiner Buchhaltung und Steuererklärung nur Rechnungen berücksichtigen, die auf deinen Namen ausgestellt sind. Nicht welche von Mama, Papa oder Bruder.

Und du kannst auch keinen auffordern eine neue Rechnung auszustellen für einen Kauf, an dem du nicht Vertragspartner warst.