Rückgabemöglichkeit einer defekten Waschmaschine beim Media Markt
Hallo zusammen, heute habe ich eine Frage an die Rechtsexperten von euch.
Folgendes Problem: Am 25.6.2011 habe ich eine Siemens Waschmaschine beim Media Markt (549€) gekauft. Die Maschine wurde 2 Wochen später von MM-Servicemitarbeitern geliefert und angeschlossen.
Seit der 1. Wäsche bemerkten wir einen merkwürdigen Geruch, der nach dem Schleudern auftritt (brenzlig, nach verbranntem Gummi). Des Weiteren treten sehr laute, metallische Klackergeräusche während des Schleuderns auf und die Maschine produziert nahezu immer die Fehlermeldung "Schaumbildung". Die Konsequenz ist, dass immer wieder neu gespült und geschleudert wird. Zuviel Waschmittel nehmen wir aber gar nicht (ca. 30-40ml Persil Gel). Soweit so schlecht.
Wir riefen den Siemens Service das 1. Mal an. Ein Service-Mitarbeiter kam vorbei, konnte aber nichts feststellen (nach "Kleinreparatur" für 0€). Im Protokoll hat er entsprechend vermerkt, dass kein Mangel vorliege. Zum Gummigeruch meinte er, dieser würde mit der Zeit verfliegen. 1,5 Monate später ist es schlimmer als vorher. Ein anderer Siemens-Servicemitarbeiter war nun das (= 2. Mal) da und hat (Gott sei Dank) auch das Klacker-Geräusch wahrgenommen, das seiner Meinung nach "nicht normal" sei. Die Ursache konnte er aber nicht feststellen. Nach Feinjustierung des Keilriemens war das Geräusch dann auch erstmal nicht zu hören (in einem Testprogramm). Ich ließ die Maschine daraufhin normal laufen - die oben beschr. Probleme traten weiter auf.
Ich nun zum MM gefahren und ein Video, das den Mangel dokumentiert, vorgezeigt. Meine Argumentation (so förmlich habe ich es natürlich nicht vorgetragen): Ein Sachmangel nach §434BGB liegt vor und ich bin noch innerhalb der 6 Monate ab Kaufzeitpunkt. Nach §476 BGB bestand der Mangel also schon zum Zeitpunkt des Kaufs. Ich habe nun doch die Möglichkeit nach §439BGB ("Nacherfüllung") zu wählen, ob ich ein Ersatzgerät oder eine Reparatur haben möchte. Da MM aber nur der Verkäufer ist und gar nicht reparieren kann, so bestand ich auf ein Ersatzgerät. Der MM-Mitarbeiter allerdings faselte etwas von wegen: MM kann da erstmal nix machen - Siemens hätte angeblich erst 3 Versuche zur Reparatur. Erst nach dem 3. erfolglosen Versuch könnte ich von MM ein Ersatzgerät verlangen bzw. das Geld zurückbekommen.... BULLSHIT!
Ich hab doch eigentlich mit Siemens gar nix am Hut!! Den Kaufvertrag habe ich mit MM geschlossen. Die sind damit mein Ansprechpartner was Nacherfüllung angeht. Dass ich trotzdem (bisher 2x) den Siemens Service gerufen habe, spricht nur dafür, dass ich Siemens die Möglichkeit geben wollte, den Mangel auszumerzen - erfolglos. Außerdem ist das mit dem 3 Versuchen Quatsch - es reichen doch 2 erfolglose Versuche, oder??? Muss ich nun den Siemens Service noch ein weiteres Mal kommen lassen oder kann ich nochmal zum MM in die Filiale gehen und denen "den ... aufreißen"? (entschuldigt bitte, aber ich extremst schlecht gelaunt deswegen).
Vielen Dank im Voraus für qualifizierte Antworten!!!
4 Antworten
Sag mal,
auf den Kaufverträgen von MM sollten sich doch deren AGB finden. Wenn darin nichts über die Gewährleistungspflichten drinsteht, gelten die Regeln des BGB, die hier von Dir bereits zitiert wurden. Ein Kontakt zum Hersteller muss nur in Garantiefragen hergestellt werden. Zur Gewährleistung ist jedoch der Verkäufer verpflichtet.
An Deiner Stelle würde ich inzwischen Wandlung verlangen, wenn die AGB nichts Anderes sagen, hast Du Dein Möglichstes getan
Gruß, Mikkey
Dem Hersteller wurde die Möglichkeit der Sachmängel behebung doch gegeben.
Geh zum Händler, lass Dir den Verkaufstellenleiter geben und verlange bestimmt aber immer noch freundlich den sofortigen Tausch des defekten Gerätes. Nimm die Besuchsprotokolle mit.
Sollte der Gute unflexibel sein, drohe mit der der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben und der örtlichen Presse. Das sind bei MM Zauberwörter.
Lol.....BILD sprach zuerst mit dem Toten.....damit schießt sich hoddinger höchstens ein Eigentor. Bisher läuft nämlich alles noch ganz normal ab, auch wenn inzwischen im Volke eine Anspruchshaltung an den Tag gelegt wird, die fast nicht mehr feierlich ist. Aber immerhin informiert er sich momentan hier darüber, was er machen kann.
Man muss einer Firma 3x die Möglichkeit geben ein Gerät zu reparieren, schlägt das dritte Mal auch noch fehl dann hat man das Recht das Gerät umzutauschen oder das Geld zurück zu verlangen
So leid es mir tut, aber die 3 Versuche entsprechen der Richtigkeit.
Wenn nach dem dritten Versuch der Mangel noch immer nicht beseitigt ist, kannst Du eine Austauschmaschine verlangen oder Geld zurück.
Tut mir ja echt leid.
Besten Dank für die Antwort - OK, ich bin ja lernfähig - aber wo bitte steht das??? Ich lasse mich da gerne überzeugen aber der MM-Mitarbeiter meinte nur "Das ist schon immer so"... Bei dem Spruch wäre ich beinahe an die Decke gegangen... Von daher hätte ich das gerne belegt.
Genau so ist es.