Sind Rechtsgeschäfte, die mit dem Ausbildungsgehalt einer beschränkt geschäftsfähigen Person bestritten werden, ohne Zustimmung des gesetzl. Vertreters gültig?
Bsp.: Ein minderjähriger Azubi/Arbeitnehmer kauft sich von seinem Gehalt/seiner Ausbildungsvergütung einen Fernseher von 300€. Bedarf ein solches Rechtsgeschäft der Zustimmung des gesetzlichen Vertrers?
2 Antworten
Wenn die Eltern zugestimmt haben, dass er über sein Ausbildungsgehalt frei verfügen kann, oder dass er sich ein solches Gerät kaufen darf, dann ist der Vertrag rechtsgültig. Ansonsten ist er schwebend unwirksam.
Ich hab in der Schule gelernt, dass bei Minderjährigen es in so fern erlaubt ist einen Kaufvertrag abzuschließen, solange sein Lebensstandard nicht gefährdet ist. Sprich durch die Zahlung darf dein jetziger Standard nicht in Gefahr geraten
Aliha
20.11.2017, 14:54
Da hast du irgendetwas verwechselt, oder nicht richtig aufgepasst.