Mietschulden des Mitmieters eintreiben
Hallo Leute, folgendes Problem:
Ich wohne mit meiner Schwester zusammen. Wir sind beide Hauptmieter, also im Mietvertrag eingetragen. Ich habe seit 2 Jahren die Miete komplett von meinem Konto aus bezahlt. Ausgemacht war, dass sie mir ihren Anteil (50%) bar aushändigt. Das haben wir leider nie schriftlich festgehalten. Es besteht nur ein regulärer Mietvertrag, in dem wir beide eingetragen sind. Sie hat sehr unregelmäßig gezahlt und es haben sich mittlerweile fast 2.000 Euro Mietschulden ihrerseits angehäuft.
Nun planen wir dieses Wohnverhältnis aufzulösen.
Frage: Wenn sie sich weigern sollte zu zahlen und die komplette Situation anders darstellt (z.B. "Ich habe immer gezahlt", "Es war nicht ausgemacht, dass ich zahlen muss."....) - habe ich eine Chance vor Gericht?
Frage: Sie studiert und erhält Geld vom Staat (BaföG). Welche Chancen bestehen die Schulden einer "mittellosen" einzutreiben?
Bislang ging nichts vor Gericht oder per Anwalt. Wie gesagt, schriftlich besteht nur der gemeinsame Mietvertrag, in dem nichts über die Zahlung geregelt ist.
Was könnte ich tun?
Danke für die Hilfe
8 Antworten
Hallo,
wenn Sie beide Gesamtmieter sind und Sie die Miete an den Vermieter gezahlt haben, haben Sie einen Ausgleichsanspruch i.H.v. 50 v.Hdt. Dieser Ausgleichsanspruch ergibt sich aus der gemeinsamen Gesamtmietereigenschaft und rein juristisch geht man davon aus, dass im Innenverhältnis jeder eine Hälfte der Mieete schuldet, dafür bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Wenn ein Gesamtmieter bestreitet, dass dies hier gilt, weil etwas Gegenteiliges vereinbart sei, wird er diese Behauptung beweisen müssen, weil zunächst nichts dafür spricht.
Sie haben gegen die andere Gesamtmieterin also einen Anspruch nach § 812 BGB aus ungerechtfertigter Bereicherung, wobei man aber auch einen Anspruch aus Vertrag nach Treu und Glauben annehmen könnte, wenn man das will, weil Sie ja beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben.
Die Durchsetzung dieses Anspruchs ist denkbar unkomplizioert, in der Litertaur und Rechtsprechung unumstritten. Dazu brauchen Sie eigentlich keinen Rechtsanwalt - sehr viel leichter kann der seine Gebühren nicht verdienen!!!
Über die Vollstreckung würde ich mir im Vofeld nicht so sehr viele Sorgen machen. Ohne die Schuldnerin zu kennen, würde ich aber sagen, es spricht zunächst nichts dafür, weshalb die Schuldnerin nicht bezahlen sollte! Irgendwann wird siee fertig sein mit studieren und sicher auch mal einen Job haben ... Die Wege der Vollstreckung sind unerfindlich ...
Viele Grüsse
Stimmt, theortisch.
Jedoch sind Gottes Wege unerfindlich, die der Straßenbauverwaltungen noch weniger, und Justizia ist erblindet, hat Augenband, also kann sie auch nicht sehen wer was in ihre hochgehaltene Waagschale wirft :-(. Also Vorsicht.
Erst mal anfangen, ja ! Sehen ob man sich die Zähne verbeisst. Falls ja, vor Vollverlust aufhören.
Recht haben alleine genügt nicht, man muss Recht erhalten. Ich bin in einem derartigen Fall. Rein rechtlich habe ich Recht erhalten, jedoch wenn die Gegenseite kein Geld hat, alles auf die Seite gebracht hat (Frau, Kinder, Onkels, Tanten usw), ist eben Hopfen und Malz verloren und man guckt in's Rohr :-(
Hallo,
diese Behauptung wird ihr nicht helfen, weil Sie sie ja bestreiten werden und dann muss sie sie beweisen und daran wirrd sie scheitern.
