Sind Videoaufnahmen bei Gericht zulässig?
Hallo,
eine Frage, sind Videoaufnahmen von einer Lichterkette an Nachbars Balkon, die nachtsüber extrem flackert und hell leuchtet in verschiedenen Einstellungen erlaubt als Beweis bei Gericht?
Leider reagierte der Vermieter nicht auf die nächtliche Beleuchtung, die durch mein Schlafzimmer leuchtet, noch ist mit dem verursachenden Mieter zu sprechen, da er abblockt. Er benutzt aber, warum auch immer, die diversen EInstellungen der Lichterkette als Provokation, von hell bis grell flackernd in Turbo-Geschwindigkeit, m. E. hat das mit Weihnachtsdeko nichts mehr zu tun. Ich habe nun Antrag auf Abschaltung von 22 - 6 Uhr per einstwilliger Verfügung bei Gericht gestellt. Eine mündliche Verhandlung wurde umgehend terminiert.
Nach Erhalt der Vorladung bei Gericht stellte der besagte Mieter die Lichterkette dermassen auf Turbo-Geflacker, sowas habe ich noch nicht gesehen.
M. E. volle Provokation, wohlgemerkt, bei sich hat er alle Rollos unten und setzt sich selbst diesem Geflackere nicht annähernd aus.
Meine Frage: sind Videos von dem Geflacker Beweise vor Gericht?
Danke
3 Antworten
Kommt immer auf das Gericht an, ob die dieses als Beweismittel zu lassen.
Das müsste dein Anwalt aber beantragen.
Es kann aber auch sein, das ein Besichtigungstermin vor Ort gemacht wird, damit sich das Gericht ein eigenes Bild davon machen kann.
dann wird es unter Umständen nicht zu gelassen werden.
M. E. volle Provokation, wohlgemerkt, bei sich hat er alle Rollos unten und setzt sich selbst diesem Geflackere nicht annähernd aus.
Ist dein SchlafzimmerRollo defekt ???
kann da leider nur Plisseerollo anbringen aufgrund von Baulichkeiten, andere Möglichkeiten gibt es da nicht.
Okay, wenn das so ist, DANN musst du ihm tatsächlich 'HEIMLEUCHTEN' !
Ich würde mir das TerrorStakkato-Geflacker auch nicht bieten lassen, DAS hat nix mit Weihnachten zu tun. Viel Erfolg ...und trotzdem schöne Weihnachten.
Hi.
Gegen ein solches Video als Augenscheinbeweis ist meiner ersten Einschätzung nach nichts einzuwenden. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist die Lichterkette am Balkon befestigt, also durch jedermann von öffentlicher Stelle einsehbar.
Soweit das Video nicht direkt die Person abbildet oder unmittelbar in ihre Wohnung hinein, sind Persönlichkeitsrechte, die gegen eine Videoaufnahme sprechen könnten, nicht einschlägig. Es wäre damit darauf zu achten, dass die Aufnahme von einem öffentlich zugänglichen Bereich erfolgt. Wie es dann bei dir in der Wohnung wirkt, dass kannst du natürlich durch ein zweites Video feststellen. Dort sind dann deine Persönlichkeitsrechte betroffen, die du natürlich nicht in eigener Person verletzen kannst. Damit auch zulässig.
Es besteht im übrigen die Möglichkeit der Ortsbesichtigung. Das Gericht wird also deine Wohnung besuchen und sich selbst ein Bild von der Gesamtlage machen. das kommt immer wieder vor.
danke, ist erstmal ein mündlicher Verhandlungstermin, Anwalt habe ich nicht, mache ich selbst.