Gelten heutzutage Emails als Beweis vor Gericht?
Konkret geht es um einen Streitfall zwischen Mieter und Vermieter bzgl. Mängel. Der Vermieter hat per Mail geschrieben, dass die aufgelisteten Schäden kein Problem sind und die Wohnung nicht neu renoviert gewesen war und der Mieter sich keine Gedanken machen sollte..
Reicht diese Mail als Unschuldsbeweis vor Gericht aus?
6 Antworten
Wie oft denn noch?
- Ein Übergabeprotokoll dient gerade der rechtssicheren Dokumentation des Ist-Zustands der Mietsache.
- Die bestätigte Kenntnisnahme des Vermietrs weiterer Mängel beschreibt weder, ob sie während der Mietzeit entstanden und damit in der Verantwortung des Mieters fallen noch dass der VM auf deren Beseitigung in den vertragsgemäßen Zustand verzichten will.
Inwieweit ein angerufenes Gericht deine erhoffte Interpretationen diese Mitteilung in seiner Beweiswürdigung anders auslegt oder gar überhaupt berücksichtigt, bliebe der Entscheidung des Vorsitzenden überlassen.
Denn um die Kernfrage aus der Überschrift deiner Fragestellung belastbar zu beantorten: Nein. Der Gesetzgeber hat bei der Berücksichtigung elektronischer Kommunikationsmittel in der Zivilprozessordnung als zu einem unterzeichneten Schritstück urkundsgleiches Beweismittel nur die gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73, ehemals § 2 Ziff. 3 SigG) mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehene E-Mail gemäß § 371a ZPO zugelassen, da nur damit ein Sachverständiger die Authentizität der E-Mail überprüfen, soweit diese im Prozessverfahren durch den Beweisgegner angezweifelt würde.
G imager761
Vermutlich meinst du Mängel, die bei der Herausgabe der Mietwohnung an den Vermieter nach Mietende festgestellt wurden.
Üblich wäre hier ein Übergabeprotokoll mit der Mängelauflistung. Gibt es ein solches Dokument in zweifacher Ausfertigung mit Unterschriften des Übergebenden und
Übernehmenden?
Die e-mail würde möglicherweise dem Vertragscharakter des Übergabeprotokolls entgegenstehen, klärt aber nicht (Un)Schuldfragen zu den Mängeln.
Also ein EMail kann jeder verfasst haben. Die Beweislast liegt bei dir.
Der Vermieter erklärt vermutlich, dass es neben den protokollierten Schäden zwar weitere Schäden gäbe, er aber keinen Wert auf deren Beseitigung lege?
Er ist der Verwalter und weiß Bescheid. Genauso ist es..
Ich kenne nur den Verwalter und nicht den Vermieter. Anscheinend ist der Vermieter ein alter Mann der sich dafür nicht interessiert hab ihn nicht gesehen..
Wenn der Vermieter diese Mail geschrieben hat, dann reicht diese Aussage aus.
Emails sind Schriftverkehr und der gilt als Beweis.
Das sieht § 371a ZPO völlig anders :-(
Ohne ültige Unterschrift wohl nicht.
Doch, es reicht Textform, Schriftform ist nicht erforderlich.
Du bist wohl aus den achtzigern?
70ern. Heutzutage nennt sich das elektronische Signatur. Aber ist das selbe.
Er räumt aber diese Schäden per Email ein und gibt zu, dass er das nicht zum Protokoll aufgenommen hat.