Meine Schwiegermutter verkauft ihr Elternhaus, sie ist allein Erbin. Vom Erlös soll sich ihr ältester Sohn ein Haus kaufen?
Eine knifflige Situation. Meine Schwiegermutter verkauft ihr Elternhaus in dem sie wohnt. Dort ist sie allein Erbin. Nun möchte sie mit ihrem ältesten in ein neues Haus wo ee als Eigentümer genannt wird und sie das wohnrecht auf lebzeit bekommt. Sie hat noch einen zweiten Sohn, hätte dieser irgendwelche Ansprüche? Der Erlös vom Elternhaus gehört ja ihr und kann sie damit nicht machen was sie will?
Hoffe auf Antworten. Danke
Ist dein Mann der Sohn, der leer ausgehen könnte?
Nein. Mein Mann soll der Eigentümer des neuen Hauses werden.
6 Antworten
Auch zu Lebzeiten getätigte Schenkungen sind für das spätere Erbe bzw. dessen Aufteilung relevant. Bzw. Können es sein
Sagen wir beispielsweise sie schenkt dem Sohn ein Haus für 200K€ und hat noch ein Barvermögen von 200K€ auf dem Konto liegen zu ihrem Tod --> Dann hätte Sohn A hier kaum noch Ansprüche auf einen Pflichtteil, weil bereits zu Lebzeiten ein Erbteil an ihn überflossen ist. Schwieriger ist es, wenn gar kein Barvermögen mehr vorliegt - dann wäre Sohn B dazu berechtigt sich seinen Anteil von Sohn A einzuklagen.
Das sind recht verzwickte Einzelfälle, auf die es im Zweifel nicht DIE eine Lösung gibt. So etwas muss häufig vor Gericht geklärt werden. (Kleinstbeträge fallen natürlich nicht groß ins Gewicht, man muss nicht jede 10 € dokumentieren. Aber ein Haus ist schon ein recht starkes Stück. Allerdings könnte vor Gericht auch entschieden werden, dass die Schenkung separat zu betrachten ist, dass wg. des eingetragenen Wohnrechts ja primär "Nachteile" entstanden sind und und und und)
(Am einfachsten regelt man das übrigens in dem Sohn B beim Notar erklärt, dass er aufgrund dieser Schenkung später keine separaten Ansprüche stellen wird)
Der Erlös vom Elternhaus gehört ja ihr und kann sie damit nicht machen was sie will?
Solange sie genügend wirtschaftliche Mittel hat, um im Falle X auch ihre Pflegekosten tragen zu können - kann sie mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie möchte.
Sich jedoch künstlich armrechnen, damit später der Steuerzahler Pflegekosten zu Lasten der Allgemeinheit übernimmt - so etwas wird nicht fünktionieren.
Außerdem - die Schenkung des Verkaufserlöses an nur einen Sohn bedeutet nicht zwingend, dass dieser erbrechtlich betrachtet vollkommen leer ausgeht - zumindest besteht ein Pflichteilergänzungsanspruch, wenn die Mutter innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt..... der sich jedoch von Jahr zu Jahr verringert.
Du meinst wohl, Du musst sie später pflegen. Oder gibt Dein Mann seinen Beruf auf, um seine Mutter zu pflegen?
Wenn dieses Konstrukt entstehen soll, dann nur, wenn Du gemeinsam mit Deinem Mann Eigentümerin des Hauses wirst.
Dein Schwager ist sonst nicht der einzige Verlierer bei diesem Deal.
Aktuell ist sie top fit und wird uns sicher noch ein paar Jahrzehnte begleiten. Und sollte es so weit sein, bin ich die Pflegefachkraft mit Absicherung.
