Darf ein beschränkt geschäftsfähiger sich vom Taschengeld ein Hund kaufen?
Nur als Beispiel er darf sich mit seinem Taschengeld alles kaufen ohn zustimmung der Eltern aber wenn es ein Hund z.b. wäre ist es kein rechtlicher vorteil also er müsste Futter kaufen usw. also dürfte er sich einen kaufen wenn die Eltern dagegen wären?
8 Antworten
Nein. Du musst volljährig sein um den Hund am Amt anzumelden und bei einigen Rassen auch um ihn zu führen. Auch ist es fraglich ob du wrklich von deinem Taschengeld einen Hund versorgen könntest denn da kommt einiges zusammen. Von der Verantwortung mal ganz zu schweigen.
Selbst bei einem Menschen über 18 wär es eine dumme Idee einen Hund in eine Situation zu kaufen wo er nicht von allen erwünscht ist da es dann nur zu Streit und Ärger kommt. Ein Hund merkt sowas sofort und reagiert auch mit Stress und Unsicherheit so das es noch mehr Probleme gibt und am Ende heißt es "das haben wir dir doch gleich gesagt" und das arme verstörte Vieh muss ins Tierheim.
Die Eltern sind erziehungsberechtigt, weisungsbefugt und verantwortlich und haben damit auch völlig ungeachtet der Regelungen der Geschäftsfähigkeit das letzte Wort ....... also Nein.
Nein, ein Hund ist keine "Taschengeldtypische" "Sache"
Unabhängig einmal davon, dass ein Hund laufende Kosten in manchmal beträchtlicher Höhe verursachen kann - Futter Tierarzt, Versicherung, "Ausrüstung" - die Du sicher nicht vom Taschengeld bezahlen könntest, soll der Hund ja vermutlich auch bei Euch im Haus oder in der Wohnung leben und das könntest Du gegen den Willen Deiner Eltern in keinem Fall durchsetzen.
In etlichen Bundesländern bräuchtest Du auch einen "Hundeführerschein", den Du als Minderjähriger in keinem Fall bekämst.
Wenn die Eltern dagegen sind, spielt es sowieso keine Rolle mehr, ob das Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft oder vom Taschengeldparagrafen abgedeckt ist.