Testament, wenn Enkel und Tochter die Oma egal sind?
Meine Nachbarin hat eine Tochter, zu der sie seit vielen Jahren keine Verbindung hat.
Den Enkelinnen ist die Oma egal. Die eine Enkelin wollte die Oma aus dem geerbten
Haus werfen, als der Sohn verstorben war.
Die andere Enkelin hat die während Corona Schließung der Sparkasse erteilte
Bankvollmacht genutzt, um sich am Konto mit einigen Tsd. EUR zu bedienen.
Das hat nun zu dem Entschluß meiner Nachbarin geführt, das sie mich beim Erbe
einsetzen will. Zudem kümmere ich mich um sie und wir kennen uns seit 1990.
Wie ist das Testament zu gestalten, damit es rechtswirksam wird ?
13 Antworten
Sie muß die Pflichtteile beachten. Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils.
Dabei könnte sie aber die unbilligkeiten der Enkel einrechnen, also den Zugriff auf ihr Konto oder auch den Versuch sie vorzeitig rauszuwerfen.
Daher würd ich empfehlen, das Testament mit Hilfe eines Notars oder gar Anwalt aufzustellen.
es erscheint mir auch besser, einen Notar einzuschalten.
Danke für die Hinweise, insbesondere zu den Unbilligkeiten
Dazu lässt du dich am besten von einem Anwalt beraten und setzt das auch zusammen mit ihm auf
Der Notar ist nur zum beurkunden, aussetzen kann man es beim Anwalt ganz genauso und es ist auch gültig
Sie kann ihr eigenes Kind NICHT enterben.
Der Pflichteil steht immer zu.
Am besten wird das Testament bei einem Notar gemacht, weil es immer einen Nachgeschmack hat, wenn plötzlich die Nachbarn erben...
Das ist falsch. Natürlich kann die Oma ihre Kinder und Enkel per Testament enterben. Das hätte nur zur Folge, dass die enterbten Kinder bzw. Enkel dann eine Geld- Forderung gegen den/die testamentarische Erben in Höhe der Hälfte des Wertes erwerben, den ihr Erbanteil ausmachen würde, wenn die Betreffenden gesetzliche Erben der Oma geworden wären (sogen. Pflichtteil). Im vorliegenden Fall könnte die Oma also ohne weiteres ihre Nachbarin im Testament zur Alleinerbin einsetzen. Das hätte dann aber zur Folge, dass die enterbten Tochter und Enkel gegen die Erbin eine Pflichtteilsforderung in Geld geltend machen könnten, die der Hälfte des Gesamtwertes des Nachlasses der Oma entspricht. Da das aber voraussichtlich zu einer bösen Auseinandersetzung zwischen der Nachbarin und den Pflichtteilsberechtigten führen würde, wäre der Oma zu empfehlen, der Nachbarin im Testament "nur" ein Vermächtnis in Höhe bzw. im Wert von nicht mehr als 50% ihres Gesamt-nachlasses zuzuwenden (damit die Tochter und die Enkel keine Pflichtteilsansprüche gegen die Nachbarin erheben können). Es ist dringend zu empfehlen, dass die Oma dieses Testament von einem Notar entwerfen und von ihm beurkunden lässt, um dem absehbaren Streit mit den Verwandten mit einem hieb- und stichfesten Testament begegne zu können.
ich werde ihr empfehlen, einen Teil an eine gemeinnützige Einrichtung zu vererben
Der Pflichtteil ist kein Erbteil, sondern eine Geldforderung gegen den Erben.
Es ist egal, wie man es nennt. Man kann die Kinder nicht ausschliessen
Ihr braucht einen Notar dafür.
dürfte wohl zutreffend sein. danke für den hinweis
Testament gehen nur über einen Notar.
Nein, ein privates Testament ist auch ohne Beglaubigung gültig, sofern es handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde
so habe ich das auch herausgelesen
Am Besten so präzise wie möglich das Testament verfassen, damit keine Zweifel möglich sind, wie das Schriftstück gemeint ist. Wenn man Dinge offen läßt ist das nur ein Punkt, wo andere einen Hebel für eine Klage ansetzen können. Am Besten mal hier schauen:
ich denke, ein Notar sollte es sein