Sind Vollstreckungstitel übertragbar?
Frohe Weihnachten zusammen.
Wenn ich einen Vollstreckungsbescheid gegen XY erwirkt habe, kann ich diesen an einen anderen (an einen, dem ich Geld schulde) weitergeben, der seinerseits damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, daraus zu vollstrecken oder würde ein Gerichtsvollzieher prüfen, ob sein Auftraggeber mit dem Titelinhaber identisch ist?
6 Antworten
Es gibt Unternehmen, die sich mit Forderungskauf, dem sogenannten Factoring befassen. Wenn die Forderung tituliert ist, wird auch der Titel, also normalerweise das Urteil oder der Vollstreckungsbescheid mit verkauft. Der Titel kann vom Gericht mit geringem Aufwand auf den Erwerber "umgeschrieben" werden, so dass dieser als Gläubiger aufgeführt ist. Der Schuldner hat kein Mitwirkungsrecht. Die titulierte Forderung hat aber nicht den Forderungsbetrag als Marktwert, da ja zweifelhaft ist, ob und in welchem Umfang ein Titel realisiert werden kann, wenn der Schuldner schon gerichtlich verfolgt werden muss
Forderungen kann man zwar übertragen, aber nur, wenn der andere Gläubiger mit dem sog. Schuldnerwechsel einverstanden ist, was kaum im privaten Bereich vorkommt. Woher soll der denn wissen, ob er wirklich erfolgreich vollstrecken kann? Im Zweifel wird er einer solchen Forderungsübertragung nicht zustimmen - trotz der fortgeschrittenen Eintreibungsphase, weil er die finanzielle Lage des anderen Schuldners nicht kennt und vielleicht hofft, grösere Chancen bei dir zu haben - selbst dann, wenn er mit der Forderungseintreibung bei dir noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie du bei dem anderen Schuldner...
Du hattest die Frage wohl falsch verstanden. Nicht der Schuldner, sondern der Gläubiger sollte gewechselt werden.
ein Titel ist personengebunden und keine Handelsware..und wie im kaufmännischen überall gelehrt wird ist eine gegenseitige Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten nicht statthaft..
Grundsätzlich ist die Übertragung von Rechten - und dazu zählt ein Vollstreckungstitel - möglich. (Eine Übertragung ist natürlich dann nicht möglich, wenn es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt; aber das liegt hier ja nicht vor.)
Sonst noch Wünsche ! Mach keine Schulden und mach keinen zum Schuldner.
Ja, es sieht traurig aus um die Zahlungsmoral sowohl hell als auch in dunkel Deutschland.
Und offenbar ist die Zahlungsbereitschaft umso geringer,je mehr Kohle der Schuldner zu haben scheint. Während Otto Normalbürger noch relativ schnell zahlt,so scheinen Firmen und Behörden in der Schuldnerroll oft durch verspätete Zahlung darauf zu spekulieren,daß man als Gläubiger bald Pleite ist und sie die Rechnung dann nicht mehr zahlen müssen.
Schulden zu machen kann man ja noch weitestgehend beeinflussen. Wer aber gewerblich tätig ist und Waren oder Dienstleistungen verkauft, geht mit seiner Leistung ja regelmäßig in Vorleistung und stellt seine Rechnung im Nachhinein. Schon ist der Auftraggeber Schuldner. Soll ein Handwerker etwa neben sich eine Art Parkuhr aufstellen und immer nur solange arbeiten, wie der Auftraggeber Geld einwirft? Und wie soll der Handwerker dann seine Forderung realisieren, wenn der Auftraggeber nicht zahlt?