Rechtsgeschäfte BWL - kann mir jemand helfen?
Hallo zusammen,
wir sollen ein Arbeisblatt erledigen und bei der einen Aufgabe weiß ich nicht so recht, wie ich darauf antworten soll. Die Aufgabe lautet:
Im Zusammenhang mit Kaufverträgen unter Minderjährigen fallen oft die Begriffe Einwilligung und Genehmigung. Was bewirken sie für die rechtsgültigen Abschlüsse von Kaufverträgen?
Danke im Voraus.
3 Antworten
Zustimmung (§ 182 BGB) umfasst die Begriffe Einwilligung (Vorherige Zustimmung, § 183 BGB) und Genehmigung (Nachträgliche Zustimmung, § 184 BGB).
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab, § 108 Abs. 1 BGB.
Einwilligung passiert vorher, Genehmigung nachher.
Das war aber nicht meine Frage. Die Frage steht im letzten Satz.
Einwilligung ist vor dem Vertragsabschluss
Genehmigung kann auch nachträglich erfolgen ( heilt (?) dann den Vertrag
so habe ich es noch in Erinnerung, aber Google mal die Begriffe, nicht dass ich dir was Falsches einflüstere......