Sofa reklamieren? Umtausch erst nach dritter Nachbesserung?
Hallo,
wir haben bei ner großen Möbelkette eine Sofagarnitur gekauft, diese wurde geliefert. Nach zwei Wochen öffneten sich zwei Fäden im Bezug. Wir haben reklamiert und der Polsterservice des Sofa-Herstellers hat den Schaden behoben. Vier Wochen später gingen zwei weitere Fäden auf (der ganze Bezug besteht aus so dicken Fäden, wenn einer aufgeht, löst sich nach und nach der ganze Bezug auf). Jetzt haben wir wieder reklamiert, der Service POS wird in zwei Wochen kommen. Heute haben jedoch festgestellt, dass bei einem Teil im Knick zwischen Rücken- und Sitzteil die Naht schon 5 cm aufgegangen ist. Es ist abzusehen, dass es so weitergeht, von daher haben wir echt die Lust daran verloren und wollen vom Kauf zurücktreten und uns ein anderes Modell aussuchen.
Müssen wir nun die zweite Nachbesserung abwarten bis zum dritten Mal was kaputt is? Ist es ein Problem, dass es nicht die gleichen Stellen sind, die immer aufgegangen sind?
Wir kriegen wir das schnellstmöglich hin? Danke für jeden Tipp!
4 Antworten
Der Hersteller bzw. Verkäufer hat das Recht dreimal nachzubessern.
Nach § 440 BGB gilt die Nacherfüllung im Regelfall nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Der Käufer darf dann ohne Fristsetzung nach § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Der vorsichtige Käufer wird jedoch trotzdem eine knappe Frist zur Nacherfüllung setzen, da der verfrühte Rücktritt unwirksam ist. Für das Vorliegen der Ausnahmen, die eine Fristsetzung entbehrlich machen, trägt nämlich der Kaufer die Beweislast.
LG
Ist es egal ob die gerissenen Stellen nicht immer die gleichen sind??
Also der Händler kann jetzt ein zweites mal nachbessern , danach ist Schluss .
Siehe hier :
http://www.test.de/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/