Einbruch oder nicht?
Hi,
wenn ein Vormieter oder eben irgend eine Person mal einen Schlüssel vom Haus oder einer Wohnung hat, und neue Leute eingezogen sind und die Person mit dem Schlüssel dann dort die Tür (ohne Erlaubnis) aufschließt und das Haus leer räumt, ist es dann Einbruch? Weil es ist ja nichts dabei kaputt gegangen. Wie würde das vor Gericht gewertet werden?
10 Antworten
Den Straftatbestand "Einbruch" gibt es nicht im deutschen Strafgesetz. Das naheliegendste wäre dann Wohnungseinbruchsdiebstahl. Wird nichts gestohlen, ist es möglicherweise nur Hausfriedensbruch, wird dabei eine Sicherung gewaltsam überwunden, dann kommt Sachbeschädigung dazu.
Also bleibt na meiner Auffassung in deinem Beispiel nur Hausfriedensbruch und (schwerer?) Diebstahl.
Das erste, was ich immer gemacht habe, wenn ich eine neue Immobilie bezogen oder erworben habe: Austausch der kompletten Schlösser. Dann kann das nicht passieren, dass jemand mit einem nachgemachten oder zurückbehaltenen Schlüssel in meine Wohnung kommt.
Da der Täter keine Sperre kaputtmachen muß, wäre m.E. "nur" Diebstahl gegeben.
Wenn er mit einem Schlüssel die Tür öffnet, ergeben sich ja keine Einbruchspuren.
Wenn du von der Versicherung Geld willst, musst DU beweisen, dass es sich um einen Einbruchsdiebstahl handelt.
Sonst könntest du ja auch einfach jemandem den Schlüssel überlassen.
Mir käme da eher Hausfriedensbruch und Diebstahl in den Sinn ?
Betritt eine Person unberechtigt eine Wohnung, dann ist dies Hausfriedensbruch.
Den Begriff "Einbruch" gibt es im Strafgesetzbuch so gar nicht. Es ist lediglich eine umgangssprachliche Verwendung für den Begriff "Wohnungseinbruchdiebstahl" (§244 StGB) - und der setzt, wie der Name schon sagt, einen Diebstahl voraus.
Davon einmal abgesehen, darf der Eigentümer die Wohnung gar nicht neu vermieten, wenn er vom Vormieter nicht alle (!) Schlüssel zurück erhalten hat. Denn auch dann, wenn der Mietvertrag beendet ist, ist der (ehemalige) Mieter solange Besitzer der Wohnung oder des Hauses, bis er dem Vermieter alle Schlüssel ausgehändigt hat.
Bei einer Neuvermietung wiederum hat der Vermieter dem neuen Mieter alle (!) Schlüssel auszuhändigen. Tut er dies nicht und kommt auch der Aufforderung auf Aushändigung nicht nach, dann kann der Mieter auf Kosten des Vermieters die Schlösser austauschen lassen.
Und wenn ein Mieter sich heimlich Nachschlüssel hat machen lassen?
Natürlich ist der Mieter verpflichtet, auch diese nachgemachten Schlüssel an den Vermieter zu übergeben.
Rein rechtlich gesehen ist der Besitzerwechsel mit Rückgabe aller dem Mieter vom Vermieter ausgehändigten Schlüssel (in diesem Punkt habe ich mich oben vielleicht undeutlich ausgedrückt) vollzogen.
Wenn sich der Mieter also heimlich Schlüssel hat nachmachen lassen, dann muss er die natürlich auch bei Auszug an den Vermieter abgeben.
Der Unterschied ist: Hat der Mieter bei Auszug 2 Schlüssel bekommen und gibt nur 1 Schlüssel zurück, dann hat offiziell noch kein Besitzerwechsel (also keine Rückgabe der Wohnung vom Mieter an den Vermieter) stattgefunden. Gibt er 2 Schlüssel zurück, dann gilt der Besitzerwechsel als vollzogen (auch dann, wenn er vielleicht noch einen dritten Schlüssel besitzt, den er sich heimlich hat nachmachen lassen). Sprich: Der Vermieter kann also frei die Wohnung betreten und ggfs. die Schlösser austauschen lassen.
Natürlich kann der Vermieter nicht kontrollieren, ob sich der Mieter vielleicht heimlich Schlüssel hat anfertigen lassen.
Er muss vielmehr davon ausgehen, dass der Mieter legal handelt - und es steht ihm frei, bei Zweifeln, das Schloss dann auszutauschen.
So oder so darf der dann ehemalige Mieter die Wohnung nicht mehr betreten - tut er das doch, begeht er eine Straftat (Hausfriedensbruch bzw. Wohnungseinbruchdienstahl, wenn er dabei etwas mitgehen lässt).
Rein rechtlich- genau. Nur leider denken nicht alle Mieter daran, daß z.B. irgendjemand aus der Verwandtschaft einen Schlüssel hatte- z.B. um Blumen zu gießen etc. Und natürlich hat man als ehemaliger Mieter kein Recht mehr die Wohnung zu betraten. Das ist Hausfriedensbruch.
Ganz so einfach ist es nicht!
Wir haben in unserer Wohnanlage eine komplette Sicherheitsschließanlage.
Das Nachmachen eines Schlüssels, ohne Berechtigung, ist somit ausgeschlossen.
Und wenn ein Mieter sich heimlich Nachschlüssel hat machen lassen? Das KANN ein Vermieter gar nicht kontrolieren. Der erste Teil stimmt- der zweite nicht ganz.