Wenn mein Bruder das Elternhaus überschrieben bekommt,steht mir Pflichtteil zu trotz Schulden
Meine Eltern wollen Meinem Bruder das Elternhaus überschreiben,er übernimmt dann auch die Schulden mit denen das Haus belastet ist! Steht mir dann trotzdem ein Pflichtteil zu?
5 Antworten
Nur dann, wenn seit dem Datum der Überschreibung auf Deinen Bruder keine 10 Jahre vergangen sind.
Nach 10 Jahren gehst Du leer aus - auch bezüglich Pflichtanteil.
Vielleicht versuchst Du, eine vorzeitige Erbteilsabfindung von Deinen Eltern zu bekommen.
Steht mir dann trotzdem ein Pflichtteil zu?
Das ist möglich. Grunsätzlich wäre der Wert einer Schenkung, also Hauswert abzüglich Schulden ( und sonsigen Gegenleistungen) dem Nachlasswert bei der Berechnung des Pflichtteils hinzuzurechnen. Allerdings wird der Schenkungswert pro Jahr um 10% abgeschmolzen. So das die Schenkung nach 10 Jahren keine Rolle mehr spielt.
Der Pflichtteil berechnet sich aber immer aus dem Gesamterbe abzüglich dem erhaltenen.
Sie sollten anstreben, dass Ihre Eltern im Zuge der Übertragung ihres Hauses an den Bruder eine Erbregelung treffen, die diese vorzeittige Übertragung an den Bruder berücksichtigt. Die Eltern sollten also vor allem in dem Vertrag bestimmen, dass der Nettowert des Hauses (Verkehrwert abzüglich Schulden) auf den künftigen Erb- und Pflichtteil des Bruders anzurechnen ist, so dass später nach dem Erbfall und der hälftigen Erbnachfolge durch Sie und den Bruder dieser nur seine Hälfte abzüglich des Nettowerts des Hauses erhält. Sie sollten darauuf dringen, dass der Notar, der die Hausübertragung protokollieren soll, die Familie in diesen Fragen mitberät und er Vorschläge macht, wie die - hoffentlich - angestrebte Gleichbehandlung von Ihnen und ihrem Bruder geregelt werden kann.
Eltern können vergeben was sie wollen , an wen sie wollen . Geerbt wird erst nach dem Ableben !
Es kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geben, muss aber nicht. Die Details spare ich mir hier und verweise nach dem Erbfall an einen Fachanwalt für Erbrecht.