Wer haftet bei Mietvertrag für minderjährige?
Hallo,
unter 18 Jahren ist es ja nur erlaubt Mietverträge, in Anwesenheit bzw. Mit der Zustimmung der sorgeberechtigen. Wer haftet bei Schäden, der zu diesem Zeitpunkt minderjährige Mieter(inzwischen volljährig.) oder die Eltern?
6 Antworten
Der Vertragspartner des Vermieters. Das kann ein Minderjähriger ja nicht sein. Der darf zwar in eine eigene Wohnung ziehen, den Vertrag müssen aber die Eltern machen.
Er ist zwar beschränkt geschäfftsfähig, dennoch braucht er eine Einwilligung oder Genehmigung seiner Erziehungsberichtigen um einen Vertrag zu schließen. Vertragliche und Delikte Ansprüche gegen ihn richten sich nach dem § 828 III
Danke fürs Sternchen!
Er ist jetzt aber VOLLJÄHRIG, also geschäftsfähig.
Dann wird er den Vertrag auf sich ändern müssen und selber haften.
So ereicht seine Unterschrift gültigkeit (mit der volljährigkeit.), oder ist es irrelevant wer unterzeichnet hat bei Schäden haftet außer in der beschriebene Ausnahme der Schuldner?
So wie die Frage formuliert ist: NEIN
Gem. Fragestellung ist der 17jährige bereits Mieter, mit Zustimmung der Eltern.
Ja, aber einen Mietvertrag darf man nicht abschließen, da man sich zu zukünftigen Zahlungen verpflichtet.
Es haftet der Mieter oder sein Bürge.
Wenn der damalige minderj. Mieter jetzt volljährig ist, dieser einen Schaden verursacht, dann haftet dieser auch.
Der Vermieter kann sich aber, je nach Vertragskonstellation, vermutlich auch an die Eltern halten, sofern eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart wurde.
In einem Schuldverhältnis haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Mietsache. Die Eltern sind nicht Mieter! Deine Meinung trifft nur in besonderen Fällen zu, die du sehr genau beschrieben findest unter §§ 823 BGB ff und insbesondere unter § 832 BGB (1)². Wenn du weiter auf deiner Meinung beharrst, nennst du mir bitte Präzedensurteile des BGH , die deine Meinung stützen.
Gegenüber dem Vermieter wohl beide als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis dann der Verursacher.
! nur wenn die Eltern auch den Vertrag geschlossen haben
Niemand schließt einen Mietvertrag mit Minderjährigen, darum stellt sich die Frage nicht. Den vertrag schließen wenn dann die Eltern und haften natürlich auch für alles.
leider stimmt dies nicht vollkommen. Als Minderjähriger ist es möglich einen Mietvertrag zu schließen, was auch nicht allzu selten vorkommt. Erforderlich ist jedoch eine Genehmigung der Eltern, die auch nachträglich geschehen kann
Ja klar ist das theoretisch möglich, aber kein Vermieter wird so blöd sein, das zu machen. Minderjährige haben ja noch nichtmal das Geld dafür.
Er war 17, ist man da nicht beschränkt geschäftsfähig?