Wie Minderung kann ich beanspruchen, bei Lieferverzug von Gattungswaren?
Hallo zusammen Ich habe ein Bett bei einem Möbelhaus bestellt und der Liefertermin war vor zwei Wochen. Es handelt sich um ein Verfalltagsgeschäft. Ich habe dem Lieferanten eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt, die Morgen ablauft. Gem. § 441 BGB habe ich nun die Wahl zur Minderung des Betrages. Wie viel darf ich da verlangen, wenn nichts konkretes im Gesetz geregelt ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Liebe Grüsse Yelena :)
2 Antworten
den Betrag kannst du nicht bestimmen, was ist ein >Verfalltagsgeschäft<
Hi,
ich versuche mal möglichst kurz meine Ansicht zu der Sache kundzutun.
Eine teilweise Rückzahlung des Kaufpreises infolge von Minderung aus §§ 441 I, IV, 346 I, 323 I, 433, 434 BGB ist ein Anspruch aus dem Gewährleistungsrecht. Dieser setzt den Gefahrübergang einer mangelhaften Sache voraus. Und natürlich den fruchtlosen Fristablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung ("Schuldrecht BT"; Sachmängelgewährleistungsrecht).
In deinem Fall wurde schlichtweg nicht geliefert. Etwaige Ansprüche infolge einer Minderung bestehen überhaupt gar nicht. Denn dein Fall spielt sich zeitlich noch davor ab (Schuldrecht AT). Es besteht in solchen Fällen, in denen der Verkäufer seiner Pflicht überhaupt zu erfüllen nicht nachkommt, natürlich trotzdem die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen bestünde darüber hinaus noch die Möglichkeit Schadensersatz - etwa für einen nötigen, teureren Deckungskauf - geltend zu machen (§§ 280 ff; 325 BGB).
Ich weiß die Antwort ist kurz und beantwortet nicht alles detailliert, aber ich habe gerade nicht viel Zeit. Ich hoffe ich konnte trotzdem etwas helfen.
Viele Grüße, JS