Wann ist ein Rechtsgeschäft nichtig und wann anfechtbar?
2 Antworten
Ich bin kein Jurist, also mal recht grob hier.
Da in den Kaufmannsgehilfenprüfungen häufiger danach gefragt wird, habe ich mir für die Anfechtbarkeit den Vornamen IDA gemerkt, also Irrtum, Drohung und arglistige Täuschung.
Nichtig:
Verstöße gegen Formmangel (z.B. Grundstücksverkauf ohne notarielle Beurkundung.)
Gesetzesverstöße (Rauschgifthandel)
Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, etwa Wucherzinsen
Scheingeschäfte
Verträge mit Geschäftsunfähigen
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Da musst du schon konkreter werden. Über dieses Thema gibt es ganze Bücher.