Wer haftet bei Mietvertrag für minderjährige?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vertragspartner des Vermieters. Das kann ein Minderjähriger ja nicht sein. Der darf zwar in eine eigene Wohnung ziehen, den Vertrag müssen aber die Eltern machen.

AliSen1000  06.04.2021, 15:41

Er ist zwar beschränkt geschäfftsfähig, dennoch braucht er eine Einwilligung oder Genehmigung seiner Erziehungsberichtigen um einen Vertrag zu schließen. Vertragliche und Delikte Ansprüche gegen ihn richten sich nach dem § 828 III

Bitterkraut  08.04.2021, 11:30

Danke fürs Sternchen!

Melissa2127 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 15:38

Er war 17, ist man da nicht beschränkt geschäftsfähig?

alarm67  06.04.2021, 15:39
@Melissa2127

Er ist jetzt aber VOLLJÄHRIG, also geschäftsfähig.

Bitterkraut  06.04.2021, 15:39
@alarm67

Dann wird er den Vertrag auf sich ändern müssen und selber haften.

Melissa2127 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 15:40
@alarm67

So ereicht seine Unterschrift gültigkeit (mit der volljährigkeit.), oder ist es irrelevant wer unterzeichnet hat bei Schäden haftet außer in der beschriebene Ausnahme der Schuldner?

alarm67  06.04.2021, 15:41
@Bitterkraut

So wie die Frage formuliert ist: NEIN

Gem. Fragestellung ist der 17jährige bereits Mieter, mit Zustimmung der Eltern.

ronalda  06.04.2021, 16:23
@Melissa2127

Ja, aber einen Mietvertrag darf man nicht abschließen, da man sich zu zukünftigen Zahlungen verpflichtet.

Es haftet der Mieter oder sein Bürge.

Wenn der damalige minderj. Mieter jetzt volljährig ist, dieser einen Schaden verursacht, dann haftet dieser auch.

Der Vermieter kann sich aber, je nach Vertragskonstellation, vermutlich auch an die Eltern halten, sofern eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart wurde.

In einem Schuldverhältnis haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Mietsache. Die Eltern sind nicht Mieter! Deine Meinung trifft nur in besonderen Fällen zu, die du sehr genau beschrieben findest unter §§ 823 BGB ff und insbesondere unter § 832 BGB (1)². Wenn du weiter auf deiner Meinung beharrst, nennst du mir bitte Präzedensurteile des BGH , die deine Meinung stützen.

Gegenüber dem Vermieter wohl beide als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis dann der Verursacher.

AliSen1000  06.04.2021, 15:43

! nur wenn die Eltern auch den Vertrag geschlossen haben

Niemand schließt einen Mietvertrag mit Minderjährigen, darum stellt sich die Frage nicht. Den vertrag schließen wenn dann die Eltern und haften natürlich auch für alles.

AliSen1000  06.04.2021, 15:39

leider stimmt dies nicht vollkommen. Als Minderjähriger ist es möglich einen Mietvertrag zu schließen, was auch nicht allzu selten vorkommt. Erforderlich ist jedoch eine Genehmigung der Eltern, die auch nachträglich geschehen kann

Account100  06.04.2021, 15:41
@AliSen1000

Ja klar ist das theoretisch möglich, aber kein Vermieter wird so blöd sein, das zu machen. Minderjährige haben ja noch nichtmal das Geld dafür.