Ihr Anspruch ist durch Vorlage des Mietvertrages nebst der Zahlungsbelege Ihrer Mietzahlungen an den Vermieter ausreichend und schlüssig bewiesen. Daraus ergibt sich unmittelbar der Bereicherungsanspruch und da kann die Beklagte eigentlich nichts mehr machen, die Beweislast ist erdrückend, dagegen würden nur noch evt. Belege helfen, nach denen sie die geforderten Zahlungen an Sie bereits geleistet hat. Sie sollte dann den Anspruch halt anerkennen, das wirkt sich im Kostenverfahren für sie günstig aus und dann ist der Fall erledigt, sie braucht nur nocch zu zahlen und dabei kommt es dann halt auf geschickte Strategie und Taktik an, das kann man jetzt noch nicht planen. In der regel geht es bei der Zwangsvollstreckung heutzutage darum, dem Schuldner über Wochen / Monate ausgedehntzunehmend stärkere Schmerzen zuzufügen und die meisten Vertreter meines Schuldnerklientels finden dann i.a.R. doch irgendwo noch eine Schatulle ..., wenn der Schmerz zu stark ist!
Viele Grüsse
Du willst Deine Schwester vor Gericht bringen? Wie weit muss es kommen, dass man so etwas macht???
Deine Chancen werden wohl schlecht stehen, da Ihr nichts schriftlich vereinbart habt.
Wieso sollte sie schlechte Chancen haben?
Sie hat einen klaren und leicht zu beweisenden Anspruch nach § 812 BGB!!!
Hier wird so viel Unsinn geschrieben, bin ja wiedermal entsetzt!!!
Wenn sie sich weigert ihre Schulden zu zahlen... ?
Ja naja, aber es kann doch nicht so einfach gehen zu schmarozen oder?
Ihr seid Geschwister! Habt Ihr Euch das nicht vorher überlegt? Warum hast Du sie dann nicht früher rausgeworfen? Du hättest ja nicht warten müssen, bis es 2000,-- sind!
Verzeihung. Ich habe einen Kumpel an der Atlantikküste, am Strand, er hat mit seiner Schester die irgenwo weit weg ist, das Haus ihrer Eltern ihrer geerbt. Er lebt dort. Sie nicht. Er ist ein Bissel entrückt, voll ausgestiegen, sie auch, aber auf andere Art. Die verstehen sich einfach nicht.
Er hatte Frittes-Bude am Strand gemacht und überlebte dadurch. Auch machte es ihm Freude, Kindern Freude zu machen, ganz ehrlich.Es war wahnsinnig schön, zu sehen wie die Kleinen sich am Strand austobten... Wir überwachten sie, in Sicherheit. Voll. Nachmittags und abends waren wir mit den Jugendlichen reicher Eltern, voll gegen roten Sonnenuntergang, über's Meer.
Das hat jedoch brutal aufgehört, der Bürgermeister hat verbotten und hat da einen Grossbetrieb an den Stand gesetzt. Wahrscheinliech zahlten die mehr...
Sie haben leider keinerlei rechtliche Möglichkeiten, ihren Standpunkt durchzusetzen. Da sie nichts schriftliches vereinbart haben, können sie gerichtsfest auch nichts beweisen. Andererseits kann aber auch ihre Schwester nicht beweisen, dass sie die Hälfte bezahlt hat. Sie wiederum können nicht belegen, dass eine hälftige Mietübernahme vereinbart worden war. Sie können vielleicht im Extremfall einen Schuldtitel gegen ihre Schwester erwirken, den werden sie jedoch, wie sie selbst bemerkt haben, nicht durchsetzen können. Es ist für sie und ihre Nerven am besten, wenn sie das Wohnverhältnis auflösen und die Sache dann auf sich beruhen lassen.
Hallo,
sorry!
Ihre Antwort ist juristisch und auch sonst rein fachlich nichts wert, gar nichts. Das ist - mit Veerlaub - kompletter Schwachsinn, was Sie schreiben ...
Viele Grüsse
Ich weiß ja nicht, wie Du sonst zu Deiner Schwester stehst. Aber solche Streitigkeiten führen eher zu nichts, jedenfalls zu nichts brauchbarem.
Wenn ich Dir einen Tipp geben soll, siehe es als Lehrgeld, zahle und sei glücklich, und löse das Ganze möglichst schnell auf, wenn Du das sowieso vorhast.
Ansonsten, wenn zwei sich streiten, freut sich am Ende der Dritte, der Anwalt. Der kostet nämlich auch …
Danke soweit für die gute Antwort inklusive Begründung!
Was mache ich aber, wenn sie wie gesagt behauptet, sie hätte immer gezahlt? Wie belege ich, dass sie das nicht getan hat?