Resultiert ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag (§433 BGB) aus einer schriftlichen Willenserklärung auf dem Internetportal eBay-Kleinanzeigen?
Genügt die Abgabe einer schriftlichen Willenserklärung „Ich biete Ihnen x Euro für Ihren Artikel.“ auf dem Internetportal eBay-Kleinanzeigen.de, auf dem kein Button „verbindlich Kaufen“ existiert, um ein rechtsverbindliches Rechtsgeschäft einzugehen, welches zu einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag gemäß §433 BGB führt?
6 Antworten
Für einen Kaufvertrag bedarf es zweier, übereinstimmender Willenserklärungen.
Dein Angebot "ich biete ihnen X Euro" stellt einen Antrag, also die erste WE, dar.
Erst durch die Annahme (2. WE) des Angebots seitens des Verkäufers kommt es zu zwei übereinstimmenden WE und damit zu einem Kaufvertrag.
Wann liegt ein Vertrag vor?
Ein Vertrag kommt durch zwei sich deckende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) §§ 145, 147 BGB zustande.
§ 145 Bindung an den AntragWer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
§ 147 Annahmefrist(1) 1Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. 2Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.
Genügt (...) „Ich biete Ihnen x Euro für Ihren Artikel.“ auf dem Internetportal eBay-Kleinanzeigen.de, (...) um ein rechtsverbindliches Rechtsgeschäft einzugehen, welches zu einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag gemäß §433 BGB führt
Durchaus, sofern der Anbieter es innerhalb einer n. § 147 BGB bestimmten Frist annimmt :-O
An sein Angebot ist man bis zu dieser Annahmefrist des VK gebunden, §145 BGB.
Bei Nutzug dieser Angebotsfuntion von ebay-KA sogar 48 Stunden:
G imager761
Das ist eine rechtlich bindende Willenserklärung, entweder als Antrag oder als Annahme, falls schon ein Angebot vorliegt.
Es braucht dann aber noch eine korrespondierende Willenserklärung der anderen Vertragspartei.
Das einstellen eines Angebots auf eBay ist keine rechtliche Willenserklärung.
Wenn der Satz in der Anzeige steht ist es keine WE, wenn es direkt und konkret z.b. Im Einzelchat an die andere Vertragspartei geht dann schon
Ich habe Dich auf die Unterschiede zwischen ebay und ebay-Kleinanzeigen hingewiesen. Du hattest von ebay geschrieben: http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Hier in der Frage geht es um ebay-Kleinanzeigen.
Ich bin bei meiner ersten Antwort davon ausgegangen, dass es um eine persönliche Nachricht entweder von Käufer oder Verkäufer geht. Dann ist es eine WE, unabhängig auf welcher Plattform.
Wenn es nur ein Angebot auf eBay Kleinanzeige ist auf der Seite, ist es eine invitatio ad offerendum und keine WE.
Nein, die Gegenseite müsste dafür erstmal dein Angebot annehmen.
Ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme.
Auf ebay ja, bei ebay-Kleinanzeigen braucht es die Annahme.