Oma gestorben, wer erbt?
Meine Oma ist neulich gestorben und hat kein Testament hinterlassen. Nun fragen wir uns, wer welchen Anteil auf das Erbe hat.
- Ihr Ehegatte ist bereits tot
- Ihr Sohn (mein Vater) ist ebenfalls tot
- Ich bin ihr einziger Enkel
- Sie hat zwei Geschwister
Nach meiner Recherche würde nach Tod ihres Mannes nur ihr Sohn erben. Da dieser auch tot ist, müssten 100% auf mich übergehen. Jetzt kamen aber ihre Geschwister und wollen ihren Anteil haben. Bisher war ich noch nicht beim Notar, aber mich interessiert jetzt schon, ob ich tatsächlich der alleinige Erbe bin oder noch irgendwem anders etwas zusteht.
7 Antworten
Meines Wissens werden Geschwister nur dann berücksichtigt, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind.
Deine Großmutter hatte einen Sohn, also erbt er bzw. seine Kinder. Wenn deine Großmutter noch weitere Kinder hatte, wird das Erbe zu gleichen Teilen auf alle ihre Kinder aufgeteilt.
Wenn keine weiteren Kinder vorhanden sind und auch die Eltern der Oma nicht mehr leben, erbst Du alles. Im Erbrecht ist es so geregelt, dass Abkömmlinge bzw. falls die bereits verstorben sind, deren Abkömmlinge erben. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern. Und erst, wenn die auch verstorben sind, erben deren Abkömmlinge - also die Geschwister des Erblassers. Ehepartner sind im Erbrecht gesondert berücksichtigt.
Du bist Alleinerbe, da du zur ersten Ordnung als Abkömmling gehörst. Die Geschwister gehören zur zweiten Ordnung, sind durch dich aber von der Erbfolge ausgeschlossen.
Sie sind ohne jeden Zweifel Alleinerbe (als Erbe 1.Ordnung) geworden. Die Geschwister der Oma (als Erben 2.Ordnung) sind nicht gesetzlich erbberechtigt und haben auch keine Pflichtteilsrechte. Beantragen Sie möglichst bald beim Nachlassgericht (Amtsgericht) einen Erbschein, der ihre erbfolge ausweist.
Hier tritt die gesetzl. Erbfolge ein.
Somit erbst du und nicht die Geschwister