Wenn die Schwiegermutter nicht Eigentümerin des neuen Hauses wird, sondern der Sohn 1, sie selbst nur ein lebenslängliches Wohnrecht erhält, liegt in Höhe des Kaufpreises abzüglich des kapitalisierten Wohnrechts eine Schenkung an Sohn 1 vor. Ergebnis ist daher, dass beim Tod der Schwiegermutter das neue Haus nicht in ihren Nachlass fällt, weil das ja Sohn 1 gehört. Selbst wenn sie Sohn 2 nun zu ihrem Alleinerben einsetzen würde, hätte dieser nur Anspruch auf das übrige Vermögen der Schwiegermutter. Möglicherweise könnte er, wenn die Schwiegermutter im Laufe der folgenden 10 Jahre verstirbt, einen sogen. Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Sohn 1 geltend machen. Das aber nur, wenn das Erbe, das Sohn 2 verbleibt, einen geringeren Wert hat als sein Pflichtteil ausmachen würde, den er unter Einbeziehung des Wertes des verschenkten Hauses bei gesetzliicher Erbfolge hätte. Außerdem vermindert sich der Anspruch um 10% pro Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall vergeht. Ich gebe zu,. dass das etwas schwierig ist zu verstehen. Am besten sollten sich Schwiegermutter und die beiden Söhne zusammensetzen und sich darüber einigen, wie eine "gerechte" Lösung der Vermögensnachfolge der SchwiMu zu arrangieren ist. Ein anwaltlicher oder notarieller Berater wäre da hilfreich.
Deine Schwiegermutter verkauft ihr Haus und kauft von dem Geld ein neues, in dem der älteste Sohn als Eigentümer eingetragen wird.
Dann ist das eine Schenkung an den ältesten Sohn, der beim Finanzamt nachgewiesen werden muss. Das Finanzamt wird nachfragen, woher der Sohn das Geld hat, mit dem er das Haus gekauft hat. Eventuell werden dann Schenkungssteuer fällt, kommt auf die Höhe des Betrages an.
Allerdings hat das eingetragene Wohnrecht der Mutter eine Tücke. Wenn die Mutter alleine in dem neu gekauften Haus wohnt, dass sie dem Sohn finanziert hat, dann beginnt die 10 Jahres Frist der Schenkung erst zu laufen, wenn das Wohnrecht erlischt, also mit dem Tod. das würde bedeuten , dass die Schenkung voll in die Erbmasse fallen würde und der jüngerer Sohn seinen Anteil erhaten würde.
Wenn es ein gemeinsames Haus mit dem älteren Sohn wäre, mit einer kleinen Wohnung in dem neuen Haus, dann beginnt die 10 Jahres Frist zu laufen und die Schenkung wird nur vermindert der Erbmasse hinzugerechnet.
Am besten mit einem Notar mit Erbschaftssteuerkentnissen beraten lassen. Müsste ihr sowieso, zum Notar.
nur über einen Schenkungsvertrag beim Notar. darin sollte auch erwähnt werden, dass die Schwiegermutter mit einzieht, lebenslanges Wohnrecht erhält und im Bedarfsfall auch vom Sohn/Schwiegertochter gepflegt wird.
der Freibetrag wäre 400.000€. solange Schwimu noch lebt, hat der 2. Sohn keine Ansprüche zu stellen.
das käme erst mit dem Ableben zustande. ich gehe auch hier von der 10-Jahresfrist aus. damit dürfte der Betrag vollumfänglich im Eigentum deines Mannes sein.
verstirbt Sie, erben beide Söhne zu gleichen Teilen.
Das mit der Schenkung gilt doch nur, wenn sie ihr derzeitiges Haus indem sie allein Erbin ist, an meinen Mann abgeben würde oder? Sie möchte in diesem Haus aber nicht bleiben, sondern haben bei uns eins gesucht. Mein Mann wird Eigentümer und sie bekommt wohnrecht. Alles was dann noch da ist, sollte sie ableben, wird vererbt. Ausser dem haus denn das gehört doch dann schon meinem Mann?
es können Immobilien sowie Barmittel verschenkt werden.
Sie Könnte auch einen fremden ins Grundbuch eintragen lassen, da das aktuelle vermogen doch nichts mt dem erbe zu tun hat?
der genaue Betrag wird im Schenkungsvertrag festgehalten. nur um den geht´s doch.
ein Fremder hätte zudem nur einen Freibetrag von 20.000€ darüber hinaus zahlt er Schenkungssteuer .
Der andere Sohn kann ja nicht zu Person X aus dem Grundbuch gehen und auf seinen anteil bestehen
Im Falle X übernehmen wir die Pflege, da sie ja bei uns Wohnt. 😉