Sind Waren im Supermarkt ein invitatio ad offerendum oder eine offerta ad incertas personas?
Im Vorliegenden Fall: Supermarkt bietet eine Sonderaktion an, ein Laptop wird für 500 euro angeboten, ein Kunde nimmt den Laptop "nachdem er sich lange besonnen hat" und packt diesen in den Einkaufswagen. An der Kasse packt er den Laptop auf das Band, daraufhin kommt der Verkäufer und sagt er habe den Laptop grade einer Stammkundin telefonisch zugesichert, er könne ihn nicht mehr verkaufen.
Eigentlich dachte ich es handelt es sich hier um ein i.a.o aber dadurch das im SV noch die Hinweise "auf das Band gelegt" und "packt den Laptop in seinen Einkaufswagen" stehen bin ich mir nichtmehr sicher ob es auch eine offerta ad incertas personas sein könnte.
Vielen Dank an alle :)
2 Antworten
Im Gegensatz zu MagicFCKBohne bin ich der Meinung, dass das Verhalten des Mitarbeiters rechtens war (wenn auch nicht besonders höflich).
Das aufs Band legen ist nichts anderes als das im Einkaufswagen haben.
Wo ich unsicher bin, wann der Verkäufer nicht mehr zugreifen kann:
- Wenn der Preis eingescannt (und vom Kunden akzeptiert) ist
oder
- Wenn der Preis bezahlt ist.
Sobald die Ware auf dem Kassenband liegt, gehört dir die Ware inprinzip schon dir, wenn du genug Geld hast um diese zu bezahlen. Wenn du eine Ware in den Einkaufswagen legst, kannst du dich ja immernoch umentschieden oder du nimmst dann doch das andere