Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Die 5-jährige Paula kauft auf einem Kinderflohmarkt von der 10-jährigen Klara eine Puppe für 5,00€.
7 Antworten
Nein. Sie sind nicht Geschäftsfähig und deshalb sollte meines Wissens nach kein Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Nein. 5-Jährige sind nicht geschäftsfähig, erst ab 7 ist man eingeschränkt geschäftsfähig.
Nein. Die 5-jährige Paula ist nicht geschäftsfähig. Somit kann kein Kaufvertrag zustande kommen.
VG
Da es sich ein spezieller Flohmarkt für Kinder handelt, können Kinder auch, im Rahmen des Taschengeldes, einen Kaufvertrag schließen.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun, Kinder unter sieben Jahre sind geschäftsunfähig
Es ging um einen speziell veranstalteten KINDER-Flohmarkt. Da verkaufen die Kinder ihre Micky-Maus Heftchen.
Auch das zaubert bei einem Fuenfjaehrigen keine Geschaeftsfaehigkeit herbei.
Nein, denn Kinder unter sieben Jahren sind „geschäftsunfähig“. Das bedeutet: Die Kleine darf nicht mal einen Lolli kaufen
Aber erst ab Vollendung des 7. Lebensjahres und nicht auch schon mit 5!