Wie geht man nach einem Autokauf vor, wenn man offensichtlich über den Tisch gezogen wurde?

6 Antworten

schau in deinen Kaufvertrag, was dort drinnen steht; lass dir von der Werkstatt besagte Untersuchung schriftlich bestätigen und schicke diese Unterlage dem Verkäufer mit dem Hinweis du bittest auf Wandlung des Kaufvertrages zusätzlicher deiner entstandenen Kosten oder Anzeige bei der Polizei wegen Betruges. Gebe einen Zeitraum vor (zB 5 Werktage). Wichtig ist, du darfst den Wagen nicht bewegen, sonst komm dem Verkäufer noch die Idee, das hättest du alles verursacht.


es kommt darauf an wieviele Fahrzeuge er im Jahr kauft, sie herrichtet  und wieder verkauft, zumindestens für das Finanzamt. Wenn es unter einer bestimmten Zahl ist wird es unter Garantie als Hobby gesehen. Und das ist das Ausschlaggebende in Deutschland.


Sollte er es doch Gewerblich machen ist er dafür auf jeden Fall haftbar zu machen denn er wird bestimmt keine GmbH. haben.


Wenn du nachweisen kannst das er diesen Fehler, bzw. den Mangel am Fahrzeug gekannt haben muss, ist es sogar arglistige Täuschung und der Verkauf/Kauf ist null und nichtig. Also nicht rechtsgültig.


Wenn du Pech hast wirst du dir einen Anwalt nehmen müssen und das Ganze könnte wie das Hornberger Schiessen ausgehen.

Starten musst du auf jeden Fall damit das du ihn nochmals kontaktierst und ihm eine Frist setzt um das zu regeln. Immer mit Einschreiben um zu beweisen das du ihn angeschrieben hast.

Nach der Frist, wo du ihn schon einmal auf weitere rechtliche Schritte drauf hin weist, wirst du wohl oder übel den anwalt einschalten müssen.

Viel Erfolg


chanfan 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 12:37

Vielen Dank für deine Antwort.

Der Preis betrug unter 1000€. Ich glaube nicht, das es lohnt einen Anwalt für viel Geld zu bemühen.

* (Zudem hätte ich das auch gar nicht. Ich mußte mir eh schon diese günstige Kiste zulegen, da ich das für meine wenige Arbeit brauche. :)

Das KFZ hat einen brandneuen TÜV erhalten. Also bin ich davon ausgegangen, das die wichtige Teile am Auto OK sind.

Tja, so kann man sich täuschen. Der TÜV kümmert sich (fast) nur um sicherheitsrelevante Dinge, der technische Allgemeinzustand ist ihm weitgehend egal.

Am ersten Tag, also ca. 12 Std nach dem kauf, viel mir aber auf, das eine Warnleuchte nicht ausgehen wollte.

Und was hat die Warnleuchte gemacht, als du das Auto besichtigt hast (und hoffentlich eine Probefahrt gemacht hast)?

das der Motor, bzw. das Getriebe seit längerer Zeit Öl verliert.

Das ist in einem gewissen Maß je nach Alter und Laufleistung normal und wird nicht mal unbedingt vom TÜV beanstandet. Da Daewoo schon seit einigen Jahren als Marke nicht mehr in Europa auf dem Markt ist, handelt es sich wohl um ein älteres Fahrzeug.

Zudem ist der Zahnriemen schon soweit vollgesift, das deswegen wohl die Lampe leuchtet. (Sensor für die Nockenwelle.)

Die Erklärung leuchtet mir nicht unbedingt ein, muss sie aber auch nicht.

Wie geht man in so einem Fall vor? Anzeige, Rechtsanwalt oder hartnäckig Briefe schreiben?

Kommt drauf an, was du erreichen willst.

Eine Anzeige ist sinnlos, weil es ja wohl um einen zivilrechtlichen Anspruch geht. Damit hat die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nichts am Hut.

Du bist offenbar der Ansicht, dass das Fahrzeug einen Mangel aufweist, den der Verkäufer zu beheben (oder dich dafür zu entschädigen) hat. Dann musst du irgendwie mit ihm in Kontakt treten und ihn mit deiner Forderung konfrontieren.

Ein Anwalt kann dabei möglicherweise behilflich sein, kostet aber in jedem Fall erst einmal Geld - und es ist völlig ungewiss, ob du eine Chance hast, das je zurück zu bekommen.

chanfan 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 12:34

Vielen Dank für deine Antwort.

Eine Probefahrt konnte ich leider nicht machen, weil die Batterie leer war. Ich habe den Wagen angezahlt, weil ich auch gar nicht die Wahl hatte was in meiner Preisklasse zu finden. (Is´aber eher unrelevant.)

* Seit wann interessiert es den TÜV nicht, das ein Motor Öl verliert? Da kann ich mich an etwas anderes erinnern. :)

Du hast ein gewisses Rücktrittsrecht. Wenn direktes Gespräch zu nichts führt, wende dich gleich an einen Anwalt.

Havenari  02.10.2017, 11:23

Du hast ein gewisses Rücktrittsrecht

Was für ein "gewisses Rücktrittsrecht" soll das sein?

BongiOrno  02.10.2017, 11:26
@Havenari

Gesamter Vertrag kann angefochten werden

Wenn der Käufer tatsächlich deutlich mehr gezahlt hat, als das Auto wert
ist, besteht die Möglichkeit, den gesamten Vertrag anzufechten. Das
kann vom Verkäufer nur dadurch verhindert werden, dass er die Differenz
zwischen dem Verkehrswert und dem bezahlten Kaufpreis ersetzt bzw.
zurückzahlt.

Bei arglistig verschwiegenen Mängeln haftet der Verkäufer

Eine Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung ist nichtig, wenn geheime
und arglistig verschwiegene Mängel vorliegen. Das gilt auch bei
massiven Mängeln, die das Fahrzeug von Vornherein unbrauchbar machen.
Formulierungen wie „besichtigt und Probe gefahren“ schließen die
Gewährleistung nur für solche Mängel aus, die tatsächlich bei der
Besichtigung erkennbar gewesen sind.

chanfan 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 12:39
@BongiOrno

Vielen Dank. :)

Zuerst frage ich mich warum du keinen Ankaufstest gemacht hast.

Wenn du jetzt dagegen vorgehen willst, wende dich an einen Anwalt der mal schaut ob du nicht gekauft wie gesehen unterschrieben hast und, wenn nicht, dich dann weiter berät.