Ehemaliger Arbeitgeber verlangt Geld zurück - was tun?!

6 Antworten

Wieso wurdest Du gekündigt? Ein Ausbildungsverhältnis kann man eigentlich nicht "einfach so" kündigen. Ggf. mal von einem Arbeitsrechtler den Fall prüfen lassen.

Wenn Mitte Dezember gekündigt wurde, dann muss geprüft werden, ob das überhaupt so zulässig war. M.W. geht eine Kündigung allenfalls zum Ende des Monats. Für eine fristlose Kündigung würde es einen wirklich sehr triftigen Grund brauchen.

Sollte die Kündigung rechtmäßig gewesen sein (was ich momentan als fraglich sehe...), dann müsstest Du das überbezahlte Geld natürlich zurück erstatten. § 812 BGB.

JBGBengel 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 22:23

Danke für deine Antwort! :) Als mir ein Mitglied des Betriebsrates mitteilte ich werde gekündigt (14.12.2014), meinte er zudem, dass mein Ausbildungsvertrag bis Ende des Monats, also 31.12.2014, geht. So war das

Goofy62  23.01.2015, 18:43
@JBGBengel

Aus welchem Grund wurde da gekündigt? Ein Ausbildungsverhältnis lässt sich nicht "einfach so" kündigen, sondern da müsste schon massives Eigenverschulden von Dir stattgefunden haben. Ggf. Anwalt einschalten! Dringend, es gibt Fristen.

Wenn das Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember ging, kann der Arbeitgeber nicht das Geld für die 2. Dezemberhälfte zurückfordern.

Da hier einiges doch sehr dubios klingt, würde ich dringend zum Anwaltsbesuch raten.

Kündigungsfrist ??? Bis wann ? Bis wann würdest du bezahlt ?

So wie ich das lese wurdest Du während der Probezeit gekündigt (verbessere mich bitte, falls das nicht stimmt).

Während der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung ist dann fristlos (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Was stand denn in der Kündigung? Sollte es sich um eine fristlose Kündigung während der Probezeit gehandelt haben und Du hast diese am 14. Dezember erhalten, hat der Betriebsrat Dir eine falsche Auskunft gegeben. Dann endet das Ausbildungsverhältnis sofort und nicht Ende des Monats.

Somit hast Du dann auch keinen Anspruch auf Bezahlung für den kompletten Monat und musst die zu viel bezahlte Ausbildungsvergütung zurückzahlen.

kommen nach über einem Monat OHNE irgendwelche Beweise 

Was möchtest Du denn für Beweise? Wenn das Ausbildungsverhältnis am 14.12.14 beendet wurde und Du versehentlich bis 31.12.14 bezahlt wurdest, ist das doch belegt und nachgewiesen. Auch Abrechnungen werden von angestellten Arbeitnehmern gemacht und da das auch "nur" Menschen wie Du und ich sind, passieren auch mal Fehler.

Tut mir leid, dass ich hier nichts anderes sagen kann aber wenn es so ist, wie ich vermute, hat der Betrieb sehr wohl Anspruch auf das zu viel überwiesene Geld.

Ohne Beweise? Die Lohnabrechnung und die Überweisung dürften doch wohl Beweis genug sein. Und wieso gibst du Geld aus, von dem du GENAU weißt, dass es dir nicht gehört?