Was ist Rechtens beim Umtausch Kinderwagen?
Vorgestern kaufte ich einen Kinderwagen, der nach Aussage des Verkäufers auch für Säuglinge geeignet ist, als ich den Kleinen dann Zuhause REINSETZTE war klar das dieser niemals für ein Kleines Baby sein kann-Wir fuhren also- Umtausch! Sie gaben mir einen Gutschriftschein über 99 Euro- die Regenhaube von 10,50 Euro haben sie einbehalten- nach heftigsten Wortwechsel- die Verkäufer bezeichneten mein Kind als behindert und ich habe dann gefragt ob die Frau nen Vollschuss hätte etc....entschieden wir uns das Geschäft erstmal zu verlassen, weil wir mit diesen 99 Euro keinen gleichwertigen-Wirklichen Baby-Kinderwagen bekommen haben, ich sollte doch gefälligst mehr Geld ausgeben wurde mir gesagt. Jetzt kam dann gestern Abend noch eine Email das sie mich wegen Rufschädigung weil ich gesagt habe-das ich meine Erfahrung weitererzählen werde und Beleidigung auf 30.000 Euro Schadensersatz verklagen möchten.Naja wer hat hier wen beleidigt. Desweitern- Hausverbot ab heute, da ich aber noch diese 99 Euro Gutschrift habe in dem Laden-hätten die mich jetzt auszahlen müssen? Die meinen doch nicht das ich ihnen das Geld schenke. Haben dann gestern noch bei der 24-Std.-Hotline angerufen für Rechtsfälle und die sagten uns- Das wäre ja irgendwo ne Sache zwischen Diebstahl und Erpressung. Was mach ich jetzt?
7 Antworten
Was war das denn für ein Laden? Weisst du noch genau welchen Modell du da gekauft hattest, dann Goggle doch mal da müsste auch eine Empfehlung stehen. Also ich würde dann entweder zur Verbraucherberatung oder zum Anwalt gehen.
Hallo Froschi,
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ich empfehle Dir folgende Maßnahmen.
Du solltest einen Freund/ eine Freundin bitten, für Dich den Gutschein in Geld einzulösen. Aufgrund des Hausverbots bist Du nicht in der Lage, dies zu tun. Darüber hinaus ist das Vertrauen zu dem Laden gestört.
Mit diesen Argumenten könnte es vielleicht klappen.
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Funktioniert das nicht, solltest Du es selbst nochmals in aller Ruhe versuchen, das Geld zurück zu erhalten.
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Hast Du auch hier keinen Erfolg, bleibt Dir nur der Weg der Klage.
Ich sehe das Recht hier auf Deiner Seite.
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Auch wenn es keinen Sachmangel gibt, lag der Mangel in der Beratung zum Kinderwagen. Somit gibt es keine Möglichkeit der Nachbesserung.
Einen vergleichbaren Kinderwagen gibt es nicht. Und da Ihr den jetzt benötigt, solltet Ihr Anspruch auf das Geld haben. Es ist also kein Umtausch, weil der Kinderwagen nicht gefallen hat, sondern aus meiner Sicht eine berechtigte Reklamation.
Berücksichtige diesen Umstand bei der Argumentation.
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Wenn alles erledigt ist, geh mal auf www.maps.google.de und such mal auf der Karte nach dem Laden. Wird er gefunden, hast Du die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben.
Davon würde ich Gebrauch machen!
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Wünsche Dir viel Erfolg!
Erst mal abregen, wer schreit hat unrecht und dem sind die Argumente ausgegangen. Wenn der Kinderwagen keinen Mangel hatte, d.h. nicht defekt war hast du kein Recht auf Ümtausch. Wenn dein Kind nicht in den Kinderwagen paßt dann bist du falsch beraten worden. Schicke eine ruhige Person deines Vertrauens hin die das klärt. Es bringt nichts für viel Geld Rechtsanwälte zu beschäftigen wobei nichs vernünftiges herauskommen kann. Es gibt übrigens viele schöne Kinderwagen bei Caritas und Diakonie für wenig Geld.
DH ... volle Zustimmung.
Ich glaube, man muss sich rechtlich nicht mit dem Gutschein einverstanden geben.
Die müssen dir dein Geld auszahlen.
Zumal die dir jetzt eh Hausverbot gegeben haben, ist das ja ein Witz.
Ich würde, wie andere schon schrieben, eine vernünftige Vertrauensperson hinschicken, zumal du ja nicht korrekt beraten wurdest und den Artikel für dein Baby nicht gekauft hättest.
Man darf Sachen innerhalb der ersten 2 Wochen zurückgeben, auch wenn sie zum normalen Probieren getestet wurden.
In einem Laden mit gutem Kundenservice mit Klamotten und Lebensmittel nehmen die bei mir im Ort gebrauchte Schuhe und auch Erdbeeren zurück, die schlecht waren.
Man sollte kulant sein, erst recht wenn es um junge Mütter geht.
Aus meiner Sicht ne Sauerei.
Zur Not würde ich mich sogar an die Polizei wenden, die versuchen sowas auch gerne mal zu schlichten.
Falls dein Bekannter keinen Erfolg hätte. Und bei Ebay einen gebrauchten Kinderwagen finde ich besser, als neu ne Billigmarke, zumal man es bei guten Herstellern kaum ansieht, dass er gebraucht wurde.
Da kriegt man für 100 € mit vernünftigem Bieten etwas vernünftiges.
VG
Liebe Grüße
Ich Danke euch für die wertvollen Tips!!! Einen Kinderwagen bekommen wir heute, haben uns einen bei Ebay gekauft gestern. Ich will doch auch nur Ruhe haben und mehr nicht und mich nicht noch streiten über Anwälte etc...wenn die sagen würden die lassen die Anzeige auch stecken, so wie ich und ich könnte den Gutschein einen Tag einlösen und dann hat sich die Geschichte, wäre allen geholfen, aber die haben da scheinbar Lust drauf auf einen Rechtsstreit, obwohl ich im Recht bin-was das Geld betrifft- zumal ich Zeugen habe-meine Mutter und meinen Freund.
Das mit Ebay hast du nicht verkehrt gemacht. Hast du ihn neu oder gebraucht gekauft?
Ich finde lieber eine gute, gebrauchte Marke, als einen billigen Neuwagen ohne Qualität, wobei man den gebrauchten Kinderwagen, den Gebrauch nichtmal ansehen muss.
Bei Ebay kriegt man die recht günstig in Auktionen, wobei man nicht Tage vor Auktionsablauf hochpokern sollte.
Für 99 € Neupreis, da hat man zwar einen Neuwagen, die Frage ist aber auch, wie viel Belastung er aushält und wie bald man sich einen neuen anschaffen muss.
Wenn die Preise regulär für Qualität ab 300 € anfangen. VG