Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?

7 Antworten

das Geld war für Schuhe und nicht für die Spiele gedacht, damit kann dieser Kauf von den Eltern für nichtig erklärt werden.

es war ja kein Taschengeld :)) sondern Zweckgebunden

verreisterNutzer  26.03.2021, 21:17

Das weiß der Händler doch nicht.... Und der Taschengeldparagraph ist geschaffen worden um Rechtssicherheit für den Händler zu schaffen.

Ein Kaufvertrag ist entstanden. Allerdings ist dieser schwebend unwirksam da er das Geld dafür weder zur freien Verfügung, noch zu diesem Zweck bekommen hat und der Taschengeldparagraph somit nicht anwendbar ist.

Die 20 € waren nicht zur freien Verfügung. Der Taschengeldparagraph greift, wenn sich ein Minderjähriger etwas von seinemTaschengeld kauft, das zur freien Verfügung steht. Wenn ein 13jährigervom Taschengeld ein Eis kauft, braucht er nicht extra die Genehmigung der Eltern.

verreisterNutzer  26.03.2021, 21:08

Die Antwort ist Unsinn,

Der Taschengeldparagraph ist geschaffen worden um Rechtssicherheit für den Händler zu schaffen. Dabei ist ein Taschengeld von 20 € in jedem Fall als angemessen für einen 13 jährigen anzusehen. Der Kaufvertrag ist uneingeschränkt rechtswirksam und unstrittig.

Lies § 110 BGB noch mal genau: Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Waren die 20 Euro "zur freien Verfügung"? Wurden sie zum Kauf eines Computerspiels überlassen? Oder ausschließlich zum Kauf der Schuhe? Na?

Sunny3434 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 10:01

Danke, jetzt habe ich es eigentlich verstanden nur verstehe ich nicht, ob der Verkäufer es dann zurücknehmen muss, nur weil die Eltern vorher meinten, dass es für Schuhe gedacht war. Das kann der Verkäufer ja nicht wissen und beweisen kann man es ja eigentlich auch nicht.

HappyMe1984  27.03.2021, 10:05
@Sunny3434

Ja, der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen und das Geld wieder herausgeben. Es ist schließlich kein Kaufvertrag zustandegekommen. Wenn der Verkäufer Rechtssicherheit hätte haben wollen, hätte er bei einem 13-jährigen den Verkauf des Spiels verweigern und diesen darauf hinweisen müssen, dass er mit seinen Eltern wiederkommen muss. Geht er das Risiko des schwebend unwirksamen Kaufvertrags mit einem Minderjährigen ein, muss er eben damit leben, wenn im Nachgang die Eltern auf der Matte stehen, die Ware zurückgeben und er das Geld wieder rausrücken muss.

Sunny3434 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 10:13
@HappyMe1984

Danke für die Aufklärung!!

Grundsätzlich gilt erstmal "kein Eigentumswechsel ohne Vertrag" , Kaufverträge sind in beiden Fällen entstanden. Der Kaufvertrag über 20 € fällt unstrittig in den Bereich angemessenes Taschengeld. Da können die Eltern sich auf den Kopf stellen, der Händler muß den Rücktritt nicht akzeptieren sofern die Ware dem Alter des Kindes gerecht ist.

Schwebend unwirksam dürfte der Kaufvertrag über 70 Euro sein. Denn 70 € sind nicht mehr zweifelsfrei die Summe die ein 13 jähriger in wenigen Monaten von seinem Taschengeld ansparen könnte.

peterobm  26.03.2021, 21:20
Es geht darum, dass ein 13-Jähriger 90 euro von den Eltern bekommt, damit er sich neue Turnschuhe kaufen kann

die Schuhe kosten die besagten 70€

hast das überlesen?