Sofa reklamieren? Umtausch erst nach dritter Nachbesserung?

4 Antworten

Der Hersteller bzw. Verkäufer hat das Recht dreimal nachzubessern.

Nach § 440 BGB gilt die Nacherfüllung im Regelfall nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Der Käufer darf dann ohne Fristsetzung nach § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Der vorsichtige Käufer wird jedoch trotzdem eine knappe Frist zur Nacherfüllung setzen, da der verfrühte Rücktritt unwirksam ist. Für das Vorliegen der Ausnahmen, die eine Fristsetzung entbehrlich machen, trägt nämlich der Kaufer die Beweislast.

LG

Ist es egal ob die gerissenen Stellen nicht immer die gleichen sind??