Sind Gradtaganteile in der Heizkostenabrechnung Pflicht für den Vermieter?
Es ist mal wieder die Zeit der der Betriebskostenabrechnung. Speziell geht es um die Heizkosten für unsere Mietwohnung.
Im Jahr 2016 wurde unser Verbrauch mit den Gradtaganteilen verrechnet und damit Verbrauchswert an Heizeinheiten für uns gesenkt.
2017 wurde Gradtaganteile nicht verrechnet. Somit ist bei gleichem Verbrauchswert der zu berechnende Wert höher.
Nun meine Frage:
Ist die Berechnung der Gradtaganteile für den Vermieter Pflicht und kann er diese in dem einen Jahr berechnen und in einem anderen Jahr nicht? Ich finde dazu einfach nichts im Netz. Vielleicht könnt Ihr mir helfen!
5 Antworten
Die Gradtagstabelle findet Anwendung für die Berechnung der Grundkosten (30 bis 50% der Heizkosten) bei unterjährigem Nutzungszeitraum innert des 12monatigen Abrechnungszeitraumes. Will heißen, wird über 12 Monate Nutzung abgerechnet, ist nach WF (Grundkosten!) abzurechnen und nicht nach GT.
Eigentlich sind die Gradzahltage nur für den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten, nicht für die Warmwasserkosten, von Bedeutung der nach der Wohnfläche abgerechnet wird.
Und auch nur dann wenn der Nutzungszeitraum des Mieters kürzer als der Abrechnungszeitraum ist.
Insgesamt hat ein Abrechnungszeitraum 1.000 Gradzahltage.
Zum Beispiel die Monate Januar - Juni haben 580 Gradzahltage und die Monate Juli - Dezember 420.
Gradtage sind Berechnungsgrundlage, wenn keine Verbrauchserfassung stattgefunden hat und der Abrechnungszeitraum nicht das komplette Jahr umfasst.... insoweit ergibt deine Frage 0 Sinn.
Bild hochladen in einer Antwort zu deiner Frage, nur als JPG-Datei und nicht größer als 2 MB.
Dem kann ich nicht ganz zustimmen, denn 2016 gab es gibt es umfassende Abrechnungswerte. Dennoch wurde es mit den Gradtaganteile verrechnet. Ich hänge mal ein Bild an die Frage.
Nuja....Gradtage nimm man nur dann in der Heizkostenabrechnung, wenn keine Werte vorliegen
Das stimmt nicht. Liegen keine Verbrauchswerte vor darf geschätzt werden. Die Gradzahltage sind nur für den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten von Bedeutung. Und auch nur dann wenn der Nutzungszeitraum kürzer als der Abrechnungszeitraum ist.
Augenscheinlich schätzt der Vermieter eben mit Grundlage von Gradzahltagen.
So zumindest versteh ich die Frage.
Das wäre aber nicht korrekt.
Das ist ichtig.
Genau so, s. auch m. Antwort.
Und ich weiß noch nicht mal, was Du meinst! 😁
Also kein Wunder, wenn man nichts findet.
Spricht im Übrigen dafür, dass wohl eher der Vermieter im Vorteil ist.
Okay, das mit denn bild war zu viel versprochen. Entweder geht das nicht, oder es geht nur vom Handy aus nicht.