Rechtsgeschäfte-> Mietvertrag? bitte Hilfe!

3 Antworten

Bei einem Mietvertrag gibt es keine Übereignung. Das Eigentum verbleibt beim Vermieter. Es handelt sich um einen Vertrag zur entgeltlichen Überlassung der vermieteten Sache über einen bestimmten Zeitraum. Der Vermieter muss den Gebrauch der Sache gewähren und der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu bezahlen. Ein Mietvertrag ist ein zweiseitigs Rechtsgeschäft - Mieter: Zahlung des Mietzinses, Vermieter: Überlassen der Mietsache.

Dajee03 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 06:47

Ich dachte das Geld wird übereignet? Und wie viele Realakte sind das dann?

Quote: Rechtsgeschäfte bei einem Mietvertrag

ganz bestimmt keine Übereignung, sondern nur eine Gebrauchsüberlassung ....

Übereignung im Sinne von Eigentum nein

Du bekommst das Recht gegen ein Entgelt den Mietgegenstand auf Zeit oder bis auf Widerruf zu nutzen.